Stuttgart/Reutlingen
Am Ende der Verhandlung am Amtsgericht Reutlingen am 2. 10. 2025 stand nach Einvernahme mehrerer Zeuginnen und Zeugen, u. a. auch vom Veterinäramt des Landkreises Reutlingen, zwar eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO wegen geringer Schuld, jedoch mit einer hohen Geldbuße als Auflage: 1.500 Euro muss der Verantwortliche K. der von der Stadt Reutlingen beauftragten Vergrämungsfirma zahlen.
Im März 2024 wurden trotz Warnungen vor Ort befindlicher Tierschützerinnen Netze unter der Reutlinger Brücke „Unter den Linden“ gespannt, die ca. 50 Tauben einschlossen. Einige entkamen, aber es verloren auch Tauben ihr Leben. Und dies war nicht das erste Mal.
„Wir hätten uns natürlich ein Urteil gewünscht“, so das Vorstandsmitglied Annette Bischoff, „dennoch sehen wir die Höhe der Geldbuße als deutliches Zeichen gegen tierquälerische Umtriebe gegenüber Tauben.“
Menschen für Tierrechte BW loben ausdrücklich die engagierte Arbeit der Kripo Reutlingen, der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Veterinäramtes Reutlingen. Auch das Gericht setzt ein Zeichen: Die Geldbuße muss innerhalb der nächsten sechs Monate an den Naturschutzverband NABU gezahlt werden und nicht an die Staatskasse (Az.: 4 Cs 15 Js 17670/24).
Es dürfte für die Zukunft klar sein: Diese Firma hat nichts mehr bei solchen Aktionen zu suchen; die öffentliche Hand sollte sich dreimal überlegen, solche Tierquäler zu beauftragen.

