Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz – dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 20. Mai 2016 entschieden.
Damit ist die Tötung von etwa 50 Mio. männlichen Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen in Deutschland legal. Das Tierschutzgesetz verbietet zwar das Töten von Tieren „ohne vernünftigen Grund“, doch dieser ist aus Sicht des OVGs gegeben, da die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand (für die Geflügelhalter) verbunden ist. Lesen Sie hier den vollständigen Kommentar.

