Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert ein tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement statt eines pauschalen Fütterungsverbots
Am 28. April 2026 soll der Gemeinderat Hechingen über die Neufassung der Polizeiverordnung entscheiden. Damit würde das Taubenfütterungsverbot auf das gesamte Stadtgebiet und damit auch auf Privatgrundstücke ausgeweitet.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg kritisiert dieses Vorhaben scharf. Ein pauschales Fütterungsverbot ist kein tragfähiges Stadttaubenmanagement. Seine Ausdehnung bis in den privaten Raum ist ein weitreichender Eingriff, der weder fachlich überzeugt noch eine nachhaltige Lösung darstellt. Die Stadt will damit sogar Privatleuten vorschreiben, welche Tiere sie auf ihrem eigenen Grundstück nicht mehr füttern dürfen – ohne zugleich ein funktionierendes, tierschutzgerechtes Management aufzubauen.
Besonders problematisch ist die Vorstellung, Stadttauben würden bei ausbleibendem Futterangebot einfach in andere Städte weiterziehen und das Problem sei damit gelöst. Stadttauben sind standorttreue Tiere. Wer ihnen vor Ort die Nahrungsgrundlage entzieht, betreibt kein Management, sondern Verdrängung. Ein solcher Ansatz bedeutet in der Praxis nicht, dass die Tiere einfach verschwinden, sondern dass Hunger, Mangelversorgung und weiteres Tierleid in Kauf genommen werden.
Genau davor warnen auch die aktuellen baden-württembergischen Empfehlungen zum Stadttaubenmanagement. Der Landesbeirat für Tierschutz beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hält ausdrücklich fest, dass ein flächendeckendes, vollständiges Fütterungsverbot ohne begleitendes Stadttaubenmanagement nicht als zielführend erachtet wird und zu einer tierschutzrelevanten Verschlechterung des Gesundheitszustands der Tiere führt. Zugleich wird dort betont, dass der begrenzte Bewegungsradius der Tiere zu beachten ist und eine Umsiedlung ortsansässiger Tauben über größere Distanzen in der Regel nicht gelingt.
Auch die häufig angeführten Begründungen mit allgemeinen Gesundheits- und Hygienegefahren tragen in dieser Pauschalität nicht. Nach den baden-württembergischen Empfehlungen stellen Stadttauben keine besondere allgemeine Gesundheitsgefährdung für Menschen dar. Dabei wird ausdrücklich auf ein RKI-Sachverständigengutachten von 2018 verwiesen, wonach häufig behauptete Gesundheitsgefahren teilweise gar nicht bestehen oder stark übertrieben dargestellt werden.
Ebenso wenig trägt die pauschale Behauptung erheblicher Gebäudeschäden. Die baden-württembergischen Empfehlungen weisen darauf hin, dass die Gefährdung der Bausubstanz durch Taubenkot häufig überschätzt wird. Verschmutzungen und Reinigungsaufwand sind real. Genau deshalb braucht es wirksame, gesteuerte Lösungen. Ein pauschales Verbot bis hinein auf Privatgrundstücke ist dafür jedoch keine sachgerechte Antwort.
Was funktioniert, ist seit Jahren bekannt: betreute Taubenschläge, Eieraustausch und kontrollierte, artgerechte Fütterung an festen, zugelassenen Stellen. Bis zur Realisierung solcher Schläge kann eine kontrollierte, artgerechte Fütterung an zugelassenen, betreuten Futterplätzen eine sinnvolle Übergangslösung darstellen. Erfolgreiches Stadttaubenmanagement reduziert nicht nur Tierleid, sondern auch Verschmutzungen, Beschwerden und Folgekosten.
Bereits gestern hat sich Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg mit einem Schreiben an den gesamten Gemeinderat und den Bürgermeister gewandt.

