Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat eine Ausnahmegenehmigung erteilt, um den im Nordschwarzwald lebenden Wolfsrüden GW2672m zu töten.
Als Begründung nennt das Ministerium wiederholte Annäherungen an Menschen und Hunde „bis auf wenige Meter“, insbesondere während der Paarungszeit. Aggressiv sei der Wolf dabei nicht gewesen, er habe aber „nur wenig Scheu“ gezeigt.
Als Tierrechtsorganisation lehnen wir diese Abschussfreigabe entschieden ab.
Gerade weil diese Entscheidung weitreichend ist, haben wir Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsrecht beantragt (Landes-IFG/Umweltinformationsrecht), um nachvollziehen zu können, welche konkreten Vorfälle zugrunde liegen, welche Alternativen geprüft wurden und wie die Behörde die Risiken tatsächlich bewertet hat.
Was genau wird behauptet?
Nach Darstellung des Umweltministeriums hat sich der Wolf in jüngerer Vergangenheit wiederholt Menschen und insbesondere Menschen mit Hunden auf sehr kurze Distanz genähert, ohne aggressiv zu sein.
Zudem verweist das Ministerium auf zunehmenden „Wolfstourismus“: Menschen würden gezielt die Nähe des Wolfs suchen, ihn anlocken, um Fotos oder Videos zu machen – dadurch steige das Risiko, dass der Wolf seine Distanz verliert und „möglicherweise gefährliche Situationen“ nicht mehr auszuschließen seien.
Das Ministerium teilt außerdem mit, man habe bereits seit Mitte 2024 versucht, den Wolf zu fangen und zu besendern, um anschließend gezielt zu „vergrämen“ (also ihm Distanz anzutrainieren). Diese Fangversuche seien erfolglos geblieben.
Als Grundlage wird auf den baden-württembergischen Managementplan verwiesen, der bei wiederholten Annäherungen unter 30 Metern nach Dokumentation/Analyse und erfolgloser Vergrämung als „letztes Mittel“ die Tötung vorsieht.
Töten ist keine legitime Antwort auf Nähe
Wölfe leben nicht in einer unberührten Wildnis, sondern in Kulturlandschaften, die von Straßen, Siedlungen, Forstwegen und Freizeitnutzung durchzogen sind. Begegnungen sind dort unvermeidlich. Wer in solchen Räumen lebt, kann nicht allein aufgrund von Sichtungen oder Distanzen zum Abschuss freigegeben werden.
Die entscheidende Frage muss immer lauten:
Rechtfertigt das beobachtete Verhalten die Tötung eines Tieres?
Nach allem, was bislang öffentlich bekannt ist, lautet die Antwort: Nein.
Annäherung ist nicht automatisch „Gefahr“.
Selbst das Umweltministerium schreibt, der Wolf sei nicht aggressiv gewesen.
Damit bleibt die entscheidende Frage offen: Welche konkreten Situationen lagen vor?
„Sichtungen“ oder „kurze Distanz“ sind als Schlagworte zu unpräzise, um eine Tötung zu rechtfertigen – relevant sind Kontext und Verlauf:
Wer hat sich wem genähert?
Gab es Fluchtverhalten?
Gab es Fütterung/Anlocken durch Menschen?
Wie oft und unter welchen Bedingungen traten Situationen auf?
Solange das nicht transparent belegt ist, bleibt die Entscheidung angreifbar – fachlich und rechtlich.
Menschliches Fehlverhalten wird auf das Tier abgewälzt
Besonders schwer wiegt, dass das Ministerium selbst auf sogenannten „Wolfstourismus“ verweist: Menschen, die gezielt die Nähe des Wolfs suchen, ihn verfolgen oder anlocken, um Fotos oder Videos zu machen.
Wenn Menschen ein Wildtier bedrängen, anlocken oder seine Distanz systematisch untergraben, liegt das Problem beim Menschen – nicht beim Tier.
Die Tötung des Wolfs würde dieses Fehlverhalten nicht unterbinden, sondern faktisch belohnen:
Der Wolf bezahlt mit seinem Leben für eine Situation, die Menschen verursacht haben.
Ein verantwortungsvoller Umgang hätte andere Konsequenzen:
konsequentes Vorgehen gegen Anlocken und Störungen
klare Verbote, Kontrollen und Sanktionen
Besucherlenkung und Schutz sensibler Bereiche
Information vor Ort (Schilder, Ranger-Präsenz)
All das richtet sich an diejenigen, die Verantwortung tragen: uns Menschen.
Nicht an das Tier.
Töten als „letztes Mittel“ – ohne transparente Prüfung?
Das Umweltministerium verweist darauf, dass Fang- und Besenderungsversuche erfolglos geblieben seien und deshalb der Abschuss als „letztes Mittel“ vorgesehen sei.
Doch eine solche Behauptung reicht nicht aus, um die Tötung eines Tieres zu legitimieren.
Entscheidend ist nicht, ob einzelne Maßnahmen gescheitert sind, sondern:
welche Alternativen insgesamt geprüft wurden
ob menschliche Ursachen wirksam adressiert wurden
und ob tatsächlich alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden
Solange diese Punkte nicht transparent und nachvollziehbar belegt sind, bleibt die Entscheidung ethisch und rechtlich hochproblematisch.
Was wir jetzt tun: Akteneinsicht und Prüfung der Entscheidungsgrundlagen
Wir haben Akteneinsicht beantragt, um u. a. folgende Punkte zu prüfen:
Dokumentation der behaupteten Annäherungen (Zeit, Ort, Distanz, Verhalten von Wolf und Menschen/Hunden, Zeugen, Belege)
Risikobewertung: Welche konkrete Gefährdungslage wurde angenommen – und worauf stützt sie sich?
Alternativen: Welche milderen Mittel wurden geprüft/umgesetzt (inkl. Besucherlenkung und Durchsetzung gegen Anlocken)?
Verhältnismäßigkeit: Warum soll ausgerechnet die Tötung erforderlich sein, obwohl das Ministerium selbst keine Aggressivität beschreibt?
Ein „Wolfsmanagement“, das bei Problemen zuerst über Tötung spricht, setzt die falschen Anreize: Es beruhigt kurzfristig Debatten, löst aber keine Ursachen – und es trifft am Ende denjenigen, der sich nicht verteidigen kann: das Tier.
Wir stellen uns grundsätzlich gegen das Töten von Tieren als politisches „Lösungsinstrument“.
Ein Umgang mit Wildtieren, der bei Konflikten zur Tötung greift, verschiebt Verantwortung systematisch vom Menschen auf das Tier – und spricht ihm seinen Eigenwert als Lebewesen ab.
Für uns ist klar:
Das Leben eines einzelnen Tieres ist nicht weniger wert, nur weil es politisch oder medial unbequem wird.
Wir müssen lernen, mit Wildtieren zu leben – nicht sie zu töten.