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Follow Up – Offener Brief: Taubenfütterungsverbot in Lörrach

2023-02-28 16:11

Auf unseren Offenen Brief bezüglich des Fütterungsverbotes in Lörrach (vom 24. Januar 2023)  an Oberbürgermeister Lutz und Bürgermeisterin Neuhöfer-Avdić haben wir bislang keine Antwort erhalten. Dabei ist in der Angelegenheit schnelles Handeln erforderlich.

Durch das Aufrechterhalten des Fütterungsverbotes und ohne die Umsetzung eines Taubenkonzeptes im Sinne der Tiere und des Tierschutzes, bedeutet jeder weitere Tag des Untätigseins weiteres Leiden für die Lörracher Stadttauben.
Wir haben außerdem eine Meldung an die lokale Presse dazu verschickt. Zum einen um mehr Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen und zum anderen um den Druck auf die Stadt zu erhöhen, damit diese endlich ins Handeln kommt.


Stuttgart, 27.02.2023


Bitte um Rückmeldung auf:
Offener Brief: Taubenfütterungsverbot in Lörrach

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lutz,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Neuhöfer-Avdić,


auf mein Schreiben vom 24. Januar 2023 habe ich bedauerlicherweise bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten. Dabei ist in der Angelegenheit schnelles Handeln erforderlich.
Durch das Aufrechterhalten des Fütterungsverbotes und ohne die Umsetzung eines Taubenkonzeptes im Sinne der Tiere und des Tierschutzes, bedeutet jeder weitere Tag des Untätig- seins weiteres Leiden für die Lörracher Stadttauben.

Stadttauben entstammen größtenteils privaten Züchtungen, sind also streng genommen Haustiere bzw. deren Abkömmlinge und sind auf die Fütterung durch den Menschen angewiesen. Ein Fütterungsverbot führt zu einem langwierigen und qualvollen Tod durch Verhungern. Zumal ein solches Verbot den Zweck – die Bestandsminimierung – nicht erfüllt. Die Tauben haben einen angezüchteten Brutzwang und brüten daher auch bei Nahrungsknappheit – anders als Wildtauben.

Inzwischen haben uns zudem weitere Hilferufe von Bürger*innen aus Lörrach erreicht. Vermieter*innen berufen sich auf das von der Stadt verhängte Fütterungsverbot um ihren Mieter*innen das Aufstellen von Vogelhäuschen auf Balkon und Terrasse zu untersagen. Wie uns geschildert wurde, picken die Vögel in ihrer Verzweiflung auf der Straße nach weggeworfenen Zigarettenstummeln. Dies betrifft nicht nur die Stadttauben, sondern auch Wildvögel.

Auf die einzelnen Punkte, mit denen die Stadt Lörrach das Fütterungsverbot begründet, bin ich in meinem Schreiben vom 24.01.2023 ausführlich eingegangen und konnte m.E. jedes von Ihnen aufgeführte Argument als unbegründet widerlegen und entkräften. Daher wende ich mich erneut an Sie, mit der dringenden Frage, weshalb das Fütterungsverbot weiterhin besteht? Arbeitet die Stadt Lörrach bereits an einem tierschutz-adäquaten Taubenkonzept nach dem sog. Augsburger Modell?

Das Praxishandbuch „Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten“  liefert Ihnen Informationen über effektive Geburtenkontrolle, einfache und kostengünstige Entfernung von Taubenkot und wie eine Gesundhaltung der Tiere durch artgerechte Fütterung und tierärztliche Bestandsbetreuung möglich ist. Dieses können Sie sich ganz einfach und kostenlos auch als pdf-Datei herunterladen.

Ich bitte Sie erneut eindringlich darum, das Fütterungsverbot unverzüglich aufzuheben. Die Stadttauben müssen täglich Zugang zu artgerechtem Futter sowie Wasser haben. In der gegenwärtigen Situation kommt ein Fütterungsverbot einem verhungern lassen gleich.

Ein gutes Stadttaubenmanagement kann langfristig zu einem friedlichen Zusammenleben von Menschen und Tauben führen.

Ich bitte um Ihre Rückmeldung bis zum 13. März 2023.

Vielen Dank vorab!


Mit freundlichen Grüßen

 

Stephanie Kowalski

Tierärztin

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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