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Betteln mit Hunden

Schluss mit sog. Betteltourismus mit Hunden

Wir beobachten mit großer Sorge, dass seit Monaten regelmäßig in der Baden-Badener Innenstadt (Fußgängerzone) mit hilflosen, meist niedlich-kleinen und erschöpft- wirkenden Hunden, gebettelt wird. Eine Masche, wie wir sie deutschlandweit erleben.

Wir fordern die Stadt Baden-Baden freundlich auf, ein Verbot für das Betteln mit Tieren zu erlassen:

Schluss mit sog. Betteltourismus mit Hunden in der Baden-Badener Innenstadt! Diese Tierausbeutung muss gestoppt werden!

Unsere Forderung an die Stadt

Wir fordern die Stadt Baden-Baden und das Stadtparlament auf, unverzüglich per Modifizierung der Polizeiverordnung ein Verbot des Bettelns mit Tieren aufzunehmen. Des Weiteren fordern wir den Oberbürgermeister Dietmar Späth auf, gem. § 118 OWiG (Belästigung der Öffentlichkeit) gegen die ihm schon des Öfteren konkret genannten Bettler vorzugehen, zumal auch tierschutzrechtlich § 18 TierSchG (Ordnungswidrigkeit) einschlägig ist und für deren Ahndung und Verfolgung ebenfalls die Stadt zuständig ist.

Bitte schauen Sie nicht länger weg und nehmen sich diesem Problem bitte an.

Wo wird konkret gebettelt?

  • In der Fußgängerzone wird an wechselnden Plätzen (vor dem Kaufhaus/Markthalle Wagener, Stadtsparkasse Leopoldsplatz, Blume Brunnen in der Gernsbacherstraße, an diversen Plätzen auf der Luisenstraße) gebettelt. Die Bettelplätze variieren, da auch die Bettelnden über den Tag verteilt ihre Lokalitäten ändern und weiterziehen an belebte Stellen und/oder, wo sich viele Touristen aufhalten.
  • Zusätzlich wird regelmäßig auf dem Parkdeck 1 von Kaufland (Nähe Schweigrother Platz) gebettelt. Kaufland hat Hausrecht und könnte ein Bettelverbot aussprechen.

Die Leidtragenden sind in diesem sog. organisierten Bettel-Business immer die Tiere, die von Stadt zu Stadt durchgereicht werden, kein festes liebevolles Zuhause haben (oft leben diese Tiere in Transportern).

Das Szenario ist immer und in jeder Stadt dasselbe:

Hund liegt und/oder muss aufrecht vor dem Bettler sitzen (selten befindet sich das Tier auf einer Decke, was vor allem im Winter auf dem kalten Boden, aber auch im Sommer bei Hitze eine Zumutung ist), eine „pseudo“ Schale Wasser und geschlossene Hundefutterdosen befinden sich etwas weiter weg vom Tier drapiert. Bindung zwischen Mensch und Tier ist so gut wie nie erkennbar.

Die Hunde dürfen sich oft stundenlang nicht bewegen, geschweige denn auf die Toilette gehen oder trinken/fressen. Passanten in der Baden-Badener Innenstadt berichteten uns sogar, wie sie beobachteten, dass die bettelnde Person dem Hund daher einfach die Blase ausdrückte.

Uns liegt die Aufklärung der Bevölkerung sehr am Herzen.

Wichtig ist daher vor allem auch: Keine Spenden! Dieses Geld kommt den Tieren nicht  zugute und beflügelt nur weiterhin das leidvolle Dahindriften und Herhalten zum Betteln, da der Anblick Mitleid erregt.

Helfen Sie uns bitte mit Ihrer Petitionsunterschrift, die Stadt Baden-Baden frei vom Betteln mit Tieren zu bekommen!

Anmerkung: Wir distanzieren uns von Hass, Hetze und Diskriminierung!

Unser offener Brief an die Stadt Baden-Baden:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dietmar Späth,
sehr geehrter Bürgermeister Dr. Tobias Krammerbauer,
sehr geehrte Frau Petra Kurpisz,

heute wende ich mich mit folgendem Anliegen an Sie:

Es betrifft den Betteltourismus und das gezielte Betteln mit Tieren (Hunden) in der Innenstadt in Baden-Baden.

Ich beobachte mit großer Sorge, dass seit Monaten regelmäßig in der Baden-Badener Innenstadt (Fußgängerzone) mit hilflosen, meist niedlich-kleinen und erschöpft- wirkenden Hunden, gebettelt wird. Eine Masche, wie wir sie deutschlandweit erleben.

Ich fordere daher die Stadt Baden-Baden und das Stadtparlament auf, unverzüglich per Modifizierung der Polizeiverordnung ein Verbot des Bettelns mit Tieren aufzunehmen. Des Weiteren fordere ich Sie, Herrn Oberbürgermeister Dietmar Späth auf, gem. § 118 OWiG (Belästigung der Öffentlichkeit) gegen die Ihnen schon des Öfteren konkret genannten Bettler vorzugehen, zumal auch tierschutzrechtlich § 18 TierSchG (Ordnungswidrigkeit) einschlägig ist und für deren Ahndung und Verfolgung ebenfalls die Stadt zuständig ist.

Bitte schauen Sie nicht länger weg und nehmen sich diesem Problem bitte an.

Die Leidtragenden sind in diesem sog. organisierten Bettel-Business immer die Tiere, die von Stadt zu Stadt durchgereicht werden und kein festes liebevolles Zuhause haben (oft leben diese Tiere in Transportern).

Doch wo wird konkret gebettelt?

-In der Fußgängerzone wird an wechselnden Plätzen (vor dem Kaufhaus/Markthalle Wagener, Stadtsparkasse Leopolds Platz, Blume Brunnen in der Gernsbacherstraße, diverse Plätze auf der Luisenstraße) gebettelt. Die Bettelplätze variieren, da auch die Bettelnden über den Tag verteilt ihre Lokalitäten ändern und weiterziehen an belebte Stellen und/oder, wo sich viele Touristen aufhalten.

-Zusätzlich wird regelmäßig auf dem Parkdeck 1 von Kaufland (Nähe Schweigrother Platz) gebettelt. Kaufland hat Hausrecht und könnte ein Bettelverbot aussprechen.

Das Szenario ist immer und in jeder Stadt dasselbe:

Hund liegt und/oder muss aufrecht vor dem Bettler sitzen (selten befindet sich das Tier auf einer Decke, was vor allem im Winter auf dem kalten Boden, aber auch im Sommer bei Hitze eine Zumutung ist), eine „pseudo“ Schale Wasser und geschlossene Hundefutterdosen befinden sich etwas weiter weg vom Tier drapiert. Bindung zwischen Mensch und Tier ist so gut wie nie erkennbar. Die Hunde dürfen sich oft stundenlang nicht bewegen, geschweige denn auf die Toilette gehen oder trinken/fressen.

Uns liegt die Aufklärung der Bevölkerung sehr am Herzen. Wichtig ist daher vor allem auch: Keine Spenden! Dieses Geld kommt den Tieren nicht zugute und beflügelt nur weiterhin das leidvolle Dahindriften und Herhalten zum Betteln, da der Anblick Mitleid erregt.

Wichtige Anmerkung: Wir distanzieren uns mit unserem Anliegen von Hass, Hetze und Diskriminierung!

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, und wenn wir gemeinsam eine Lösung im Sinne der Tiere finden.

Herzlichen Dank vorab und liebe Grüße vom Team Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg

 

👍Dieser Brief ist Teil unserer aktiven Mitmach-Aktion und kann gerne individuell angepasst und von unseren Unterstützerinnen und Unterstützern auch versendet werden an die Stadt Baden-Baden: dezernat1@baden-baden.de, dezernat4@baden-baden.de, ordnung.sicherheit@baden-baden.de

 

 

👍Schreibt darüber hinaus bitte auch an Kaufland Baden-Baden, denn auch hier wird auf dem Parkdeck 1 regelmäßig mit wechselnden Hunden gebettelt. Kaufland hat Hausrecht und kann ein Verbot auf das Betteln mit Tieren aussprechen: hl.baden-baden@kaufland.de,
kundenmanagement@kaufland.de

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg