Die Tierrechtsorganisation Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hat Anzeige gegen die Kreisjägerschaft Rhein-Erft erstattet. Anlass ist ein Gewinnspiel, das im Rahmen der Groß-Demo in Hannover gegen die Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes organisiert wurde. Dabei wurde unter den Teilnehmern ein Rehbock-Abschuss sowie ein Ansitz auf Wildschweine im Winter verlost.
Um möglichst viele Jäger zur Demo gegen die Reform des niedersächsischen Jagdgesetzes zu mobilisieren, hat die Kreisjägerschaft Rhein-Erft einen perfiden Anreiz geschaffen: Ein Wettbewerb unter den lokalen Jägergruppen („Hegeringen“) sollte entscheiden, wer die meisten Mitglieder zur Demo bringt. Der Preis? Eine Verlosung unter den Teilnehmern – mit einem grausamen Hauptgewinn:
Ein Rehbock-Abschuss vom Ansitz
Ein Ansitz auf Wildschweine im Winter
Das bedeutet: Wer laut genug gegen mehr Tierschutz demonstriert, bekommt die Chance, ein Tier zu töten – als Belohnung! Diese Verlosung entlarvt einmal mehr, worum es vielen in der Jagd wirklich geht: Nicht um Hege oder Naturschutz, sondern um Jagdlust, um Wettbewerb, um den Reiz des Tötens.
Nach Informationen aus der Tageszeitung taz (Ausgabe vom 29. Januar 2025) hat die Kreisjägerschaft Rhein-Erft das Gewinnspiel intern beworben. Es handelt sich dabei um eine Auslosung für den letalen Abschuss eines Wirbeltieres, was gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstößt.
Rechtliche Würdigung
Die Anzeige bezieht sich auf § 3 Abs. 1 Nr. 12 des Tierschutzgesetzes, welches es ausdrücklich verbietet, ein Tier als Preis oder Belohnung bei einem Wettbewerb, einer Verlosung, einem Preisausschreiben oder einer ähnlichen Veranstaltung auszuloben. Da es sich hier um den letalen Abschuss eines Rehbocks handelt und nicht um die Verlosung eines Tieres zur Obhut des Gewinners, gilt die Ausnahme in § 3 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes nicht.
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg beantragt daher, dass gegen die Verantwortlichen dieser Aktion ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 des Tierschutzgesetzes eingeleitet wird.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass Tiere in dieser Weise instrumentalisiert und als „Gewinn“ in einem Wettbewerb ausgelobt werden. Dies widerspricht den Grundprinzipien des Tierschutzes und darf nicht toleriert werden. Wir fordern die zuständigen Behörden auf, umgehend tätig zu werden“, erklärt die Pressesprecherin von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg.
MfT BW hofft auf eine konsequente rechtliche Verfolgung des Vorfalls und darauf, dass solche Praktiken nicht mehr als legitime Form von „Gewinnspielen“ akzeptiert werden.
Wichtiger Hinweis:
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg bittet darum, den Vereinsnamen entweder komplett auszuschreiben oder, falls eine Kurzform gewünscht ist, ,,MfT BW” zu verwenden. Bitte kürzen Sie unseren Namen nicht, indem Sie nur ,,Menschen für Tierrechte” schreiben. ,,Menschen für Tierrechte” heißt der Bundesverband und dieser arbeitet komplett unabhängig von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. Man zitiert damit die Pressemeldung an einen falschen Verein.