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EU-Expert*innen bestätigen massive Probleme in der Putenhaltung

Eine neue wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zeigt: Schnelles Wachstum, Stress im Stall und Eingriffe wie das Schnabelkürzen können erhebliche Belastungen für Puten verursachen. Die Analyse bestätigt viele Probleme, die seit Jahren aus der intensiven Haltung bekannt sind.

EU-Behörde bestätigt schwere Probleme in der Putenhaltung

Die European Food Safety Authority (EFSA) hat eine umfassende wissenschaftliche Bewertung zum Wohlbefinden von Puten veröffentlicht. In der Analyse werden zahlreiche Risiken für Gesundheit und Verhalten der Tiere beschrieben, die mit der intensiven Haltung zusammenhängen.

Die Bewertung fasst den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zusammen und untersucht, welche Faktoren das Wohlbefinden von landwirtschaftlich genutzten Puten beeinträchtigen können.

Viele der beschriebenen Probleme sind aus der Praxis der intensiven Tierhaltung bereits seit Jahren bekannt. Die wissenschaftliche Bewertung bestätigt jedoch erneut, dass sie systematisch auftreten und mit grundlegenden Strukturen der heutigen Haltung zusammenhängen.

In Deutschland werden gleichzeitig rund neun Millionen Puten gehalten. Da in den Mastbetrieben mehrere Durchgänge pro Jahr stattfinden, werden insgesamt etwa 30 Millionen Tiere jährlich getötet. 

Extremes Wachstum belastet den Körper der Tiere

Ein zentrales Thema der Bewertung ist die Zucht auf besonders schnelles Wachstum und hohes Körpergewicht.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Gewicht von Puten in der Mast stark verändert. Während männliche Tiere in den 1960er-Jahren häufig etwa 8 bis 10 Kilogramm Körpergewicht erreichten, wiegen sie heute am Ende der Mast oft über 20 Kilogramm – also mehr als doppelt so viel.

Laut der wissenschaftlichen Bewertung der EFSA kann dieses schnelle Wachstum mit gesundheitlichen Problemen verbunden sein. Dazu zählen unter anderem Beinprobleme, Schmerzen und eingeschränkte Beweglichkeit, da Knochen und Gelenke stark belastet werden.

Stress und Verletzungen in großen Tiergruppen

Neben der Zucht beschreibt die EFSA auch die Haltungsbedingungen als wichtigen Faktor für das Wohlbefinden der Tiere.

In der intensiven Mast leben viele Puten gemeinsam in großen Stallanlagen. Dabei können Besatzdichten von bis zu etwa 40 Kilogramm Tiergewicht pro Quadratmeter erreicht werden. Unter solchen Bedingungen können Stress und Verhaltensstörungen auftreten.

Die EFSA nennt insbesondere Federpicken und aggressives Verhalten zwischen den Tieren als mögliche Folge solcher Haltungsbedingungen. Diese Auseinandersetzungen können zu Verletzungen führen.

Schnabelkürzen als umstrittener Eingriff

Um Verletzungen durch gegenseitiges Picken zu reduzieren, wird in vielen Betrieben ein Teil des Schnabels entfernt. Dieser Eingriff erfolgt meist bereits im Kükenalter.

Der Eingriff findet normalerweise am ersten Lebenstag in der Brüterei statt, also bevor die Küken in die Mastbetriebe kommen.

Der Ablauf ist so:

  1. Die Küken werden automatisch vereinzelt
    Sie laufen auf einem Förderband oder durch eine automatische Anlage.
  2. Der Kopf wird kurz fixiert
    Damit der Schnabel genau positioniert ist.
  3. Infrarotenergie wird auf die Schnabelspitze gerichtet
    Das Gerät bestrahlt gezielt den vorderen Teil des Schnabels.
  4. Das Gewebe stirbt anschließend teilweise ab
    In den folgenden Tagen trocknet die behandelte Schnabelspitze aus.
  5. Die Spitze löst sich nach einigen Tagen ab
    Dadurch bleibt der Schnabel dauerhaft kürzer.
Das Verfahren wird meist vollautomatisch in Brütereien durchgeführt, häufig an Anlagen, die viele tausend Küken pro Stunde durchlaufen können.

Die EFSA weist darauf hin, dass der Schnabel ein empfindliches Organ mit zahlreichen Nerven ist. Das Schnabelkürzen kann deshalb selbst Schmerzen verursachen und wird als belastender Eingriff für die Tiere bewertet.

Weitere Risiken im Stall

Neben Wachstum und Besatzdichte nennt die EFSA auch Umweltbedingungen im Stall als mögliche Ursache für gesundheitliche Probleme.

Ein häufig beschriebenes Problem ist nasse oder verschmutzte Einstreu, die zu schmerzhaften Entzündungen an den Füßen führen kann. Auch hohe Konzentrationen von Ammoniak in der Stallluft können Augen und Atemwege der Tiere reizen.

Darüber hinaus fehlen in vielen Haltungssystemen Möglichkeiten für natürliches Verhalten, etwa erhöhte Sitzstrukturen oder Beschäftigungsmaterial.

Millionen Tiere betroffen

Die wissenschaftliche Bewertung bezieht sich auf Haltungssysteme in Europa. Auch in Deutschland werden Puten in großem Umfang gehalten.

Nach Daten der Landwirtschaftsstatistik leben hier gleichzeitig rund neun Millionen Puten in Mastbetrieben. Da mehrere Mastdurchgänge pro Jahr stattfinden, werden insgesamt etwa 30 Millionen Tiere jährlich geschlachtet.

„Mehrere der wichtigsten Gefährdungen für das Wohlbefinden von Puten entstehen aus der Kombination von genetischer Selektion auf schnelles Wachstum und den Bedingungen der intensiven Haltung.“

European Food Safety Authority

Rechtliche Schritte gegen bestehende Praxis

Auch in Deutschland stehen zentrale Praktiken der Putenhaltung zunehmend rechtlich in der Kritik.

Unsere Organisation hat deshalb im Rahmen des Verbandsklagerechts zwei Klagen eingereicht:

  • eine Klage gegen die bestehenden Bedingungen der Putenhaltung
  • eine Klage gegen das Schnabelkürzen bei Puten

 

Mit diesen Verfahren soll überprüft werden, ob zentrale Praktiken der industriellen Putenhaltung mit dem geltenden Tierschutzrecht vereinbar sind.

Solche Verfahren sind komplex und können sich über mehrere Jahre erstrecken.

Unterstützung für die Klage gegen das Schnabelkürzen

Das Kürzen der Schnäbel von Puten ist eigentlich seit 1986 verboten, also seit fast 40 Jahren. Doch wie in so vielen Bereichen der Tierindustrie, wird dieses Verbot in gängiger Praxis umgangen. Die Veterinärämter verteilen großzügig Ausnahmegenehmigungen und die Industrie kann ungestört weiter Tiere bis zum Maximum finanziell auspressen.

Warum das funktioniert? Weil bisher niemand rechtlich dagegen vorgehen konnte. Wir wollen das ändern und brauchen Ihre Hilfe! Denn Rechtsstreits sind vor allem eines – teuer. Die Industrie ist uns Tierschützern finanziell haushoch überlegen. Wird ein Unternehmen von ihnen verklagt, stehen Vereine wie der Geflügelverband großzügig zur Seite. Über dieses Ungleichgewicht sind sich alle Seiten bewusst und so wiegt sich die Industrie in Sicherheit.

Für unsere Klage gegen das Schnabelkürzen sammeln wir derzeit Spenden. Juristische Verfahren im Tierschutz sind aufwendig: Gutachten müssen erstellt, wissenschaftliche Belege ausgewertet und Verfahren über mehrere Instanzen geführt werden.

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, können Sie mit einer Spende dazu beitragen, diese Klage möglich zu machen.

→ Hier können Sie unsere Klage unterstützen und finden zudem weitere Informationen: https://tierrechte-bw.de/klage-gegen-das-schnabelkuerzen-bei-puten/

Was jede und jeder sofort tun kann

Neben politischen und rechtlichen Veränderungen gibt es eine Entscheidung, die jede und jeder unmittelbar treffen kann: keine Produkte aus der Tierindustrie zu konsumieren.

Eine pflanzliche Ernährung reduziert die Nachfrage nach Produkten aus intensiver Tierhaltung und trägt dazu bei, dass weniger Tiere in solchen Systemen gehalten werden.

Berechnungen auf Basis durchschnittlicher Konsumdaten zeigen, dass eine Person, die sich vegan ernährt, im Laufe eines Jahres den Tod von rund 70 bis 100 landwirtschaftlich genutzten Tieren verhindern kann.

Wer also glaubt, dass das eigene Verhalten keinen Einfluss hat, unterschätzt die Wirkung vieler einzelner Entscheidungen.

→ Hier finden Sie Informationen zur pflanzlichen Ernährung: https://tierrechte-bw.de/vegane-ernaehrung/

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg