Im Verfahren gegen einen Putenmäster sind der Verein Menschen für Tierrechte e. V. und die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt einen entscheidenden Schritt weitergekommen: Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Vereins gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart »wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit« zugelassen. Das VG Stuttgart hatte gemeint, dass eine verbandsklageberechtigte Organisation, die bei der zuständigen Behörde beantragt, gegen einen Tierhalter vorzugehen, bereits bei der Einreichung des Antrags ihr gesamtes Wissen zu dem Fall preisgeben müsse. Das hätte Tierschützer dazu verpflichtet, gleich zu Beginn eines möglichen Verfahrens die Identität von Hinweisgebern aus der Nachbarschaft, Whistleblowern oder anderen Informanten offenzulegen. Tatsächlich wäre eine solche Regelung das weitgehende Ende der Verbandsklage in Baden-Württemberg gewesen.
Tierschutzwidrige Bedingungen im Putenstall
Menschen für Tierrechte hatte mit finanzieller Unterstützung der Albert Schweitzer Stiftung Verbandsklage gegen einen Putenhalter im Kreis Schwäbisch Hall erhoben. Stallfilmer hatten in dem Betrieb tierschutzwidrige Haltungsbedingungen dokumentiert. Menschen für Tierrechte hat daraufhin beim zuständigen Veterinäramt beantragt, dagegen einzuschreiten. Doch die Behörde sah keine Notwendigkeit zu handeln. Deshalb reichte der Verein eine Untätigkeitsklage beim VG Stuttgart ein. Dieses wies die Klage mit der Begründung ab, der Antrag an das Veterinäramt sei zu unpräzise gewesen und habe nicht alle vorhandenen Informationen offengelegt. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Identität von Informanten bleibt geschützt
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun entschieden, dass Menschen für Tierrechte gegen diese Entscheidung doch Berufung einlegen kann. Die Richter folgten der Argumentation der Tierschützer, dass die Anforderungen des VG Stuttgart an den Antrag an das Veterinäramt zu hoch seien. Es habe vollkommen ausgereicht, ein Einschreiten gegen die Putenhaltung zu beantragen, ohne bereits das gesamte Wissen zu dem Fall zu offenbaren. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs garantiert, dass auch weiterhin die Identität von Informanten in der frühen Phase eines solchen Verfahrens geschützt bleibt.
Weiterführende Informationen und Bilder
Dem gemeinnützigen Verein Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V. wurde die Anerkennung zur Erhebung von Verbandsklagen im Tierschutz am 19. Dezember 2016 staatlich verliehen.
Die gemeinnützige Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt finanziert die Klage.
Über Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.
Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V. setzt sich bereits seit mehr als 35 Jahren für die Rechte aller Lebewesen ein. Durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit informiert der Verein u.a. über Themen wie Tierversuche und (Massen-)Tierhaltung und sensibilisiert Menschen für eine tierfreundliche Lebensweise. Seit 2016 ist der Verein einer von drei anerkannten Verbände für das Tierschutz-Verbandsklagerecht in Baden-Württemberg. Mehr erfahren Sie auf https://tierrechte-bw.de.
Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich gegen Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür wirkt sie auf wichtige Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein, um Tierschutzstandards zu erhöhen, den Verbrauch von Tierprodukten zu reduzieren und das pflanzliche Lebensmittelangebot zu verbessern. Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt Alternativen auf. Mehr erfahren Sie auf https://albert-schweitzer-stiftung.de.
Pressekontakt:
Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.
Stephanie Kowalski Tierärztin und wissenschaftliche Mitarbeiterin Tel. +49711- 616171
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