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EU-Konsultation 2025: Jetzt mitmachen – für bessere Tierschutzstandards in Europa

Die EU-Kommission plant eine Überarbeitung der Tierschutzvorschriften für Tiere, die in der Landwirtschaft genutzt werden. Trotz jahrelanger Versprechen tauchen konkrete Verbesserungen – einschließlich der längst überfälligen Abschaffung der Käfighaltung – im Arbeitsprogramm 2026 jedoch nicht auf.

Gleichzeitig läuft derzeit eine der wichtigsten öffentlichen EU-Befragungen der letzten Jahre.

Bis zum 12. Dezember 2025 können Bürger:innen direkt ihre Meinung einbringen – und damit politischen Druck aufbauen.

Für Millionen Tiere in der EU kann jede einzelne Stimme einen Unterschied machen.

Warum die Konsultation so wichtig ist

  • In der EU leben nach wie vor hunderte Millionen Tiere in engen Ställen, Kastenständen oder Vollspaltenbuchten.
  • Die Konsultation gilt als entscheidender Schritt, bevor neue EU-Tierschutzregelungen ausgearbeitet werden.
  • Industrie- und Wirtschaftsverbände werden sich massiv beteiligen – umso wichtiger ist eine starke öffentliche Stimme.
  • Die Befragung bezieht ausdrücklich Bürger:innen ein, nicht nur Organisationen.

Die EU fragt damit direkt, ob wir ein Ende der Käfighaltung, strengere Vorgaben, bessere Kontrollsysteme und klare Kennzeichnung wollen.

Was die EU konkret abfragt

Im Fragebogen geht es unter anderem um:

  • Bedeutung und Dringlichkeit der Abschaffung der Käfighaltung
  • Mindeststandards für Platz, Beschäftigung, Auslauf und Rückzug
  • Unterstützung für Betriebe beim Ausstieg aus engen Haltungssystemen
  • Rolle von Tierwohlindikatoren
  • Umgang mit Importen tierischer Erzeugnisse
  • Förderung fairer Bedingungen für Betriebe in allen Mitgliedstaaten
  • Stellungnahmen zu konkreten Gesetzesänderungen

Damit betrifft die Konsultation direkt das Leben von Tieren wie Hühnern, Puten, Schweinen und Kälbern – und damit zentrale Fragen der europäischen Agrarpolitik.

So nehmen Sie teil – Schritt für Schritt

1. Bei der EU anmelden oder registrieren

👉 https://ecas.ec.europa.eu/cas/login

  • Falls schon ein Konto besteht: einfach anmelden.
  • Falls nicht: „Neues Konto erstellen“.
  • Bei neuer Registrierung: Name, E-Mail, Sprache. Danach folgt eine Bestätigungs-E-Mail zur Vergabe eines Passworts.

2. Fragebogen öffnen

👉 https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/farmAWmodernisation?surveylanguage=de

    • Sprache auswählen
    • Land auswählen
    • Teilnahme als Bürger:in
    • Falls zutreffend: „sehr gute Kenntnisse“ angeben

3. Multiple-Choice-Fragen (1–11)

Die ersten Fragen sind Auswahlfelder. Sie betreffen:

  • Einschätzung des aktuellen Tierschutzes
  • Bedeutung der Überarbeitung
  • Wichtigkeit des Ausstiegs aus Käfigsystemen
  • Hindernisse und Unterstützungsmaßnahmen
  • Klarheit und Vereinfachung von Regeln
  • Anwendung der EU-Standards auf Importe
  • Nutzen und Grenzen von Tierwohlindikatoren
  • Alternativen zum Töten männlicher Eintagsküken
Frage 1: Einschätzung der aktuellen Tierschutzsituation

Hier geht es um die Frage, wie Sie das heutige Schutzniveau für Tiere in der Landwirtschaft wahrnehmen. Wir empfehlen hier zu allen Fragen ,,Stimme voll und ganz zu“ zu wählen. 

Frage 2: Wichtigkeit der Überarbeitung

Es wird gefragt, wie entscheidend bessere Tierhaltungs- und Schutzstandards für Sie im Rahmen der EU-Agrarpolitik sind. Wir empfehlen zu allen Fragen die Antwort ,,Sehr wichtig“ zu wählen.

Frage 3: Bedeutung der Abschaffung der Käfighaltung

Die EU fragt hier, wie wichtig ein Ausstieg aus Käfigsystemen für verschiedene Tierarten ist. Wir empehlen hier zu jeder Tierart die Antwort ,,Sehr wichtig“ zu wählen.

Frage 4: Hindernisse beim Ausstieg aus Käfigsystemen

Mehrere Faktoren stehen zur Auswahl – wirtschaftlich, technisch, strukturell. Wählen Sie, was Sie als größte Hindernisse einschätzen. Wir empfehlen hier ,,Sonstige“ zu wählen und eine eigene Angabe zu machen. Unsere Antwort finden Sie im Screenshot rechts. Bitte wählen Sie Ihre eigenen Worte.

Frage 5: Unterstützungsmaßnahmen für einen käfigfreien Übergang

Hier können Sie ankreuzen, welche Veränderungen oder Förderinstrumente aus Ihrer Sicht nötig wären. Wir empfehlen alle Möglichkeiten außer der vierten und der letzten auszuwählen.

Frage 6: Welche Elemente könnten Regeln vereinfachen?

Es geht um die Frage, wie die EU Vorgaben klarer, einheitlicher oder effizienter gestalten kann. Wir empfehlen die erste, dritte und fünfte Möglichkeit auszuwählen.

Frage 7: Einfuhr tierischer Erzeugnisse – sollten EU-Standards gelten?

Wichtiges Feld für gerechte Bedingungen innerhalb der EU und global. Wir empfehlen überall ,,In Bezug auf alle EU-Tierwohlvorschriften“ zu wählen. 
Unter „Sonstiges“ können Sie z. B. die grausame Stopfleberproduktion ausdrücklich erwähnen oder auch die gar nicht beachteten Meerestiere.

2025_11_EUUMFRAGE_News
Frage 8: Welche Maßnahmen sollten Drittstaaten beim Übergang unterstützen?

Es werden mögliche Instrumente abgefragt, um global ein höheres Schutzniveau zu erreichen. Wir empfehlen alle Antworten außer der zweiten und der letzten Möglichkeit zu wählen.

Frage 9: EU-weit einheitliche Standards für faire Bedingungen

Es geht darum, ob strengere, klarere Regeln zu mehr Gerechtigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten beitragen. Wir empfehlen die Auswahl von ,,In sehr hohem Maße“. 

Frage 10: Rolle von Tierwohlindikatoren

Sie können auswählen, wie sinnvoll Sie messbare Indikatoren finden, um Tierschutz zu bewerten. Hier empfehlen wir überall ,,In sehr hohem Maße“ auszuwählen.
Unter „Sonstiges“ wäre es gerade in der aktuellen Situation wichtig, klar auszudrücken, dass
Indikatoren kein Ersatz für verbindliche Tierschutzgesetze sind.

Frage 11: Alternativen zum Töten männlicher Eintagsküken

Es geht um die Frage, wie dringend die EU verfügbare Alternativen vorschreiben sollte. Hier empfehlen wir ,,Sehr dringend“ auszuwählen.

4. Freitextfragen 12a und 12b

(eigene Worte zwingend notwendig – keine Copy-Paste-Texte!)

Die EU wertet doppelte oder automatisierte Texte ab. Deshalb sollten Sie Ihre Antworten unbedingt selbst formulieren. Hier sind Inhaltspunkte, die Sie aufgreifen können:

Frage 12a – Welche Änderungen sind am wichtigsten?

Mögliche Inhalte, in eigenen Worten formulieren:

  • Abschaffung der Käfighaltung für alle betroffenen Tierarten.

  • Deutlich höhere Mindeststandards: mehr Platz, strukturierte Bereiche, Rückzugsmöglichkeiten, Beschäftigung, Auslauf.

  • Verbindliche Ziele zum schrittweisen Ausstieg aus besonders leidvollen Systemen.

  • Strengere Vorgaben für Stallklima, Gruppenstruktur, Verletzungsprävention.

  • Verpflichtende und leicht verständliche Haltungskennzeichnung.

  • Konsequente Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Rechts sehen Sie unsere Antwort.

Frage 12b – Wie können Wettbewerb & Tierwohl zusammen funktionieren?

Anregungen:

  • Förderung von Betrieben, die auf pflanzliche Wertschöpfung oder tierfreie Landwirtschaft umstellen.

  • Investition in neue Technologien, die Tierleid reduzieren oder Alternativen schaffen.

  • Klare, EU-weit einheitliche Regeln, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

  • Importstandards, die verhindern, dass Produkte aus schlechteren Bedingungen EU-Betriebe unterbieten.

Rechts sehen Sie unsere Antwort.

5. Frage 13 – optional

Hier können Sie weitere Hinweise geben, z. B.:

Gründe, warum Käfigsysteme gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert werden.

Bedeutung transparenter Kennzeichnung.

Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Stress, Verhalten und Bedürfnissen der Tiere.

Sie können diese Frage aber auch leer lassen, wenn Sie nichts ergänzen möchten. Unsere Antwort sehen Sie rechts.

6. Abschicken & Abschluss

  • Prüfen Sie Ihre Antworten.

  • Senden Sie den Fragebogen ab.

  • Ihre Teilnahme wird registriert.

  • Damit haben Sie einen wichtigen Beitrag geleistet, um den politischen Druck für bessere Standards zu erhöhen.

Warum Ihre Stimme so wichtig ist

  • Die Konsultation ist eine der entscheidenden Stellschrauben für das neue EU-Tierschutzrecht.

  • Industrieverbände werden sich massiv einbringen – deshalb braucht es eine starke, klare Beteiligung der Öffentlichkeit.

  • Jede einzelne Teilnahme zählt und kann messbaren politischen Einfluss haben.

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg