Tierschutzaktivisten hatten nachts in einem Putenstall gefilmt und gravierende Tierschutzprobleme aufgedeckt.
Bei der Verhandlung geht es auch um die sehr wichtige Grundsatzfrage, ob TierschützerInnen in Ställen filmen dürfen, um Missstände aufzudecken – diese Frage ist noch nicht gerichtlich geklärt.
Der Prozess um den Einbruch in einen Ruppertshofener Putenmastbetrieb ging am Donnerstagnachmittag in die dritte Runde. Im Zuge der Beweisaufnahme wurden Filmaufnahmen der Tierschützer gezeigt.

