Die Europäische Union plant mit dem sogenannten European Ocean Act ein neues Gesetz, das den Schutz der Meere stärken soll. Aktuell läuft dazu eine öffentliche Konsultation. In dieser Phase können Organisationen und Einzelpersonen Rückmeldungen einreichen und ihre Perspektiven in den politischen Prozess einbringen.
Auch wir haben uns beteiligt.
Warum ist der European Ocean Act wichtig?
Die Meere stehen unter massivem Druck: Übernutzung, zerstörerische Fangmethoden und unzureichend geschützte Meeresgebiete gefährden Ökosysteme ebenso wie die dort lebenden Tiere. Zwar existieren auf EU-Ebene bereits zahlreiche rechtliche Vorgaben zum Meeresschutz, in der Praxis werden diese jedoch häufig nur unzureichend umgesetzt oder kontrolliert.
Der European Ocean Act bietet die Chance, bestehende Regelungen zu bündeln, zu stärken und verbindlicher auszugestalten. Entscheidend wird sein, ob daraus tatsächlich wirksamer Schutz entsteht – oder ob es bei formalen Zielsetzungen bleibt.
Unsere Stellungnahme als Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg
Wir haben als Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg eine eigene Stellungnahme im Rahmen der EU-Konsultation eingereicht. Dabei war es uns wichtig, den Meeresschutz nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus tierrechtlicher Perspektive zu betrachten.
In unserer Stellungnahme haben wir unter anderem folgende Punkte angesprochen:
Wirksamer Schutz statt bloßer Ausweisung
Meeresschutzgebiete müssen ihrem Namen gerecht werden. Schutz darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss mit tatsächlichen Nutzungsbeschränkungen und wirksamer Kontrolle verbunden sein.
Ausschluss zerstörerischer Fangmethoden
Fangmethoden, die nachweislich Lebensräume schädigen und nicht-zielgerichtet große Zahlen von Meerestieren betreffen, stehen im Widerspruch zu den Zielen des Meeresschutzes und sollten insbesondere in Schutzgebieten ausgeschlossen werden.
Berücksichtigung der Empfindungsfähigkeit von Tieren
Fische und andere Meerestiere sind empfindungsfähige Individuen. Meerespolitik sollte diesen Aspekt berücksichtigen und sich nicht ausschließlich auf abstrakte Bestands- oder Nutzungsmodelle beschränken.
Reduktion des Nutzungsdrucks
Langfristiger Schutz der Meere ist nur möglich, wenn der Gesamtdruck auf marine Ökosysteme deutlich reduziert wird. Technische Optimierungen allein reichen dafür nicht aus.
Flankierende Förderung pflanzlicher Alternativen
Eine Verringerung der Nachfrage nach Fischprodukten ist ein wichtiger systemischer Hebel, um Meeresökosysteme dauerhaft zu entlasten.
Warum auch Einzelpersonen mitmachen können – und sollten
Neben Organisationen können sich auch Bürgerinnen und Bürger an der Konsultation beteiligen. Jede individuelle Rückmeldung fließt in die Auswertung ein und trägt dazu bei, welche Themen im weiteren Gesetzgebungsprozess Gewicht bekommen.
Dabei gilt:
Sie müssen keine Expertin oder kein Experte sein. Auch kurze Stellungnahmen in eigenen Worten sind ausdrücklich möglich und erwünscht.
Unsere Stellungnahme können Sie gern als inhaltliche Orientierung nutzen. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihr Feedback in eigenen Worten formulieren, da identische oder wortgleiche Einreichungen nicht gesondert berücksichtigt werden.
Wie können Sie sich beteiligen?
Die Beteiligung erfolgt über die offizielle EU-Befragung zum European Ocean Act. Dort können Sie Ihr eigenes Statement einreichen und die Punkte ansprechen, die Ihnen persönlich wichtig sind – zum Beispiel:
- dass Meeresschutzgebiete tatsächlich schützen müssen,
- dass zerstörerische Nutzungen begrenzt werden sollten,
- dass der Schutz der Tiere selbst eine Rolle spielen muss,
- oder dass weniger Nutzungsdruck Voraussetzung für gesunde Meere ist.
👉 Den Link zur EU-Befragung finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/16238-European-Ocean-Act_en
Unser Fazit
Der European Ocean Act kann ein wichtiger Schritt für den Meeresschutz in der EU werden – wenn er konsequent umgesetzt wird und ökologische sowie ethische Aspekte ernst nimmt. Die aktuelle Konsultation ist eine der wenigen Phasen, in denen diese Weichenstellung öffentlich beeinflusst werden kann.
Wir haben unsere Perspektive eingebracht. Wenn Sie möchten, können auch Sie sich beteiligen.
Stellungnahme von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg zum European Ocean Act
Nachfolgend finden Sie unsere vollständige Stellungnahme im Wortlaut, wie sie im Rahmen der EU-Konsultation zum European Ocean Act eingereicht wurde.
1. Allgemeine Einordnung
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, mit dem European Ocean Act den Schutz der Meere zu stärken und bestehende politische Zielsetzungen wirksamer umzusetzen.
Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass der European Ocean Act nicht bei programmatischen Zielsetzungen verbleibt, sondern zu einer konsequenten Umsetzung und Durchsetzung bestehenden EU-Rechts sowie zu einem tatsächlichen Schutz mariner Ökosysteme und der dort lebenden Tiere führt.
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2. Wirksamer Schutz statt formaler Schutzgebiete
Meeresschutzgebiete können ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie frei von Aktivitäten sind, die nachweislich Lebensräume zerstören, Biodiversität beeinträchtigen und zu großflächiger Schädigung mariner Tierpopulationen führen.
Der European Ocean Act sollte daher sicherstellen, dass:
• Schutzgebiete ihrem Schutzzweck tatsächlich gerecht werden,
• bestehende Vorgaben aus der Habitatrichtlinie, Natura 2000 und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verbindlich umgesetzt und kontrolliert werden,
• Schutzgebiete nicht lediglich formal ausgewiesen, sondern effektiv geschützt werden.
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3. Ausschluss zerstörerischer Fangmethoden
Bestimmte Fangmethoden weisen erhebliche negative Auswirkungen auf marine Lebensräume und nicht-zielgerichtet betroffene Tiere auf. Solche Praktiken stehen im Widerspruch zu den Zielen eines wirksamen Meeresschutzes.
Der European Ocean Act sollte klare Rahmenbedingungen schaffen, um:
• Fangmethoden mit nachweislich zerstörerischen ökologischen Auswirkungen in Schutzgebieten auszuschließen,
• Ausnahmeregelungen, die den Schutzzweck unterlaufen, zu begrenzen,
• ökologische Belastungen konsequent in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
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4. Berücksichtigung der Empfindungsfähigkeit von Tieren
Meerespolitik sollte sich nicht ausschließlich auf abstrakte Ökosystem- oder Bestandsmodelle stützen. Fische und andere Meerestiere sind empfindungsfähige Individuen, deren Schutz nicht allein über populationsbezogene Nutzungskonzepte abgebildet werden kann.
Der European Ocean Act sollte daher:
• die Empfindungsfähigkeit von Tieren ausdrücklich berücksichtigen,
• ethische Aspekte stärker in politische Abwägungen integrieren,
• einen verantwortungsvollen Umgang mit marinen Lebewesen fördern, der über rein ökonomische Nutzungsinteressen hinausgeht.
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5. Reduktion des Fischereidrucks als Voraussetzung für langfristigen Schutz
Langfristiger Meeresschutz erfordert eine signifikante Reduktion des Nutzungsdrucks auf marine Ökosysteme. Eine ausschließliche Fokussierung auf technische Effizienz oder Managementinstrumente ist aus unserer Sicht nicht ausreichend.
Der European Ocean Act sollte daher:
• Maßnahmen zur Reduktion des Fischereidrucks insbesondere in ökologisch sensiblen Gebieten vorsehen,
• ökologische Belastungsgrenzen als verbindlichen Maßstab politischer Entscheidungen anerkennen.
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6. Flankierende Förderung pflanzlicher Alternativen
Ein wirksamer Meeresschutz setzt auch eine Reduktion der Nachfrage nach Fischprodukten voraus. Der European Ocean Act sollte daher durch Maßnahmen ergänzt werden, die die Entwicklung und Verbreitung pflanzlicher Alternativen zu Fischprodukten fördern.
Dies kann dazu beitragen,
• marine Ökosysteme nachhaltig zu entlasten,
• Zielkonflikte zwischen Schutz und Nutzung zu reduzieren,
• den Übergang zu zukunftsfähigen Ernährungssystemen zu unterstützen.
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7. Schlussbemerkung
Der European Ocean Act bietet die Möglichkeit, Meeresschutz in der Europäischen Union wirksamer, kohärenter und verbindlicher zu gestalten. Voraussetzung hierfür sind:
• die konsequente Durchsetzung bestehenden EU-Rechts,
• ein effektiver Schutz ausgewiesener Schutzgebiete,
• die Reduktion ökologisch schädlicher Nutzungen,
• sowie ein systemischer Ansatz, der auch Nachfrage und ethische Aspekte berücksichtigt.

