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Verdacht auf eingeschlossene Stadttauben unter Photovoltaikanlage

Verdacht auf eingeschlossene Stadttauben unter Photovoltaikanlage

 

Sehr geehrtes Amt für Veterinärwesen,

ich schreibe Ihnen im Namen von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V., einem gemeinnützigen Verein, der sich bereits seit 1983 erfolgreich für die Rechte der Tiere einsetzt. Wir wurden über einen dubiosen Vorfall in Achern informiert, der im Gesamtbild Grund zur Sorge gibt, dass aktuell Stadttauben unter einer Photovoltaikanlage eingeschlossen sein könnten.

Am 29. Mai wurde um 14:07 Uhr die Taubenhilfe Achern von der örtlichen Feuerwehr angerufen. Die Feuerwehr hatte zwei Taubenküken und bat die Taubenhilfe Achern um Hilfe. Auf Nachfrage, wie die Feuerwehr zu diesen Küken kam, erfuhr die Taubenhilfe, dass die Dame, welche im Gebäude der Blumenstraße 1 in 7785 Achern wohnt, diese in ihrem Eingang zum Keller vorgefunden hatte. Sie meinte, dass Arbeiten am 28. und 29. Mai an der Photovoltaikanlage am Haus nebenan – Blumenstraße 3 in 77855 Achern – durchgeführt wurden und vielleicht die Tiere aus „dem Nest gefallen“ sind.

Die beiden Küken (Stadttauben) wurden dann ca. eine halbe Stunde später abgeholt. Diese sind ungefähr 2,5 Wochen alt und nicht in der Lage selbstständig zu essen. Sie werden also eigentlich noch von den Eltern versorgt.

Nachdem die Küken abgeholt wurden, welche zu diesem Zeitpunkt bereits einen ganzen Tag unversorgt waren, war die Taubenhilfe Achern mit zwei Leuten vor Ort, um nachzuschauen, ob sich noch weitere Tiere in Not befinden.

Der Kellereingang (Blumenstraße 1), aus welchem die Küken geborgen wurden, liegt mindestens 10 Meter vom Gebäude, auf welchem Dacharbeiten (Blumenstraße 3) ausgeführt wurden, entfernt.

Die Tiere sind dort abgelegt worden, von selbst konnten sie dort nicht hinkommen.

Eine der Solaranlagen ist verschlossen bzw. die Vermutung liegt nahe, dass diese am 28. und 29. Mai verschlossen wurde und die Küken im Kellereingang nebenan abgelegt wurden. Ein Sturz vom Dach kann ausgeschlossen werden, dann hätten die Tiere Verletzungen oder Knochenbrüche erlitten.

Da mehrere Stadttauben versuchten unter die geschlossene Solar- oder Photovoltaikanlage zu gelangen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich hier noch Tiere unter der Anlage befinden. Das Dach ist sehr hoch und es ist nicht möglich, von der Straße bzw. von unten etwas zu erkennen, zumal die Anlage nicht mit Gittern oder Ähnlichem, sondern mit Balken oder Platten (welches keine Durchsicht ermöglicht) verschlossen wurde.

Aufgrund der Tatsache, dass die Küken vorsätzlich aus einem Nest entfernt wurden (was eine Straftat darstellt), kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Gesetzesverstöße gegen das Tierschutzrecht vorliegen.

Die Taubenhilfe Achern hat die Polizei hinzugerufen, welche sehr schnell gekommen sind. Während die Taubenhilfe auf die Polizei gewartet hat, konnte ein Hausbewohner Arbeiten auf dem Dach des 28. und 29. Mai bestätigen, allerdings konnte er keine näheren Angaben hierzu machen. Der Hausbesitzer wäre nicht erreichbar und im Urlaub.

Die Polizei hatte sich ein Bild vor Ort gemacht und war sehr bemüht. Siei hat Fotos von den Küken und dem Dach gemacht und mit Herrn Klinger vom Ordnungsamt telefoniert. Dieser hat sich nach Aussage von Herrn Pfeifer von der Polizei mit dem Veterinäramt in Verbindung gesetzt. Das Veterinäramt hat Herrn Klinger gegenüber die Aussage getätigt, Stadttauben stehen nicht unter Naturschutz und es seien Wildtiere. Es wäre unverhältnismäßig die Öffnung der Solaranlage anzuordnen, weil nicht bewiesen werden kann, dass sich darunter weitere Stadttauben befinden.

Es ist korrekt, dass dies nicht bewiesen werden kann. Allerdings kann dies genauso wenig ausgeschlossen werden. Und da bereits zwei Küken auf dem Grundstück nebenan „entsorgt“ wurden, ist die Befürchtung, dass eventuell weitere tierquälerischen Handlungen vollzogen wurden bzw. gegen geltendes Recht verstoßen wurde, sehr gut möglich bzw. sogar naheliegend.

Es ist nicht korrekt, dass Stadttauben Wildtiere sind – es handelt sich bei Stadttauben um verwilderte Haustiere. Diese stammen von der Felsentaube ab und wurden durch Zucht durch den Menschen genetisch verändert und domestiziert.

Es ist sehr erschreckend, dass ein offensichtlich entferntes Nest bzw. Küken, welche offensichtlich aus dem Nest entfernt und entsorgt wurden, zu keinerlei Reaktion oder Handlungsbereitschaft bewegt. Das Entfernen von Nestern ist generell eine Straftat und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – vollkommen egal, ob es sich um Haustiere (Stadttauben) oder Wildvögel jeglicher Art handelt.

Gleich im Anschluss nach den Vorortgesprächen mit der Polizei ließ die Taubenhilfe Achern vom Tierarzt dokumentieren, dass die Tiere einen ganzen Tag lang nicht versorgt wurden, was belegt, dass diese Tiere bereits am 28. Mai bei den Dacharbeiten entsorgt wurden.

Wir möchten Sie daher ausdrücklich bitten, vor Ort eine Begehung durchzuführen und die Anlage bei geringstem Zweifel öffnen zu lassen. Außerdem sollte geklärt werden, welche Firma die Verschließung der Anlage durchgeführt hat und wie es zu den abgelegten Taubenküken kommen konnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Julia Thielert

M.Sc. Animal Welfare Science

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

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