Klage gegen das Schnabelkürzen bei Puten

Ihr Schmerz, unser Protest: Gemeinsam gegen das Schnabelkürzen
Das Kürzen der Schnäbel von Puten ist eigentlich seit 1986 verboten, also seit fast 40 Jahren. Doch wie in so vielen Bereichen der Tierindustrie, wird dieses Verbot in gängiger Praxis umgangen. Die Veterinärämter verteilen großzügig Ausnahmegenehmigungen und die Industrie kann ungestört weiter Tiere bis zum Maximum finanziell auspressen.
Warum das funktioniert? Weil bisher niemand rechtlich dagegen vorgehen konnte. Wir wollen das ändern und brauchen Ihre Hilfe! Denn Rechtsstreits sind vor allem eines – teuer. Die Industrie ist uns Tierschützern finanziell haushoch überlegen. Wird ein Unternehmen von ihnen verklagt, stehen Vereine wie der Geflügelverband großzügig zur Seite. Über dieses Ungleichgewicht sind sich alle Seiten bewusst und so wiegt sich die Industrie in Sicherheit.
Was bedeutet die Schnabelkürzung für die Tiere?
- Die Verletzung durch die Schnabelkürzung ist so schwer, dass sie einer Fraktur gleichkommt*.
- Schmerzen durch diesen Eingriff dauern nachweislich mindestens 29 Tage, erst nach 48 Tagen bildet sich eine schützende Hornschicht.
- Es handelt sich um eine schwere Amputation.
- Federpicken (Beschädigungspicken), das als Grund für die Kürzung angegeben wird, entsteht meist durch Stress in nicht artgerechten Lebensbedingungen.
*Anatomisch entspräche die Schnabelkürzung bei den Vögeln einer Entfernung der Oberlippe und eines Teils des Oberkiefers beim Menschen, was ohne Narkose und Schmerzbehandlung nicht durchgeführt werden würde.


Verlauf des Rechtsstreits gegen die Schnabelkürzung bei der Putenbrüterei
- 2017
- 2023
- 2024
- 2025
Seit 2017 erhalten wir regelmäßig Anträge der Firma Böcker auf Ausnahmegenehmigungen zum Kürzen der Schnäbel von Putenküken – einem äußerst schmerzhaften und tierschutzwidrigen Eingriff. Auch die Schnäbel von Elterntieren werden in dem Betrieb gekürzt.
Jedes Mal haben wir protestierende Stellungnahmen beim zuständigen Veterinäramt eingereicht – mit der klaren Forderung, keine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Doch jedes Mal wurden unsere Einwände ignoriert.
Im Dezember 2023 erfuhren wir von der Ausstellung einer weiteren Ausnahmegenehmigung für die Putenbrüterei Böcker, die sowohl die Schnäbel von Putenküken als auch von Elterntieren amputiert.
Für die nächsten drei Jahre sollen die Schnäbel von insgesamt 9 Millionen Putenküken gekürzt werden dürfen. Auch diesmal haben wir entschieden widersprochen und eine ausführliche Ablehnung eingereicht.
Gegen diese Genehmigung legten wir im März 2024 Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart ein.
Daraufhin beantragte die Firma Böcker den Sofortvollzug, dem das Landratsamt stattgab – trotz unseres laufenden Widerspruchsverfahrens. Wir reagierten mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Stuttgart, der jedoch im August 2024 abgelehnt wurde.
Nachdem das Regierungspräsidium trotz unserer Anmahnung im November 2024 über den Widerspruch immer noch nicht entschieden hatte, haben wir im Januar 2025 Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Danach reagierte das Regierungspräsidium und lehnte im Februar 2025 unseren Widerspruch ab. Daraufhin stellten wir die Untätigkeits- in eine Anfechtungsklage im März 2025 um, die nunmehr beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig ist (Az.: 3 K 326/25).
Mahnwachen gegen Schnabelkürzen – Aktionen für die Puten
Am 26. Oktober 2024 und am 15. März 2025 setzte Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg starke Zeichen gegen das grausame Schnabelkürzen bei Putenküken – mit drei Mahnwachen an symbolträchtigen Orten.
Vor der Brüterei Böcker: Konfrontation mit der Realität
In Wallhausen, direkt vor der Putenbrüterei Böcker, machten wir mit Bannern, Plakaten und Hintergrundinfos auf das massive Tierleid aufmerksam – und stießen auf heftige Reaktionen.
Einheimische inspizierten misstrauisch die Autos der Aktivisten und versuchten – trotz polizeilicher Genehmigung – das Parken zu verhindern. Auch ein Putenmäster stellte sich zur Diskussion: Er „liebe seine Tiere“, habe aber kein Problem damit, sie nach drei Monaten zu töten – „Freundschaften enden schließlich auch“, so seine Rechtfertigung.
Auf unserem Banner: Putenküken mit schwarz verfärbten Schnabelspitzen – das sichtbare Resultat des sogenannten Infrarot-Kupierens, bei dem Gewebe und Knochen des Oberschnabels zerstört werden.
Landwirtschaftsvertreter verharmlosten den Eingriff mit Vergleichen zu Friseurbesuchen oder Zahnarztterminen. Tatsächlich entspricht das Schnabelkürzen anatomisch der Amputation der Oberlippe und eines Teils des Oberkiefers beim Menschen.


Aufklärung in Schwäbisch Hall: Dialog statt Abwehr
Auf dem Marktplatz in Schwäbisch Hall war die Atmosphäre deutlich offener. Viele Menschen nahmen sich Zeit für Gespräche, informierten sich und zeigten Interesse. Flyer, Hefte und Magazine wurden zahlreich mitgenommen.
Die Resonanz war – bis auf wenige Zwischenrufe – überwiegend positiv und bestärkte uns in unserem Einsatz für die Tiere.
Mahnwache vor dem Veterinäramt: Protest direkt bei den Verantwortlichen
Am 15. März 2025 versammelten wir uns vor dem Veterinäramt Schwäbisch Hall in Ilshofen – jenem Amt, das die Ausnahmegenehmigungen für das Schnabelkürzen in der Brüterei Böcker verantwortet.
Der Protest richtete sich klar gegen die fortgesetzte Genehmigung dieser schmerzhaften Eingriffe. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung waren ermutigend:
Vorbeifahrende Autofahrer signalisierten durch Gesten wie den „Daumen hoch“ ihre Unterstützung.
Eine ältere Dame, die seit Jahren kein Fleisch mehr konsumiert, sprach uns gezielt an und betonte die Notwendigkeit von Mitgefühl gegenüber Tieren.
Zwei junge Mädchen, beide Vegetarierinnen, nahmen Infomaterial mit – um in ihrer Schule über Tierrechte aufzuklären.
Während der Mahnwache wurden zahlreiche Hefte und Magazine verteilt, auch direkt an das Veterinäramt, um die Thematik aus tierschutzrechtlicher Perspektive aufzuzeigen.
Drei Mahnwachen – ein Ziel: Das Leid sichtbar machen, Druck auf die Verantwortlichen erhöhen und die breite Öffentlichkeit aufklären.
Gemeinsam können wir etwas verändern.
Als kleiner Verein gegen die Giganten der Tierindustrie
Ein historischer Rechtsstreit – für die Tiere
Dieser Rechtsstreit hat ein Alleinstellungsmerkmal: Zum ersten Mal in Deutschland stellt sich eine Organisation verbindlich und mit den Mitteln des Rechtsstaats gegen das routinehafte Ausstellen von Ausnahmegenehmigungen zur Verstümmelung von Tieren.
Eine solche Klage ist nur wenigen Organisationen möglich – nämlich jenen, die nach dem Verbandsklagerecht anerkannt sind. Wir gehören dazu. Und wir nutzen dieses Recht – für die Tiere.
Unser Ziel ist klar: Die systematische Verstümmelung von Tieren beenden.
Und dafür brauchen wir Sie!
Diese Klage bietet die historische Chance auf ein Grundsatzurteil, das die Tierindustrie nicht länger über geltendes Recht hinwegsehen lässt.
👉 Bitte unterstützen Sie uns – und damit Millionen Tiere, die tagtäglich unter legalisiertem Leid leiden müssen.
Gemeinsam können wir die kriminellen Machenschaften der Tierindustrie stoppen.
