Im Juli 2016 wurden die Änderungsvorschläge zum Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetz des Landes Baden-Württemberg vorgestellt. Der Gesetzentwurf sieht zwei Änderungen vor, die aus Sicht von MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V. als kritisch einzustufen sind:
1. Verringerung der erforderlichen Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen bei Rehwild von 2.500 auf 1.500 Hektar (§ 33, Absatz 2, Satz 3)
2. Erweiterte Bejagung von Schwarzwild bei Schneelagen im März während der allgemeinen Schonzeit (§ 41, Absatz 2, Satz 2)
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Stellungnahme von MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V. zur geplanten Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes

