Nach unserer Strafanzeige gegen eine tierschutzwidrige Taubenvergrämung in Reutlingen hat das Amtsgericht ein klares Zeichen gesetzt: Tierquälerische Methoden bleiben nicht folgenlos. Der verantwortliche Mitarbeiter einer beauftragten Firma muss 1.500 Euro zahlen.
Im März 2024 ließ die Stadt Reutlingen unter der Bahnbrücke „Unter den Linden“ ein Netz spannen, um Stadttauben zu vertreiben. Rund 50 Tauben – darunter brütende Tiere und Küken – wurden eingeschlossen. Einige Tiere starben qualvoll. Passant:innen und Tierschützer:innen alarmierten die Behörden; eine Amtstierärztin ordnete schließlich das Öffnen der Netze an.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg dokumentierte die Vorgänge und stellte Strafanzeige gegen den verantwortlichen Mitarbeiter der von der Stadt beauftragten Vergrämungsfirma. Die Staatsanwaltschaft Tübingen warf „erhebliches Leiden“ der Tiere vor, u. a. wegen fehlender Transportboxen und Wärmemöglichkeiten für Küken sowie einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Eiertauschaktion.
Am 2. Oktober 2025 wurde der Fall vor dem Amtsgericht Reutlingen verhandelt (Az. 4 Cs 15 Js 17670/24). Nach der Anhörung mehrerer Zeug:innen – u. a. einer Amtstierärztin und einer Polizeibeamtin – stellte das Gericht das Verfahren zwar wegen „geringer Schuld“ nach § 153a StPO ein, verhängte jedoch eine Geldauflage von 1.500 Euro zugunsten des NABU. Richter Philipp Ries stellte klar, dass die Aktion deutlich tierschonender hätte erfolgen können und die Verantwortlichkeiten innerhalb der Firma problematisch organisiert waren.
„Wir hätten uns natürlich ein eindeutiges Urteil gewünscht“, erklärt Annette Bischoff, Vorstandsmitglied von Menschen für Tierrechte BW. „Aber die Geldbuße ist ein deutliches Signal: Tierquälerische Vergrämung bleibt nicht folgenlos. Kommunen sollten sehr genau hinschauen, wen sie beauftragen.“
Mit unserem Einsatz haben wir erreicht, dass das Leid der Tiere nicht folgenlos bleibt und das Gericht die Verantwortung der Auftraggeber:innen und Firmen hinterfragt. Doch juristische Verfahren kosten Zeit und Geld – ohne dass wir als Verein daraus einen finanziellen Ausgleich erhalten.
👉 Unterstützen Sie unsere Kampagne „Taubenfreundliches Baden-Württemberg“!
Mit Ihrer Mitgliedschaft helfen Sie uns, solche Missstände aufzudecken und rechtlich dagegen vorzugehen. Als Dankeschön erhalten Sie unsere Taubentasche – ein sichtbares Zeichen für Mitgefühl mit Stadttauben.

