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Verbandsklage

Klage gegen Putenhaltung

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hat aufgrund eines konkreten Falls beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen das Veterinäramt Schwäbisch-Hall eingereicht. Finanziell getragen von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt klagen wir gegen die nicht tierschutzkonformen Zustände in der Putenhaltung. In dem Putenmastbetrieb werden 5.900 Puten gehalten. Für diese Tiere gibt es vier Strohballen, ein paar Ketten und Picksteine. Zugang zum Freien haben sie nicht. Kurz vor der Besichtigung durch die Gutachter fand ein größeres Beschädigungspicken statt, bei welchem 20 Tiere trotz gekürzter Schnäbel starben. Bei Einzeltieren konnten die Gutachter noch Spuren dieses Vorfalls erkennen. Bei der Planung der Besatzdichte im Stall plant der Landwirt immer 200 bis 300 Tiere ein, die nicht zur Mast genutzt werden und vorab getötet werden. Das sind kleine und schwächere Tiere sowie weibliche Tiere, die fehlerhaft einsortiert wurden. Der Betrieb mästet nämlich ausschließlich männliche Tiere. Auch der vom Gericht geladene Gutachter bezeichnete die Haltung als akzeptabel, warf aber gleichzeitig ein, dass die Putenhaltung ein rechtsfreier Raum ist. Das wollen wir ändern. Um eine grundsätzliche Entscheidung zu erzielen, müssen wir dies auf einem individuellen Fall aufbauen, welcher die Putenhaltung in Deutschland repräsentiert.

Das angestrebte richtungsweisende Verfahren wird die Haltungsform der Putenmast in Deutschland grundsätzlich auf den Prüfstand stellen. Die bisher größte Verbandsklage soll die Haltung von Puten in Deutschland signifikant verändern und hat das Ziel, das bisher gängige System abzuschaffen.

„Hohe Besatzdichten, unzureichende tiermedizinische Versorgung und kaum eine Möglichkeit, ureigenem Verhalten nachzugehen“, so beschreibt Stephanie Kowalski, Tierärztin und Mitarbeiterin unseres Vereins die Zustände in deutschen Putenmastanlagen.  Auch im konkreten Fall im Kreis  Schwäbisch Hall wurden derartige Zustände dokumentiert.  „ Die Gesundheit der Tiere leidet hier augenscheinlich unter den desolaten Haltungsbedingungen. Auf Grund der stark verschmutzten Einstreu sind die Puten gezwungen, in und auf ihren eigenen Ausscheidungen zu leben. Dies ist nicht nur ein Herd für verschiedene Erkrankungen, wie beispielsweise Ballenentzündungen, sondern verhindert auch artspezifisches Verhalten, wie Scharren und Picken.“ Obwohl die gesetzlichen Tierschutzstandards in Deutschland ohnehin als entschieden zu gering anzusehen sind, werden häufig noch nicht einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.

Die gängige Haltungsform verursacht großes Tierleid
Der absolute Großteil der jährlich etwa 31,1 Millionen getöteten Puten in Deutschland ist qualvoll überzüchtet und fristet zeitlebens ein Dasein in Dreck und Enge. Auf hohes Gewicht und viel Brustfleisch gezüchtet, erleiden viele Tiere Entzündungen, Deformationen oder sogar Knochenbrüche, weil das Skelett der schnellen Gewichtszunahme nicht standhält. Die beengte und reizarme Haltung führt vermehrt dazu, dass die Tiere sich gegenseitig verletzen, daher wird ihnen beinahe immer die Schnabelspitze kupiert. In der Theorie soll das prophylaktische Verfahren Verhaltensstörungen unterbinden aber praktisch werden damit weder Federpicken noch Kannibalismus verhindert. Die Puten haben in der intensiven Mast keine Möglichkeit, ihrem natürlichen Sozialverhalten oder anderen Grundbedürfnissen nachzukommen.

„Mit dem Instrument der Verbandsklage haben wir erstmals die einmalige Möglichkeit, eine grundlegende Veränderung in der Putenmast in Deutschland herbeizuführen“, kommentiert Kowalski. „Dieses grausame System gilt es  mit der Klage abzuschaffen“ fügt sie weiter hinzu. “Diese wichtige Klage wird sicherlich weitreichende Folgen haben. Wir finanzieren sie gerne”, schließt Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

Wie Puten in Freiheit leben, können Sie in folgendem Beitrag nachlesen: 'So leben Puten in Freiheit'

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Verlauf der Klage

Mai 2015

  • Aufnahmen aus einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall zeigen massiv tierschutzwidrige Zustände der Putenhaltung auf.

Juli 2017

  • MfT BW e.V. fordert die Behörde auf, gegen die schwerwiegenden Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht einzuschreiten und die Putenhaltung zu untersagen.

  • Das zuständige Veterinäramt erkennt keinen Handlungsbedarf, da es sich um eine „gute Putenhaltung“ handele.

Oktober 2017

  • MfT BW e.V. erhebt Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen den Landkreis Schwäbisch Hall, weil das zuständige Veterinäramt nicht eingeschritten ist.

  • Nach Klageerhebung lehnt das Landratsamt Schwäbisch Hall den Antrag des MfT BW e.V. auf behördliches Einschreiten mit Bescheid ab.

Oktober 2018

  • Verwaltungsgericht Stuttgart weist die Klage als unzulässig ab. Demnach sei die Untätigkeitsklage verfrüht erhoben worden, denn der Antrag des MfT BW e.V. sei unvollständig gewesen. So hätte der MfT BW e.V. laut VG Stuttgart der zuständigen Behörde alle ihm vorliegenden Informationen preisgeben müssen. Überdies hätte der MfT BW e.V. zunächst Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid erheben müssen. Die Berufung wurde wegen vermeintlich fehlender grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen.

  • Die Rechtsauffassung des VG Stuttgart ist für verbandklageberechtigte Tierschutzorganisationen problematisch, da diese – anders als die Behörden, die kraft ihrer Hoheit einen Wissensvorsprung haben – auf Informationen von anderen angewiesen sind, die ihre Identität z.B. aus Furcht vor Repressalien nicht preisgeben können (z.B. Whistleblower, Nachbarn).

März 2019

  • Der MfT BW e.V. stellt beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils.

November 2019

  • Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lässt die Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu. Er begründet seine Entscheidung damit, dass für den Antrag einer Tierschutzorganisation keine besonderen Angaben oder Unterlagen erforderlich seien. Der ursprüngliche Antrag des MfT BW e.V. sei ausreichend gewesen.

  • Das ist ein wichtiger Etappensieg, da nun feststeht, dass ein anerkannter Verband bei einem Antrag an das zuständige Veterinäramt nicht sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen preisgeben muss (wie z.B. die Identität von Informanten).

November 2021
 
  • Prozess vor dem VGH in Mannheim: Im Wege eines Zwischenurteils befand der VGH Mannheim die Klage für zulässig und setzte damit den Auseinandersetzungen um dieses Streitthema ein für alle Mal ein Ende. Informanten genießen also weiterhin Schutz. Seither kann es vor Gericht nun um die eigentliche Sache gehen: Die aus tierschutzrechtlicher Sicht problematische Haltung von qualgezüchteten Puten in Deutschland.

März 2024

  • Prozess vor dem VGH in Mannheim: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Veterinäramt in Schwäbisch-Hall verpflichtet, neu über die Beschwerde von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. gegen eine Putenmast zu entscheiden. Dabei muss das Amt die Rechtsauffassung des Gerichts beachten. Das ist ein klarer Erfolg für den Tierschutz. Denn das Veterinäramt hatte den Mastbetrieb zuvor als »gute Putenhaltung« dargestellt. Diese Auffassung teilt das Gericht offenbar nicht.

Rechtlicher Hintergrund

  • Durch Qualzucht ist das Leben für diese Puten immer eine Qual.

  • Wenn die streitgegenständliche Putenhaltung Standard in Deutschland ist, dann ist die gesamte Haltung von Puten Tierquälerei.

  • Das Tierschutzrecht verbietet Leiden, Schmerzen und Schäden ohne vernünftigen Grund.

  • Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) enthält keine Regelungen zur Putenhaltung. Die einzig zur Putenhaltung existierenden Vorgaben stellen eine freiwillige Vereinbarung – und damit keine gesetzliche Regelung – dar, die vom Lobbyverband VDP (Verband Deutscher Putenerzeuger) initiiert und u.a. von Putenzüchtern und Bauernverbänden erstellt wurde.

  • Wird ein Urteil zu unseren Gunsten gefällt, müsste sich jede deutsche Behörde daran orientieren. Denn es gehört zu den Amtspflichten deutscher Amtsträger, die höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten. Sonst drohen ihnen Disziplinarverfahren oder Schlimmeres, etwa ein Strafverfahren wegen Tierquälerei durch Unterlassen des Einschreitens.


Presseecho zur Verbandsklage gegen Putenhaltung gab es unter anderem vom SWR, L-TV und proplanta.

© Tierrechte Baden-Württemberg