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Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg: Positionen der Parteien zu Tierschutz und Tierrechten

Im Vorfeld der Landtagswahl am 8. März 2026 hat Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. die im Landtag vertretenen Parteien sowie weitere zur Wahl antretende Parteien um Stellungnahmen zu zentralen Fragen des Tierschutzes und der Tierrechte gebeten.

Die Wahlprüfsteine betreffen Themen, die landespolitisch relevant sind – darunter Tierhaltung, Jagd und Wildtierschutz, Tierversuche, Tiertransporte, Stadttaubenprojekte, Tierheime, Verbandsklagerecht sowie der Umgang mit Tieren im öffentlichen Raum.

Ziel der Befragung ist es, Transparenz über die politischen Positionen der Parteien zu schaffen und Unterschiede in ihren Ansätzen sichtbar zu machen. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. spricht keine Wahlempfehlung aus. Die nachfolgende Darstellung dient der Information und soll Wählerinnen und Wählern eine sachliche Einordnung ermöglichen.

Wie wurden die Wahlprüfsteine erhoben?

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. hat die im Landtag vertretenen Parteien sowie die zur Wahl antretende Tierschutzpartei schriftlich um Stellungnahmen gebeten.

Die Parteien erhielten identische Fragen zu landespolitisch relevanten Themenbereichen. Die Antworten wurden fristgerecht eingereicht und werden nachfolgend in gekürzter Form zusammengefasst.

Die vollständigen Originalantworten sind am Ende dieses Beitrags abrufbar.

Wir sprechen keine Wahlempfehlung aus. Die Darstellung dient der Transparenz.

Thematische Übersicht der Parteipositionen

Im Folgenden werden die Positionen der Parteien zu zentralen Themenfeldern zusammengefasst dargestellt.

Tierhaltung & struktureller Ausstieg

Die Parteien wurden gefragt, ob sie sich für einen strukturellen Ausstieg aus tierhaltungsbasierten Systemen einsetzen und entsprechende Förderprogramme für pflanzliche Alternativen ausbauen wollen.

 

CDU

Die CDU Baden-Württemberg spricht sich nicht für einen strukturellen Ausstieg aus tierhaltungsbasierten Systemen aus. Sie betont die Bedeutung der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Land und setzt auf Weiterentwicklung bestehender Haltungsstandards sowie auf technologische Innovationen. Ein gezielter politischer Schwerpunkt auf den Ausbau pflanzlicher Alternativen wird nicht formuliert.

Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen erkennen den Reformbedarf in der landwirtschaftlichen Tierhaltung an und betonen die Notwendigkeit höherer Tierschutzstandards sowie einer Reduzierung des Tierbestands. Sie sprechen sich für eine stärkere Förderung pflanzlicher Alternativen aus. Ein explizit formulierter vollständiger Systemausstieg wird jedoch nicht klar benannt.

SPD

Die SPD Baden-Württemberg setzt auf eine Weiterentwicklung der bestehenden Tierhaltungssysteme und eine Verbesserung der Haltungsbedingungen. Sie befürwortet die Förderung pflanzlicher Alternativen, formuliert jedoch keinen strukturellen Ausstieg aus tierhaltungsbasierten Systemen als politisches Ziel.

FDP

Die FDP lehnt einen strukturellen Ausstieg aus tierhaltungsbasierten Systemen ab. Sie betont marktwirtschaftliche Prinzipien und unternehmerische Freiheit in der Landwirtschaft. Staatliche Eingriffe zugunsten eines Systemwandels werden kritisch bewertet. Ein gezielter Ausbau pflanzlicher Alternativen wird nicht als Schwerpunkt dargestellt.

Die Linke

Die Linke spricht sich für eine deutliche Reduzierung der industriellen Tierhaltung aus und fordert einen grundlegenden Umbau der Agrarpolitik. Sie unterstützt die Förderung pflanzlicher Alternativen und sieht darin einen wichtigen Bestandteil eines langfristigen Transformationsprozesses.

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Die Tierschutzpartei befürwortet einen klaren strukturellen Ausstieg aus tierhaltungsbasierten Systemen und setzt sich für eine konsequente Förderung pflanzlicher Alternativen ein. Sie formuliert das Ziel einer grundlegenden Transformation des Agrar- und Ernährungssystems hin zu tierfreien Strukturen.

AfD

Die AfD lehnt einen strukturellen Ausstieg aus tierhaltungsbasierten Systemen ausdrücklich ab. Sie bezeichnet die Nutztierhaltung als Bestandteil regionaler Landwirtschaft, Wertschöpfung und Ernährungssicherheit und spricht sich gegen eine staatlich gelenkte Umstellung aus. Pflanzliche Alternativen sollen sich nach ihrer Auffassung über Marktnachfrage entwickeln, nicht durch gezielte politische Steuerung oder Förderprogramme forciert werden.

Verbandsklagerecht & staatlicher Vollzug im Tierschutz

Setzen sich die Parteien für eine Stärkung des Verbandsklagerechts im Tierschutz sowie für eine effektivere Kontrolle und Durchsetzung bestehender Tierschutzvorschriften ein?

CDU

Die CDU verweist auf bestehende Kontrollmechanismen im Tierschutz und sieht den Vollzug primär als staatliche Aufgabe. Eine deutliche Ausweitung des Verbandsklagerechts wird nicht befürwortet. Der Fokus liegt auf Optimierung des Verwaltungsvollzugs innerhalb der bestehenden Strukturen.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen befürworten eine Stärkung des Tierschutzes im Vollzug und zeigen sich offen für weitergehende Instrumente, die Transparenz und Kontrolle verbessern. Das Verbandsklagerecht wird grundsätzlich positiv bewertet.

SPD

Die SPD spricht sich für eine effektivere Durchsetzung des Tierschutzrechts aus und sieht Verbesserungsbedarf im Vollzug. Eine Stärkung zivilgesellschaftlicher Beteiligungsmöglichkeiten wird nicht ausgeschlossen.

FDP

Die FDP lehnt eine Ausweitung des Verbandsklagerechts ab und betont die Zuständigkeit staatlicher Behörden. Zivilgesellschaftliche Klageinstrumente werden kritisch gesehen.  

Die Linke

Die Linke spricht sich ausdrücklich für ein Verbandsklagerecht im Tierschutz aus und fordert eine stärkere Kontrolle sowie wirksamere Sanktionen bei Verstößen.

AfD

Die AfD lehnt das Verbandsklagerecht ab und sieht die Durchsetzung des Tierschutzrechts ausschließlich bei staatlichen Behörden. Eine Erweiterung zivilgesellschaftlicher Klagemöglichkeiten wird nicht befürwortet.  

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Die Tierschutzpartei befürwortet ein umfassendes Verbandsklagerecht im Tierschutz und setzt sich für eine deutliche Stärkung von Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten ein.

Jagd & Wildtierpolitik

Wie positionieren sich die Parteien zur Reform des Jagdrechts, zu nicht-tödlichen Alternativen der Bestandsregulierung sowie zur Rolle der Jagd im Wildtiermanagement?

CDU

Die CDU betrachtet die Jagd als notwendigen Bestandteil des Wildtiermanagements und der Landnutzung. Sie betont die Rolle der Jägerschaft bei der Regulierung von Beständen sowie beim Natur- und Artenschutz. Eine grundlegende Reform mit Einschränkung der Jagdpraxis wird nicht befürwortet.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen sehen die Jagd als Instrument des Wildtiermanagements, insbesondere zur Regulierung von Beständen. Gleichzeitig sprechen sie sich für eine stärkere Orientierung an ökologischen Kriterien sowie für mehr Tierschutz im Jagdrecht aus. Nicht-tödliche Maßnahmen werden als ergänzende Ansätze diskutiert.

SPD

Die SPD erkennt die Jagd als Bestandteil des Wildtiermanagements an. Reformen sollen sich am Tierwohl und an ökologischen Kriterien orientieren. Ein grundsätzlicher Systemwechsel hin zu überwiegend nicht-tödlichen Maßnahmen wird nicht formuliert.

FDP

Die FDP verteidigt die Jagd als traditionelles und fachlich begründetes Instrument der Bestandsregulierung. Nicht-tödliche Alternativen werden nicht als Ersatz der Jagd gesehen. Eingriffe in bestehende jagdrechtliche Strukturen werden kritisch bewertet.

Die Linke

Die Linke spricht sich für eine stärkere Regulierung der Jagd aus und fordert Einschränkungen bestimmter Jagdformen. Tierschutzaspekte sollen stärker berücksichtigt werden. Die Jagd als Instrument der Bestandsregulierung wird jedoch nicht grundsätzlich in Frage gestellt.

AfD

Die AfD befürwortet die Jagd als notwendiges Mittel zur Bestandsregulierung und lehnt Einschränkungen der Jagdpraxis ab. Nicht-tödliche Alternativen werden nicht als gleichwertiger Ersatz betrachtet.

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Die Tierschutzpartei stellt die Jagd grundsätzlich in Frage und spricht sich für eine deutliche Einschränkung beziehungsweise langfristige Abschaffung aus. Nicht-tödliche Alternativen zur Bestandsregulierung sollen prioritär geprüft und gefördert werden.

Tierversuche & Förderung tierfreier Forschung

Wie positionieren sich die Parteien zu Tierversuchen sowie zur Förderung tierfreier Alternativmethoden in Forschung und Ausbildung?

CDU

Die CDU hält Tierversuche unter den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für notwendig, insbesondere in der medizinischen Forschung. Sie betont die Einhaltung des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine). Ein grundsätzlicher Ausstieg wird nicht angestrebt.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen setzen sich für eine deutliche Reduzierung von Tierversuchen und eine verstärkte Förderung tierfreier Alternativmethoden ein. Ziel ist eine schrittweise Abkehr von Tierversuchen, wo wissenschaftlich möglich. Ein sofortiger genereller Ausstieg wird jedoch nicht formuliert.

SPD

Die SPD spricht sich für eine konsequente Anwendung des 3R-Prinzips aus und will Alternativmethoden stärker fördern. Tierversuche sollen reduziert werden, bleiben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

FDP

Die FDP sieht Tierversuche als notwendigen Bestandteil der Forschung an und warnt vor Einschränkungen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts beeinträchtigen könnten. Alternativmethoden sollen gefördert werden, jedoch nicht als Ersatz, solange sie wissenschaftlich nicht gleichwertig sind.

Die Linke

Die Linke fordert eine deutliche Reduzierung von Tierversuchen mit dem Ziel, diese langfristig zu überwinden. Die Förderung tierfreier Methoden soll ausgebaut und staatlich priorisiert werden.

AfD

Die AfD erkennt Tierversuche als Bestandteil wissenschaftlicher Forschung an und lehnt weitgehende Einschränkungen ab. Die Einhaltung bestehender Tierschutzvorgaben wird betont, ein struktureller Ausstieg wird nicht angestrebt.

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Die Tierschutzpartei fordert die Abschaffung von Tierversuchen und eine umfassende staatliche Förderung tierfreier Forschung sowie eine konsequente Umstellung in Ausbildung und Wissenschaft.

Tiertransporte & Exporte in Drittstaaten

Wie positionieren sich die Parteien zu Tiertransporten, insbesondere zu Exporten lebender Tiere in Drittstaaten außerhalb der EU?

CDU

Die CDU betont die Einhaltung bestehender europäischer Vorschriften für Tiertransporte. Ein generelles landesweites Verbot von Drittstaatenexporten wird nicht befürwortet. Verbesserungen sollen vor allem auf europäischer Ebene erreicht werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen sprechen sich für strengere Regelungen bei Tiertransporten aus und lehnen Exporte in Drittstaaten ohne vergleichbare Tierschutzstandards ab. Sie sehen Handlungsbedarf sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene.

SPD

Die SPD unterstützt eine deutliche Verschärfung der Regeln für Tiertransporte und spricht sich gegen Exporte in Drittstaaten aus, wenn dort keine vergleichbaren Tierschutzstandards gewährleistet sind.

FDP

Die FDP lehnt nationale Alleingänge ab und sieht die Regulierung von Tiertransporten primär auf europäischer Ebene. Ein landesweites Verbot wird nicht befürwortet.

Die Linke

Die Linke fordert ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten und setzt sich für deutlich strengere Kontrollen ein.

AfD

Die AfD lehnt Exporte in Drittstaaten ohne vergleichbare Tierschutzstandards ab, betont jedoch zugleich die Bedeutung landwirtschaftlicher Betriebe und warnt vor pauschalen Verboten ohne praktikable Alternativen.

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Die Tierschutzpartei fordert ein vollständiges Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten sowie eine grundsätzliche Reduktion von Tiertransporten.

Stadttauben & kommunaler Tierschutz

Wie positionieren sich die Parteien zu betreuten Taubenschlägen mit Eiaustausch sowie zu landesweiten Unterstützungsprogrammen für ein tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement?

CDU

Die CDU sieht das Management von Stadttauben primär als Aufgabe der Kommunen. Landesweite verpflichtende Programme oder Förderstrukturen werden nicht klar benannt. Maßnahmen sollen vor Ort im Rahmen kommunaler Zuständigkeit geregelt werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen zeigen sich grundsätzlich offen für betreute Taubenschläge als tierschutzgerechtes Instrument zur Bestandsregulierung. Eine landesweite Verpflichtung wird jedoch nicht explizit formuliert; die Verantwortung wird überwiegend auf kommunaler Ebene gesehen.

SPD

Die SPD befürwortet tierschutzgerechte Lösungen im Umgang mit Stadttauben, einschließlich betreuter Taubenschläge. Eine stärkere Unterstützung durch das Land wird grundsätzlich positiv bewertet.

FDP

Die FDP sieht Stadttaubenprobleme als kommunale Angelegenheit und lehnt landesweite verpflichtende Programme ab. Staatliche Förderprogramme werden zurückhaltend beurteilt.

Die Linke

Die Linke unterstützt betreute Taubenschläge und spricht sich für eine stärkere landesweite Unterstützung tierschutzgerechter Maßnahmen aus.

AfD

Die AfD sieht die Zuständigkeit primär bei den Kommunen und lehnt landesweite Verpflichtungen oder zusätzliche Programme ab.

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Die Tierschutzpartei spricht sich für landesweite Programme zur Einrichtung betreuter Taubenschläge mit Eiaustausch aus und sieht darin ein tierschutzgerechtes Instrument zur Bestandsregulierung.

Tiernutzung im öffentlichen Raum (Zirkus, lebendige Krippen, Veranstaltungen)

Wie positionieren sich die Parteien zur Nutzung von Tieren bei öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere bei lebendigen Krippen, Zirkussen oder touristischen Angeboten?

CDU

Die CDU betont die Bedeutung von Tradition, Brauchtum und kulturellen Veranstaltungen. Pauschale Verbote werden nicht befürwortet. Der Fokus liegt auf der Einhaltung bestehender tierschutzrechtlicher Vorgaben.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen zeigen sich offen für strengere Maßstäbe bei der Nutzung von Tieren im öffentlichen Raum. Insbesondere bei Wildtieren im Zirkus werden Einschränkungen befürwortet. Pauschale Verbote traditioneller Veranstaltungen werden jedoch nicht generell formuliert.

SPD

Die SPD spricht sich für höhere Tierschutzstandards bei Veranstaltungen mit Tieren aus. Eine Nutzung von Wildtieren im Zirkus wird kritisch gesehen. Traditionelle Formate werden differenziert betrachtet.

FDP

Die FDP lehnt generelle Verbote von Tiernutzung bei Veranstaltungen ab und betont die Bedeutung von Tradition und unternehmerischer Freiheit. Bestehende tierschutzrechtliche Vorschriften werden als ausreichend angesehen.

Die Linke

Die Linke fordert ein Verbot von Wildtieren im Zirkus und spricht sich für deutliche Einschränkungen bei der Nutzung von Tieren zu Unterhaltungszwecken aus.

AfD

Die AfD lehnt Verbote traditioneller Veranstaltungen mit Tieren ab und betont kulturelle Aspekte. Einschränkungen über bestehende Regelungen hinaus werden nicht befürwortet.

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Die Tierschutzpartei fordert ein Verbot der Nutzung von Tieren zu Unterhaltungszwecken, einschließlich Wildtieren im Zirkus sowie lebendiger Krippen.

Tierheime, Zucht & Katzenschutz

Wie positionieren sich die Parteien zur Unterstützung von Tierheimen, zu landesweiten Katzenschutzverordnungen sowie zu einer Einschränkung der gewerblichen Zucht angesichts überfüllter Tierheime?

CDU

Die CDU betont die Bedeutung ehrenamtlicher Strukturen und kommunaler Verantwortung im Bereich Tierheime. Eine landesweit verpflichtende Katzenschutzverordnung oder weitgehende Zuchteinschränkungen werden nicht ausdrücklich befürwortet.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen unterstützen Maßnahmen zur Entlastung von Tierheimen sowie kommunale Katzenschutzverordnungen. Eine stärkere Regulierung der Zucht wird grundsätzlich positiv bewertet.

SPD

Die SPD spricht sich für eine bessere Unterstützung von Tierheimen aus und befürwortet Maßnahmen zur Eindämmung unkontrollierter Vermehrung. Landesweite Regelungen werden nicht ausgeschlossen.

FDP

Die FDP sieht die Verantwortung primär bei Kommunen und privaten Trägern. Landesweite Eingriffe in Zucht oder verpflichtende Regelungen werden kritisch beurteilt.

Die Linke

Die Linke fordert eine stärkere finanzielle Unterstützung von Tierheimen, landesweite Katzenschutzverordnungen sowie eine strengere Regulierung gewerblicher Zucht.

AfD

Die AfD betont die Bedeutung bestehender Regelungen und sieht keinen Bedarf für weitreichende zusätzliche Eingriffe auf Landesebene.

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Die Tierschutzpartei fordert landesweite Katzenschutzverordnungen, eine stärkere finanzielle Unterstützung von Tierheimen sowie Einschränkungen der Zucht, solange Tiere in Tierheimen auf ein Zuhause warten.

Vollständige Antworten der Parteien im Wortlaut

Nachfolgend finden Sie die vollständigen, unveränderten Antworten der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg.

Die hier im Beitrag dargestellten Zusammenfassungen dienen der besseren Übersicht und Einordnung. Maßgeblich sind die Originaldokumente.

CDU Baden-Württemberg

1.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass in Baden-Württemberg wissenschaftlich fundierte, nicht-tödliche Alternativen zur Jagd erforscht, erprobt und gefördert werden und das Jagdrecht mit dem Ziel reformiert wird, Tierleid – etwa durch Drückjagden oder Hobbyjagd – deutlich zu reduzieren?

Ein zentrales Ziel der Jagd und des Wildtiermanagements besteht darin, gesunde und stabile heimische Wildtierpopulationen zu erhalten und zu entwickeln. Dies geschieht unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Faktoren. Auch die immer deutlicher werdenden Auswirkungen des Klimawandels sind dabei entsprechend zu berücksichtigen. Ziel ist es, dass diese Populationen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und den landeskulturellen Verhältnissen stehen.

Darüber hinaus dient die Jagd dem Schutz bedrohter Wildtierarten, der Stärkung ihrer Populationen und der Erhaltung und Verbesserung ihrer Lebensräume. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Sicherung der biologischen Vielfalt. Der weit überwiegende Teil der Gesellschaft ist daher der Überzeugung, dass die Jagd eine naturnahe und nachhaltige Notwendigkeit ist.

Eine geregelte Jagdausübung dient auch der Vermeidung von Beeinträchtigungen, die durch Wildtiere an land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzungen entstehen können. Durch die Jagd wird auch das Entstehen von klimastabilen Wäldern unterstützt. Darüber hinaus ermöglicht die Jagd die Gewinnung von hochwertigen Lebensmitteln, was einen wichtigen Beitrag zur Nahrungsmittelversorgung darstellt.

Nach wissenschaftlicher Auffassung werden auch Drückjagden / Bewegungsjagden als schonende und gleichzeitig effektive Jagdmethode angesehen.

Das Jagdrecht in Baden-Württemberg werden wir kontinuierlich wissens- und faktenbasiert unter Beteiligung von Wildforschungseinrichtungen weiterentwickeln. So haben wir z.B. für die Lösung von Wildtier-Mensch Konflikten in urbanen Räumen nicht letale Vergrämungsmaßnahmen evaluiert und das Instrument der Stadtjäger weiterentwickelt. Hier stehen nicht letale Präventionsmaßnahmen im Vordergrund. Darüber hinaus haben wir uns dafür eingesetzt, dass Arten wie Biber und Saatkrähe, die eines Managements bedürfen, dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) unterstellt werden. Denn das JWMG hat nicht nur die Regelung der Jagdausübung zum Ziel, sondern ebenso gesunde und stabile Wildtierpopulationen, den Schutz bedrohter Tierarten und auch den Tierschutz.

2.
Setzt sich Ihre Partei dafür ein, dass das Staatsziel Tierschutz in Baden-Württemberg auch bei Zielkonflikten mit wirtschaftlichen Interessen verbindlich Vorrang erhält?

Das Staatsziel Tierschutz ist ein allgemeiner Auftrag an den Staat, insbesondere im Rahmen der Rechtsetzung, die Belange des Tierschutzes angemessen zu berücksichtigen. Auch die Landesverfassung Baden-Württemberg achtet und schützt die Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.

Das Tierschutzrecht ist jedoch weitgehend EU- und/oder Bundesrecht, für das zunächst der Bund zuständig ist. Das Land beteiligt sich im Rahmen der Rechtsetzung überwiegend im Rahmen der Beratungen im Bundesrat.

Auf Landesebene wollen wir den Tierschutz insbesondere im Rahmen von Programmen, im Vollzug, in der Aus-, Fort- und Weiterbildung und durch Fördermöglichkeiten für Tierhaltungen, Tierheime, aber auch Schlachtbetriebe sowie im Rahmen der Fortführung der Tierschutzstrategie des Landes berücksichtigen. Auch im Rahmen der jagdlichen Gesetzgebung ist der Tierschutz ein wesentlicher Bestandteil, den wir im Rahmen der Rechtssetzung auf Landesebene weiterverfolgen werden.

3.
Plant Ihre Partei eine personelle und strukturelle Stärkung der Kontroll- und Vollzugsbehörden und wird sie sich zugleich dafür einsetzen, dass anerkannte Tierschutzorganisationen über wirksame rechtliche Instrumente – etwa ein Verbandsklagerecht – verfügen, um bestehendes Tierschutzrecht durchzusetzen?

Die Personalstärke der Kontroll- und Vollzugsbehörden wurde in den letzten Jahren bereits erheblich verstärkt. Eine weitere Aufstockung werden wir im Rahmen des Bedarfs sowie der finanziellen Möglichkeiten verfolgen.

4.
Wird sich Ihre Partei für einen strukturellen Ausstieg aus tierhaltungsbasierten Systemen einsetzen und entsprechende Förderprogramme für pflanzliche Alternativen ausbauen?

Nein, die tierische Erzeugung ist wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft in Baden-Württemberg.

5.
Wird sich Ihre Partei für die gezielte Förderung tierversuchsfreier und serumfreier Forschung in Baden-Württemberg einsetzen?

Wir werden uns im Rahmen der Weiterentwicklung von EU- und bundesrechtlichen Vorschriften im Sinne des 3R-Prinzips (replace, reduce, refine) für die Reduzierung von Eingriffen und Behandlungen an Tieren sowie die Weiterentwicklung und Anwendung tierfreier Verfahren in der Forschung und Lehre einsetzen.

6.
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die Nutzung von Tieren zu Unterhaltungs-, Dekorations- oder Werbezwecken – etwa bei lebendigen Krippen, Märkten, touristischen Angeboten oder in Zirkussen – in Baden-Württemberg zu beenden und rechtlich zu untersagen?

Hierfür wären bundesrechtliche Vorgaben erforderlich; wir werden entsprechende Überlegungen auf Bund-Länder Ebene zu Beschränkungen der Nutzung bestimmter gefährlicher bzw. besonders belasteter Tierarten im Rahmen der Zurschaustellung begleiten.

7.
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, schmerzhafte Eingriffe und Verstümmelungen an landwirtschaftlich genutzten Tieren – wie das routinemäßige Kürzen von Schnäbeln bei Puten – konsequent zu untersagen, da sie der Anpassung der Tiere an nicht tierschutzgerechte Haltungssysteme dienen und strukturelles Tierleid verursachen?

Hierzu wird auf die bereits bestehenden EU- und bundesrechtlichen Regelungen verwiesen – insb. die §§ 5 und 6 des Tierschutzgesetzes enthalten differenzierte Regelungen mit zahlreichen Beschränkungen bei Eingriffen an Nutztieren.

8.
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die gezielte Ausbeutung von Hunden durch organisierte Strukturen – etwa zur Einnahmenerzielung im öffentlichen Raum – wirksam zu unterbinden und Kommunen sowie Behörden hierfür klare rechtliche Instrumente und Ressourcen zur Verfügung zu stellen? (Dabei geht es ausdrücklich nicht um Menschen in prekären Lebenslagen mit eigenen Tieren, sondern um organisierte Formen der Ausbeutung.)

Die Veterinärdienststellen der unteren Verwaltungsbehörden können Kommunen in diesem Bereich unterstützen, soweit Fragen des Tierschutzes betroffen sind. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese weiterhin mit den erforderlichen Fachkräften ausgestattet sind.

Planungen der Bundesregierung zum Verbot von Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum sowie anonym und online werden wir unterstützen.

9.
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, Tiertransporte aus Baden-Württemberg in Drittstaaten, in denen keine mit der EU vergleichbaren Tierschutzstandards gelten, zu beenden und entsprechende Genehmigungen konsequent zu untersagen?

Wir werden uns auf Bundes- und EU-Ebene dafür einsetzen, dass wirksame rechtliche Regelungen bestehen, um den Schutz von Tieren beim Transport, insbesondere auf Langstreckentransporten, zu verbessern. Auf Landesebene werden wir uns dafür einsetzen, dass die für die Kontrolle zuständigen Behörden weiterhin mit den erforderlichen Fachkräften ausgestattet sind.

10.
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, Wildtiere in Baden-Württemberg besser vor den Folgen von Straßenverkehr, der Zerschneidung ihrer Lebensräume sowie lärmintensiven und feuerbasierten Veranstaltungen (z. B. private Feuerwerke oder Osterfeuer) zu schützen und bei der Verwendung öffentlicher Mittel einen stärkeren Schwerpunkt auf den Schutz heimischer Wildtiere und ihrer Lebensräume (z. B. Wildtierbrücken, Biotopvernetzung) zu legen?

Mit dem Generalwildwegeplan steht den Planungsbehörden ein wissenschaftlich basiertes Instrument zur Verfügung, das ermöglicht, die Durchlässigkeit von Wildtierkorridoren zu berücksichtigen. Ein wichtiges Instrument zur Vernetzung von Wildtierlebensräumen sind dabei für uns die Grünbrücken.

Maßnahmen zur Reduktion von Wildunfällen werden derzeit bereits in zwei Modellregionen getestet und wissenschaftlich evaluiert. Durch die Wildunfallstatistik werden Unfallschwerpunkte im Land identifiziert. Wir werden uns dafür einsetzen, dass aus den gewonnenen Informationen effiziente Maßnahmen abgeleitet werden, die zum Schutz unserer heimischen Wildtiere beitragen, und uns dafür einsetzen, die Pilotprojekte auf weitere Kreise auszuweiten.

11.
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, Kommunen in Baden-Württemberg beim Aufbau eines flächendeckenden, tierschutzgerechten Stadttaubenmanagements zu unterstützen – insbesondere durch betreute Taubenschläge mit Eiaustausch – und solange diese nicht ausreichend vorhanden sind, auch kontrollierte Fütterungsstellen als Übergangslösung zu ermöglichen?

Das Stadttaubenmanagement ist eine kommunale Aufgabe. Durch den Landesbeirat für Tierschutz Baden-Württemberg wurden bereits Empfehlungen erarbeitet, die zur Vermeidung der unkontrollierten Vermehrung freilebender Tauben in Städten dienen. Auch der Landesbeauftragten für Tierschutz steht den zuständigen Kommunen und Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung.

12.
Unterstützt Ihre Partei politische Maßnahmen, um den Verbrauch tierischer Produkte (z. B. Pelz, Leder, Wolle) zu reduzieren und tierfreie Alternativen gezielt zu fördern?

Tierhäute und Wolle fallen in der tierischen Erzeugung an, die Verwertung/Verarbeitung zu hochwertigen Produkten ist sinnvoll. Wir sehen jedoch insbesondere die Erzeugung und Verwertung von Pelzen, von Tieren, die oftmals unter widrigen Bedingungen gehalten werden, kritisch und begleiten sowohl Überlegungen zum EU-weiten Ausstieg aus der Pelztierhaltung als auch Beschränkungen der Einfuhr sowie der eindeutigen Deklaration von tierischen Bestandteilen von Textilien. Eine Haltung von Pelztieren findet in Baden-Württemberg nicht statt. Tierfreie Alternativen zu den genannten Produkten sind umfassend verfügbar.

13.
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, Tierheime in Baden-Württemberg strukturell und finanziell besser zu unterstützen, landesweit verbindliche Katzenschutzverordnungen auszubauen und die Zucht von Tieren so zu regulieren oder zu untersagen, dass sie nicht weiter zur Überfüllung von Tierheimen beiträgt, solange dort massenhaft Tiere auf ein Zuhause warten?

Wir setzen uns dafür ein, dass Tierheime auch weiterhin finanziell im Rahmen der VwV Tierschutzmaßnahmen bei Baumaßnahmen, der Anschaffung von Ausstattung und Geräten sowie im Rahmen der Kastration freilebender Katzen unterstützt werden.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg