Anerkannte Tierschutzorganisation im Verbandsklagerecht
Endlich ist es nach langem Kampf so weit! Am 19. Dezember 2016 überreichte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL in Stuttgart die staatliche Anerkennung nach dem Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) an Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.. Neben unserem Landesverband erhielten den Anerkennungsbescheid der Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Geschäftsstelle Baden-Württemberg.
Hintergrund Durch die Verabschiedung des TierSchMVG im Mai 2015 wurde ein für Tierschützer wichtiger Punkt des Koalitionsvertrags der grün-roten Landesregierung umgesetzt. Bisher klaffte eine große Lücke zwischen dem rechtlichen Vorgaben zum Tierschutz und deren Umsetzung. Denn obwohl der Tierschutz schon lange sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung fest verankert ist und es ein bundesweit geltendes Tierschutzgesetz gibt, war es Tierschützern bei Verstößen gegen bestehendes Tierschutzrecht bisher nicht möglich diese Tierschutzstandards notfalls auch vor Gericht einzufordern. Ganz im Gegensatz zu Tierhaltern, die ihre höchsteigenen Interessen - auch gegen den Tierschutz - jederzeit einklagen konnten.
Die Tierschutz-Verbandsklage schafft jetzt einen gewissen Ausgleich und ist ein zentrales Element zur Umsetzung der Staatsziele zum Tierschutz in Grundgesetz und Landesverfassung. Zweck des neuen TierSchMVG ist zum einen, anerkannten Tierschutzvereinen die Mitwirkung in bestimmten Verwaltungsverfahren zu ermöglichen (z.B. bei Genehmigungsverfahren von großen Nutztierställen). Zum anderen sollen den anerkannten Tierschutzvereinen künftig auch Überprüfungsmöglichkeiten durch Gerichte eröffnet werden, wenn bspw. bei behördlichen Entscheidungen bestehendes Tierschutzrecht nicht umgesetzt wird.
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