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Taubenschlag Künzelsau

Taubenschlag in Künzelsau soll geschlossen werden

Vom lokalen Taubenverein in Künzelsau haben wir erfahren, dass der Taubenschlag zum 1. Mai geschlossen werden soll. Leider haben die Taubenschützer*innen im Ort keinen Kontakt zum Bürgermeister herstellen können, weshalb wir um Hilfe gebeten wurden. Daraufhin haben wir den folgenden Brief an den Bürgermeister gesendet.

 

Stuttgart, 09. April 2023


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neumann,

ich schreibe Ihnen im Namen von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V., einem gemeinnützigen Verein, der sich bereits seit 1983 erfolgreich für die Rechte der Tiere einsetzt.

Über besorgte Anwohner*innen haben wir erfahren, dass der Taubenschlag in Künzelsau zum 1. Mai 2023 geschlossen werden soll. Die drei Personen, welche den Taubenschlag bisher geführt haben, scheiden altersbedingt und aufgrund familiärer Umstände aus. Wir möchten an dieser Stelle eindringlich auf die Wichtigkeit eines Taubenschlages hinweisen. Keine andere Methode löst so effektiv dauerhaft ein Problem mit einer hohen Taubenpopulation. Kurzfristig kann eine neue Futterstelle zwar auch zu mehr Tauben führen, da diese ggf. aus Nachbarorten angelockt werden. Langfristig wirkt sich durch den Austausch der Eier aber der Taubenschlag senkend auf die Population aus – und das im Gegensatz zu anderen Methoden dauerhaft.

Die Stadt Künzelsau hat schon einen wichtigen Schritt gemacht und der Taubenschlag existiert bereits. Was sich der örtliche Taubenverein nun wünscht, ist, dass die Stadt eine Minijobstelle schafft, welche die Betreuung des Taubenschlages übernimmt. Noch besser wären natürlich 1,5 Stellen, sodass auch ggf. eine Vertretung vorhanden ist. Der Taubenverein "Taubenfreunde Künzelsau e. V." hat zu wenige Mitglieder, um das finanzieren zu können. Daher besteht die Bitte nun darin, dass die Stadt diesen Taubenwart anstellt. 

Laut des verlinkten Gutachtens der Berliner Tierschutzbeauftragten (https://www.berlin.de/lb/tierschutz/stellungnahmen/rechtsgutachten_stadttaubenschutz_rechtlicherstatus_kommunale-pflichten-und-zustaendigkeiten-2.pdf), tragen Städte eine Fürsorgepflicht für die Stadttauben. Herr Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper beleuchtet in seiner Ausarbeitung „Effektivität des Tierschutzrechts: Tierschutzrechtskonforme Taubenhäuser, kommunale Fütterungsverbote und Nothilfe für Tiere“ auch die rechtliche Seite dieser tierschutzkonformen Taubenhäuser und Nothilfe für Tiere (z. B. Punkt 3: Kommt es durch das Aushungern-Lassen zugleich zum Hungertod der Tiere, wird die Tötung durch unterlassene Hilfe ohne „vernünftigen Grund“ begangen, strafbar nach § 17 Nr. 1 TierSchG). 

Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie in seine Abhängigkeit züchtete. Da Tauben das ihnen vom Menschen angezüchtete Verhalten nicht ändern können, stehen wir in der Verantwortung, ihnen zu helfen.

Ein Taubenschlag ist langfristig günstiger als die Reinigungskosten für Gebäude und ggf. eine Installation von Abwehrmaßnahmen durch entsprechende Firmen, welche das ,,Problem“ nie langfristig lösen, sondern nur verlagern. 

Wir möchten Sie bitten, mit dem örtlichen Taubenverein in Kontakt zu treten. Dieser hat laut eigener Angaben bereits vergeblich versucht Sie zu kontaktieren und würde sich sehr freuen, wenn gemeinsam nach einer Lösung gesucht wird.

Sowohl für den Tierschutz als auch das Management der Taubenpopulation in Ihrer Stadt wäre die Schließung des Taubenschlages ein großer Rückschlag. Daher sollte es im Interesse aller Parteien sein, eine gemeinsame Lösung zu finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Julia Thielert

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

© Tierrechte Baden-Württemberg