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Pressemitteilungen

Stuttgart: Kürzungen beim Stadttauben-Projekt gefährden Sauberkeit, Tierschutz und verursachen höhere Folgekosten

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg warnt vor Einsparungen im Stadttaubenmanagement Im Zuge der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 der Landeshauptstadt Stuttgart stehen Einsparungen beim Stadttauben-Projekt im Raum. Nach öffentlich zugänglichen Haushaltsunterlagen ist im Bereich des Amts für öffentliche Ordnung eine Kürzung von 152.000 Euro jährlichvorgesehen, die die Betriebskosten für Taubenschläge und...

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Esslingen zeigt 2025 erneut eine lebende Krippe

Menschen für Tierrechte BW fordert Ende der Tierausstellung auf dem Weihnachtsmarkt Esslingen, 11. Dezember 2025 – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg kritisiert, dass auf dem Esslinger Weihnachtsmarkt auch in diesem Jahr wieder eine lebende Krippe mit echten Tieren präsentiert wird. Während zahlreiche Städte im Land aus Tierschutzgründen inzwischen zu tierfreien Darstellungen...

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Erneut entlaufene Kamele in Rastatt – Menschen für Tierrechte BW fordert Konsequenzen und Ende exotischer Tierhaltung in Zirkussen

Rastatt / Stuttgart, 10. November 2025– Nach dem erneuten Entlaufen mehrerer Kamele eines Zirkusbetriebs in Rastatt fordert die Tierrechtsorganisation Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. eine Überprüfung der Haltungsbedingungen und ein grundsätzliches Umdenken im Umgang mit Tieren im Zirkus. Laut einem Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten vom 8. November 2025...

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Ausmaß der Vogelgrippe ist eine Folge der industriellen Tierhaltung – nicht der Natur

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert politische Konsequenzen Stuttgart, 29. Oktober 2025 – Während in Deutschland über steigende Preise für Weihnachtsgänse diskutiert wird, sterben in Ställen hunderttausende Tiere: Die hochpathogene Vogelgrippe (H5N1) breitet sich weiter aus. Allein in diesem Jahr wurden bundesweit bereits über 400.000 Hühner, Enten, Gänse und Puten getötet....

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Herbstzeit – Gefahr für Wildtiere: Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert besseren Schutz für Wildtiere im Straßenverkehr

Schutz für Wildtiere im Straßenverkehr Igel und andere Wildtiere sind im Herbst besonders gefährdet – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert Landesregierung und Kommunen zum Handeln auf. Baden-Württemberg, Oktober 2025 – Wenn die Nächte kälter werden, sind Igel, Füchse und andere Wildtiere auf Nahrungssuche – und geraten dabei immer häufiger in...

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Hohe Geldbuße für tierquälerische Taubenvergrämung in Reutlingen – Strafanzeige von Menschen für Tierrechte BW e.V. erfolgreich

Stuttgart/Reutlingen Am Ende der Verhandlung am Amtsgericht Reutlingen am 2. 10. 2025 stand nach Einvernahme mehrerer Zeuginnen und Zeugen, u. a. auch vom Veterinäramt des Landkreises Reutlingen, zwar eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO wegen geringer Schuld, jedoch mit einer hohen Geldbuße als Auflage: 1.500 Euro muss der...

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Koala-Jungtier „Jimbelung“ in der Wilhelma gestorben

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert Zuchtstopp, Transparenz und Ausstiegsplan   Stuttgart – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg trauert um das in der Wilhelma verstorbene Koala-Jungtier. Laut Wilhelma starb das 14 Monate alte Tier an einer Atemwegserkrankung; weitere Details sind bislang nicht veröffentlicht. wilhelma.de MfT BW spekuliert nicht über den Einzelfall. Zugleich...

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Schlachthof Rottenburg: Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. fordert Schluss der Debatte: Kein Schlachthof am Standort Rottenburg

Stuttgart, Rottenburg, 6.8.2025 – Vernünftigen Bürgerinnen und Bürgern war seit langem klar, dass der Dilettantismus der Verantwortlichen der Betreibergesellschaft grenzenlos ist. Es fand auch keine „falsche Beratung“ im Konstrukt der Formung einer solchen Gesellschaft der Metzger, Schlachter und tierproduzierenden Landwirten statt, allen war klar, dass dieses Gezetere um die ideologisch...

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Stuttgart/Tübingen/Reutlingen – Taubenvergrämung in Reutlingen hat gerichtliches Nachspiel – Strafanzeige von Menschen für Tierrechte BW erfolgreich

Stuttgart/Tübingen/Reutlingen, 06.08.2025 – Am 24.3.2024, einem kalten Frühlingstag, fand auf Veranlassung der Stadt Reutlingen eine Vergrämungsaktion gegen Tauben und ihre Küken unter der Brücke „unter den Linden“ statt. Tierschützerinnen vor Ort dokumentierten tierschutzwidrige Vorgehen der städtischen Bediensteten und der beauftragten Vergrämungsfirma. Sie wurden aktiv daran gehindert, helfend einzugreifen und den...

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Stuttgart/Balingen/Hechingen – Menschen für Tierrechte BW erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt – Balinger Taubenjagd verstößt gegen Gesetze

Stuttgart/Balingen/Hechingen, 22.7.2025 – Die Tierrechtsorganisation Menschen für Tierrechte BW e.V. (MfT BW) und anerkannte Tierschutzorganisation für das Verbandsklagerecht in BW hat heute bei der Staatsanwaltschaft Hechingen Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Sie bezieht sich auf konkrete Berichterstattungen über Bürger im Ortsteil Balingen-Weilstetten, die meinen, im Wege der Selbsthilfe mit „harten Bandagen“...

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Konstanz/Freiburg: Vegetarisch-veganes Schulessen weiterhin zulässig – Beschwerde beim VGH anhängig

Konstanz/Freiburg, 18. Juni 2025 – Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Mai 2025, wonach das überwiegend vegetarisch-vegane Mensakonzept einer Ganztagsschule im Raum Konstanz rechtlich zulässig bleibt. Zwar wurde am 11. Juni 2025 Beschwerde von den Eltern beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eingelegt (Az....

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Stuttgart: Mahnwache am Schlossplatz / Herzog-Christoph-Denkmal

Grausames, massenhaftes Töten von Straßentieren seit Monaten in der Türkei Am Samstag, 7. Juni 2025, ab 12 Uhr findet eine Mahnwache am Schlossplatz / Herzog-Christoph-Denkmal in Stuttgart statt. Vor Ort werden verschiedene Tierschutzorganisationen, aber auch Privatpersonen anzutreffen sein, die von 12 bis 14 Uhr ein Zeichen gegen das massenhafte Töten...

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Förderung betreuter Taubenschläge nach dem ,,Augsburger Modell" in Baden-Württemberg

Unsere Städte in Baden-Württemberg sind überfüllt mit hunderttausenden von Stadttauben, Teile der Bevölkerung fühlen sich belästigt, aber die betroffenen Kommunen und Vereine haben nicht die nötigen Mittel und ein nachhaltiges und erfolgreiches Taubenmanagement mit betreuten Tabenschlägen nach dem Augsburger Modell zu praktizieren. Mit Hilfe einer Förderung durch das Land Baden-Württemberg könnte dieses große Problem gelöst werden. 

In regelmäßigen Abständen erreichen unseren Verein Bitten von Bürger*innen, sie bei der Umsetzung eines tierschutz-adäquaten Stadttaubenmanagements zu unterstützen. Einerseits sehen viele Gemeinden die Stadttaubensituation als Störfaktor, andererseits gibt es wenig Bereitschaft, da die Mittel fehlen, sich der Situation angemessen anzunehmen.

Dabei ist die einzige wirksame und tierschutzgerechte sowie auch tierschutzrechtlich akzeptable Methode, um Taubenpopulationen auf Dauer zu verkleinern bzw. auf einer überschaubaren Zahl zu halten die Einrichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an geeigneten Plätzen, an denen die Tiere mit artgerechtem Futter sowie Wasser versorgt und an den Ort gebunden werden (1). Dadurch nimmt die Präsenz der Futterschwärme in der Stadt ab. In den Taubenschlägen können unkompliziert die Eier gegen Gipsatrappen getauscht werden und es kann somit die Taubenpopulationkontrolliert werden indem sie zunächst verringert und dann auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird. 

Die bevorzugte Nahrung von (Stadt-)Tauben besteht hauptsächlich aus Körnern und Samen, die in den Städten kaum vorhanden sind. Stadttauben können Ähren nicht entspelzen, was verhindert, dass sie – wie landläufig fälschlicher Weise angenommen wird – zum “Feldern” ins Umland fliegen und wie Wildvögel auf Wiesen und auf Feldern Nahrung aufnehmen können. Somit haben die Tauben keine Möglichkeit, in Städten an artgerechtes Futter zu gelangen. Sie sind darauf angewiesen, sämtliche Abfälle der Menschen zu essen, die sie auffinden können. Dies führt auch zu einem vermehrten Absatz des flüssigen Hungerkots, in dessen Folge es zu einer vermehrten Verschmutzung der Innenstädte kommt, von der sich Teile der Bevölkerung belästigt fühlen. Werden die Tiere artgerecht gefüttert, kann diesbezüglich eine Verbesserung erreicht werden. Zudem fördern hohe Populationsdichten von Stadttauben das Auftreten von Taubenspezifischen Infektionskrankheiten– die zwar für den Menschen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, die Tiere jedoch schwächen und zu erheblichen Leiden bis hin zum Verenden führen können.

In vielen Kommunen existieren ordnungsrechtliche Fütterungsverbote, die nur bei vorhandenem Stadttaubenmanagement rechtskonform sind.

In betreuten Taubenschlägen bekommen die Tiere ausreichend artgerechtes Futter, zudem können sie dort Paare bilden und brüten. Ihre Eier werden gegen Attrappen aus Gips ausgetauscht, sodass die Tiere weiter an ihr Nest gebunden bleiben, aber keine Küken aufziehen werden.

Einem Gutachten (Arleth C., Hübel J.: Rechtsgutachten Stadttaubenschutz.) zufolge handelt es sich bei Stadttaubenum Fundtiere (2). Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie im Laufe der Domestizierung über Jahrtausende in seine Abhängigkeit züchtete. Daher haben Kommunen die Pflicht zur Lösung dieser dauerhaften menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderung.

Trotzdem sind es meistens Privatpersonen, die die Kosten für die Anschaffung eines Taubenschlages (bspw. ein Bauwagen, Container o.ä.) und das Futter tragen. 

Beispielsweise stellt die Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Frau Dr. Kathrin Hermann, zu diesem Zweck Gelder aus dem Berliner Haushalt zur Verfügung. Dieses kann von den Bezirken für den Bau von Pilot-Taubenschlägen abgerufen werden. Um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, sollten folgende drei Anforderungen erfüllt sein:

1. EIn geeigneter Standort; 

2. die Sicherstellung der Betreuung des Taubenschlages; 

3. ein(e) Ansprechpartner*in innerhalb der Bezirksverwaltung.

 

Die Errichtung betreuter Taubenschlägen an geeigneten Standorten nach dem Augsburger Modell, in denen Tauben artgerechtes Futter angeboten und Eier durch Attrappen ausgetauscht werden, ist die einzig tierschutzgerechte und zu gleich die erfolgversprechendste und nachhaltigste Möglichkeit, die Stadttaubenpopulation deutlich zu verringern,  Tierleid zu vermeiden und die Kosten der Städte im Hinblick auf Reinigungs- und Vergrämungsmaßnahmen deutlich zu senken. Auch werden die Bürger*innen stark entlastet – die Bürgerbeschwerden entfallen. Der Bau von betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell wird auch vom Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen beschrieben: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019 (4), und wurde auch in den – mittlerweile veralteten – Empfehlungen des Landestierschutzbeirats Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Jahr 2005, beschrieben.

 

Kosten für 1 Taubenschlag ca. 500 Tauben
Bau Taubenschlag inclusive Innenausstattung ca. 25.000,- €

Betreuungs- und Versorgungskosten jährlich ca. 15.000,- €

Bisher sind keine Fördermittel für gemeinnützige Taubenvereine und Kommunen im Haushalt des Landes vorgesehen. 

Zukünftig sollten, wie seit 2022 auch im Land Niedersachsen, Haushaltsmittel für die Errichtung und die Unterhaltung betreuter Taubenschläge bereitgestellt werden, die eingetragene Tierschutzorganisationen und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, bitten Sie als zuständigen Minsister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz daher um Förderung dieser wichtigen Maßnahme zur Eindämmung der Taubenpopulationen in den Kommunen. 

Wir ersuchen dabei um die Förderung des Baus von betreuten Taubenschlägen nach dem Ausburger Modell, der Einrichtung von betreuten Futterplätzen für die noch nicht an einen Schlag gebundenen “noch-obdachlosen” Tauben oder für Areale, in denen ein Bedarf herrscht, jedoch Taubenschläge aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht einrichtbar sind, sowie die Übernahme der laufenden Kosten für die Betreibung, einschließlich der Pflege, ggf. tiermedizinischen Versorgung und des artgerechten Futters in den Taubenschlägen ebenso wie an den betreuten Futterplätzen.

Zudem fordern wir eine Verpflichtung aller Kommunen mit höherer Stadttaubendichte zur Errichtung von Taubenschlägen – bedarfsweise in Verbindung mit betreuten Futterplätzen – zur Populationskontrolle und Fütterung der Tiere, um das Leid der Tiere zu vermindern, öffentliche Kosten zu senken, Bürgerbeschwerden abzuwenden, und letztlich damit eine großflächige Populationskontrolle in Baden-Württemberg zu erreichen.

Diese Maßnahmen der Bestandskontrolle, artgerechten Fütterung sowie Unterbringung der Tauben gem. dem Augsburger Modell würden dazu beitragen, den “ethischen Tierschutz” in Baden-Württemberg zu verwirklichen. Dieser erlangte bereits vor über 20 Jahren mit Zweidrittelmehrheiten des Bundesrates und des Bundetags Verfassungsrang durch die Implementierung des “Staatsziels Tierschutz” in Artikel 20a Grundgesetz im Jahre 2002. Gemäß amtlicher Begründung des Bundestags trägt dies „dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung“ (5). „Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ Die Staatszielbestimmung ruft insbesondere die Legislative und Exekutive dazu auf, die Belange und den Schutz der Tiere zu verwirklichen. Es geht beim Staatsziel Tierschutz um nicht weniger, als den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden, Zerstörung ihrer Lebensräume und ihrer Achtung als unsere Mitgeschöpfe.

Ein auch für andere Bundesländer wegweisender Umgang mit den Stadttauben entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (einschlägig sind hier die Paragraphen 1, 2 und 17), sowie des ethischen Tierschutzes in Umsetzung der Staatszielbestimmung wäre zeitgemäß und Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einehmen und vorbildhaft für andere Bundesländer den ethischen Tierschutz verwirklichen.

 

Anhang

Definition Stadttauben

Sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica) sind Nachkommen von Haustauben wie Brief-, Hochzeits- oder sonstige Zuchttauben, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Taubenschlag zurückgefunden und sich einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben. 
Tauben wurden früher als Nutztiere gehalten (als Fleisch-, Eier- und Düngerlieferanten oder als sog. Brieftauben zur Übermittlung von Nachrichten), als sie dann nicht mehr gebraucht wurden, wurden viele Taubenschläge geschlossen. Es handelt sich bei den Stadttauben somit nicht um Wildtiere, sondern um obdachlose Haustiere. Sie wurden über Jahrtausende vom Menschen domestiziert. Diese Domestikation ist nicht mehr umkehrbar(vgl. Rechtsgutachten von Dr. jur. Christian Arleth/Dr. med. vet. Jens Hübel, (2))

Augsburger Modell

99 % der Städte mit Taubenmanagement in Deutschland entscheiden sich für das nachgewiesen erfolgreiche Augsburger Modell. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Zählung derausgetauschten Eier in einem Schlag, dem Sinken der Reinigungskosten auf privatem und öffentlichem Gelände und dem Ausbleiben von Beschwerden der Bürger und Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Bäckereien, Gastronomen). Dies ist mit Abstand die erfolgreichste, effektivste, nachhaltigste, tierschutzkonformste und kostengünstigste Lösung für die Kommunen. 

Die Umsetzung des Konzepts basiert auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praktischen Erfahrungen von vielen verschiedenen Kommunen und wird als alleiniges Konzept vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg empfohlen. 

Ziel des Augsburger Models ist die Reduktion der Population durch Eiaustausch. Sobald die Tauben – nach einer Phase des schrittweisen „Hineinlotsens“ der Tiere in den Taubenschlag – im Schlag angesiedelt sind, verbringen sie 80 % des Tages im Schlag und setzen somit den Hauptteil des Kotes im Schlag ab, der einfach und hygienisch entfernt werden kann. Die Tauben müssen nicht zur Nahrungssuche auf die Straßen und in die Fußgängerzonen. Die Fußgänger und die Gastronomie werden nicht mehr belästigt und die Reinigung der umliegenden Häuser und Straßen von Taubenkot entfällt.

Vorteile Taubenschlag, nach dem Augsburger Modell:

  • Durch den Eiertausch im Schlag wird eine Vermehrung der Tauben verhindert, die Population nimmt ab;
  • Tauben befinden sich 80 % des Tages im Schlag. Der Kot bleibt im Schlag und kann mühelos entfernt werden;
  • Tauben sitzen nur noch selten und vereinzelt auf den Dächern und Balkonen, sie sind auf öffentlichen Flächen, Märkten und den Außenflächen der Gastronomiebetriebe nicht mehr Nahrungs-suchend anzutreffen.
  • Das Leid der Tiere wird vermindert und deren Gesundheit und Wohlbefinden verbessert. (Vgl. dazu den Grundsatz des Tierschutzgesetzes in § 1 Satz 1: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. […]”)

 

Quellen

(1) Weyrather, A. (2021, Hrsg. Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.: Grundlagen für ein effizientes, tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten. Eine Handreichung für die Praxis; https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf

(2) Arleth C., Hübel J. (2021): Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Hrsg.: Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskiminierung ,Hier kostenlos herunterladen.

(3) Landestierschutzbeauftragte Berlin: Bau von Pilot-Taubenschlägen in Berliner Bezirken, https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tauben/artikel.1290446.php

(4) Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen: Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation. Überarbeitete Fassung von 2019. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen_downloads/tiergesundheit-tierschutz-5295.html

 (5) Bundestags-Drucksache14/8860 vom 23.04.2002 https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf

 

Für die fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung dieser Petition bedanken wir uns bei:

Dr. Norbert Alzmann, Biologe und Bioethiker

Antje Konz, Inhaberin der Firma VitaGood

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg