Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat gestern die Kriterien des von ihr geplanten freiwilligen staatlichen Tierwohl-
kennzeichens präsentiert, das ab 2020 gelten soll. Für die Schweine wird sich dadurch kaum was verändern.
Ein kurzer Überblick
Illusion
- Transparenz für die Verbraucher*innen
- Verbesserung der Haltungsbedingungen für sogenannte Nutztiere
Realität
- Komplizierte Kennzeichnung mit insgesamt 13 verschiedenen Kriterien in drei Stufen
- Zunächst nur für Schweine
- Unzureichende Haltungskriterien, vor allem für die erste Stufe, hier hat ein 110kg schweres Schwein im Vergleich zum gesetzlichen
Standard gerade mal 0,90 m² Platz statt 0,75 m²
110kg schweres Schwein, ebenso ist in der ersten Stufe das Kupieren der Schwänze weiterhin erlaubt - Große Handelsketten haben sich bereits eigeninitiativ auf vierstufige Tierwohlkennzeichnungen geeinigt, wobei man vor allem Produkte
der Kategorie 4 vergeblich in den Regalen sucht - Freiwillige Kennzeichnung, die kaum einen Anreiz für Betriebe sein wird, über die Mindeststandards beim Tierwohl hinauszugehen
Lösungsvorschlag
- Strengere gesetzliche Standards für die Tierhalter*innen statt freiwilliger „Lösungen“
- Umstieg auf eine pflanzliche Ernährung
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Alle Kriterien im Überblick auf der Seite des BMEL