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Kinder stehen an der Essensausgabe einer Kantine und befüllen ihre teller

Schulverpflegung im Fokus: Wie gesund ist pflanzenbasierte Ernährung für Kinder?

In Karlsruhe wird aktuell über die Ausrichtung der Schulverpflegung diskutiert. Dabei steht unter anderem die Frage im Raum, ob vegetarische oder vegane Angebote gesundheitlich sinnvoll sind – oder ob wieder mehr Fleisch auf die Speisepläne gehören sollte.

Als Organisation, die sich für Tierrechte und eine zukunftsfähige Ernährung einsetzt, möchten wir diese Debatte sachlich und wissenschaftlich einordnen.

1. Pflanzlich betont ist der ernährungswissenschaftliche Standard

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt in ihren aktuellen lebensmittelbezogenen Empfehlungen eine deutlich pflanzenbetonte Ernährung: Mehr als drei Viertel der verzehrten Lebensmittel sollten pflanzlichen Ursprungs sein, tierische Produkte machen nur einen kleineren Anteil aus. Für Fleisch und Wurst wird eine Obergrenze von maximal 300 g pro Woche empfohlen.

Auch für die Schulverpflegung gelten klare Leitlinien: In DGE-zertifizierten Speiseplänen ist Fleisch bzw. Wurst auf maximal einmal in fünf Verpflegungstagen begrenzt.

Eine vegane Ernährung kann gesundheitliche Vorteile haben – insbesondere dann, wenn sie vollwertig, abwechslungsreich und gut geplant umgesetzt wird. Entscheidend sind viel Gemüse und Obst, Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte, Nüsse sowie eine ausreichende Versorgung mit kritischen Nährstoffen wie Vitamin B12 und Jod. Genau diesen Qualitätsfokus betont die DGE in ihrer fachlichen Einordnung.

Meta-Analysen zeigen zudem, dass vegetarische und vegane Ernährungsformen mit günstigeren Lipidwerten, darunter niedrigeren LDL-Cholesterinwerten, verbunden sein können. Auch randomisierte Interventionsstudien – etwa mit eineiigen Zwillingen – zeigen innerhalb weniger Wochen Verbesserungen wichtiger kardiometabolischer Risikofaktoren bei pflanzenbasierter Ernährung.

2. Fleisch ist nicht nur Protein – insbesondere verarbeitetes Fleisch gilt als Krebsrisiko

Fleisch wird häufig primär als hochwertige Proteinquelle dargestellt. Weniger Beachtung findet jedoch ein zentraler gesundheitlicher Aspekt:

Die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC/WHO) stuft verarbeitetes Fleisch als „krebserregend beim Menschen“ (Gruppe 1) ein, rotes Fleisch als „wahrscheinlich krebserregend“ (Gruppe 2A). Bereits 50 g verarbeitetes Fleisch täglich erhöhen das Risiko für Darmkrebs im Mittel um etwa 18 %.

Diese Einordnung bedeutet nicht, dass jedes Fleischgericht automatisch gesundheitsgefährdend ist. Sie zeigt jedoch: Eine Ausweitung von Fleischangeboten – insbesondere in Form von verarbeiteten Produkten wie Wurst, panierten Erzeugnissen oder Hackfleischprodukten – ist aus gesundheitlicher Sicht keineswegs automatisch vorteilhaft.

Zum Vergleich: In Deutschland wurden 2023 laut Robert Koch-Institut über 517.000 Krebsneuerkrankungen diagnostiziert. Prävention ist daher ein relevantes Public-Health-Thema – auch in der Gemeinschaftsverpflegung.

3. Fleischprodukte und vegane Alternativen: Ein differenzierter Vergleich

In der aktuellen Diskussion werden pflanzliche Ersatzprodukte häufig pauschal als „hochverarbeitet“ und „ungesund“ bezeichnet. Für eine sachliche Bewertung ist jedoch entscheidend: Man sollte Gleiches mit Gleichem vergleichen.

Ein veganes Nugget sollte nicht mit einem Linseneintopf verglichen werden – sondern mit einem Hähnchennugget.

Eine umfassende Marktanalyse, die knapp 300 pflanzliche Fleisch- und Wurstalternativen mit ähnlich vielen tierischen Referenzprodukten verglich, kommt zu folgendem Ergebnis:

  • Pflanzliche Alternativen enthalten im Durchschnitt weniger Gesamtfett und weniger gesättigte Fettsäuren

  • Sie liefern Ballaststoffe (tierische Produkte enthalten so gut wie keine)

  • Der Proteingehalt ist teils niedriger

  • Der Salzgehalt ist produktabhängig und kann höher sein

Die Nährwertprofile überlappen sich erheblich – pauschale Aussagen sind daher wissenschaftlich nicht haltbar.

Das bedeutet: Auch bei pflanzlichen Alternativen braucht es klare Qualitätskriterien – insbesondere in Bezug auf Salzgehalt und Verarbeitungsgrad. Doch diese Anforderungen gelten ebenso für tierische Convenience-Produkte.

4. Vegane Ernährung bei Kindern: möglich, aber planungsbedürftig

Ein häufiger Einwand lautet: „Für Kinder ist vegane Ernährung nicht geeignet.“

Die aktuelle Studienlage zeichnet ein differenziertes Bild. Systematische Übersichtsarbeiten zeigen sowohl potenzielle Vorteile (z. B. geringere Aufnahme gesättigter Fettsäuren, günstigere Lipidprofile) als auch mögliche Risiken (z. B. geringere Calcium- oder Vitamin-B2-Aufnahme). Die Autoren betonen jedoch die insgesamt begrenzte Datenlage.

Für Deutschland besonders relevant ist die VeChi-Youth-Studie. Sie zeigt unter anderem:

  • Proteinaufnahme war in allen Gruppen (vegan, vegetarisch, omnivor) im Median ausreichend

  • Vegane Teilnehmende wiesen günstigere LDL- und Non-HDL-Werte auf

  • Ferritinwerte waren bei omnivoren Kindern höher

  • Vitamin-D- und Vitamin-B2-Mängel traten gruppenübergreifend auf

Entscheidend ist daher nicht die Ernährungsform an sich, sondern die sorgfältige Planung. Vitamin B12 ist bei veganer Ernährung zwingend zu supplementieren. Auch Jod, Calcium und weitere Nährstoffe sollten im Blick behalten werden.
An dieser Stelle muss betont werden, dass eine Ernährung – egal welcher Form sie bedarf – stets gut geplant sein sollte. 

Wichtig im Kontext Schulverpflegung: Schulessen ist eine Teilverpflegung. Es ersetzt weder Frühstück noch Abendessen und legt nicht die gesamte Ernährungsweise eines Kindes fest. Es kann jedoch sicherstellen, dass alle Kinder – auch jene mit vegetarischer oder veganer Lebensweise – ein ausgewogenes, inklusives Angebot erhalten.

5. Kindgerechte Umsetzung: Akzeptanz ist entscheidend

Gesunde Schulverpflegung funktioniert nur, wenn Kinder die Speisen auch annehmen. Studien zur Akzeptanz pflanzenbasierter Schulmenüs zeigen, dass Geschmack, Aussehen, Vertrautheit und schrittweise Umstellung entscheidend sind.

Eine sinnvolle Strategie kann daher ein Zwei-Säulen-Modell sein:

  1. Vollwertige pflanzenbasierte Hauptgerichte (z. B. Linsengerichte, Hülsenfrucht-Bolognese, mild gewürzte Currys, Ofengemüse mit Vollkornbeilage)

  2. Hochwertig ausgewählte „veganisierte Klassiker“ wie Burger oder Nugget-Alternativen, kombiniert mit klaren Qualitätskriterien (z. B. Salzobergrenzen, bevorzugt gebacken statt frittiert, Gemüsebeilage obligatorisch)

Nicht jede Mahlzeit muss die „maximal gesündeste“ Option sein. Entscheidend ist das Gesamtangebot.

6. Fazit: Qualität statt Polarisierung

Die aktuelle Debatte sollte nicht auf die Frage „Fleisch oder kein Fleisch?“ reduziert werden.

Aus wissenschaftlicher Sicht spricht vieles für eine überwiegend pflanzenbetonte Schulverpflegung – im Einklang mit den Empfehlungen der DGE und internationalen Gesundheitsinstitutionen.

Die richtige Antwort auf mögliche Qualitätsdefizite bei vegetarischen oder veganen Gerichten ist daher nicht automatisch „mehr Fleisch“, sondern eine bessere, evidenzbasierte Speisenplanung mit klaren Beschaffungskriterien – für alle Produkte.

Eine moderne Schulverpflegung sollte sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen, gesundheitlicher Prävention und praktischer Umsetzbarkeit orientieren.

Wir stehen für einen konstruktiven fachlichen Austausch jederzeit zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen zur veganen Kinderernährung haben, können Sie sich gerne bei unserer veganen Ernährungsberaterin Alena melden unter a.thielert@tierrechte-bw.de. 

Melden Sie sich auch gerne für unseren Ernährungs-Newsletter an, um weitere Tipps und Infos rund um eine gesunde vegane Ernährung zu erhalten. Und auf dem neuesten Stand bei genau solchen Debatten zu bleiben. 

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg