Stuttgart/Tübingen/Reutlingen, 06.08.2025 – Am 24.3.2024, einem kalten Frühlingstag, fand auf Veranlassung der Stadt Reutlingen eine Vergrämungsaktion gegen Tauben und ihre Küken unter der Brücke „unter den Linden“ statt. Tierschützerinnen vor Ort dokumentierten tierschutzwidrige Vorgehen der städtischen Bediensteten und der beauftragten Vergrämungsfirma. Sie wurden aktiv daran gehindert, helfend einzugreifen und den Tieren zu helfen.
In der Strafanzeige, die Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. bei der Staatsanwaltschaft Tübingen am 08.04.2024 einreichte, heißt es dazu wörtlich:
„Am Sonntag, den 24.03.2024, wurde unter der Bahnbrücke „Unter den Linden“ ein helles, quasi-transparentes Netz zur Vergrämung von Tauben montiert, um die in dem Bereich lebenden Tauben von dem Gebäude fernzuhalten. Das Netz wurde gespannt, obwohl für Jedermann ersichtlich Tauben und teils bebrütete Eier sich an der Brücke befanden, die dann mit dem Netz eingesperrt wurden.
Für die Umsetzung wurde das Vergrämungsunternehmen, mutmaßlich die für Reutlingen zuständige Unternehmensfiliale Stuttgart, die Angezeigte zu 2), beauftragt. Das Netz wurde in einer Art und Weise montiert, dass die Tauben den Weg nach draußen nicht mehr finden konnten. Infolgedessen eskaliert die problematische Situation vor Ort und es sterben seit Montieren des Netzes täglich Tauben in bzw. hinter dem Netz, da sie keinen Zugang zu Futter und Wasser haben.
Die Tiere erfahren durch das Eingeschlossensein Stress und sterben meist innerhalb der ersten 24 bis 72 Stunden, nachdem sie hinter das Netz geraten sind, an den Folgen des Stresses, insbesondere Dehydrierung und Verhungern. Dies ist den Verantwortlichen der Angezeigten zu 2) schon von Berufs wegen bekannt.”
Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Strafbefehl gegen den Verantwortlichen Ferdinand K. beantragt, der vom Amtsgericht Reutlingen zur Hauptverhandlung zugelassen wurde (Az.: 4 Cs 15 Js17670/24). Die Verhandlung findet am Donnerstag, den 02.10.2025, um 10 Uhr statt. Offensichtlich war der Beschuldigte nicht bereit, den Strafbefehl zu akzeptieren.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. lobt ausdrücklich sowohl die ermittelnde Polizei, den Leiter des Veterinäramtes Reutlingen, Herrn Dr. Buckenheimer und die Staatsanwaltschaft Tübingen, dieses unsägliche Vorgehen der Stadt sowie des beauftragten Vergrämungsunternehmens nunmehr einer justitiellen Sanktionierung zuzuführen, zumal es sich um einen Wiederholungsvorgang handelt: Im September 2023 fand selbiges statt, nur durch das Eingreifen der Feuerwehr konnten die Tauben gerettet werden. Für die „Aktion“ am 24.03.2024 wurde der Feuerwehr vorab von der Stadt untersagt, einzugreifen und z.B. die Netze zu zerschneiden.
