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Fitness-Check Kommentar von Menschen für Tierrechte BW e.V.

Fitness-Check:

Überprüfung der EU-Gesetzgebung zum Schutz von Nutztieren I Roadmap
Kommentar von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

Einleitung
Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Tierschutz-Regularien bezüglich sogenannter landwirtschaftlicher Nutztiere auszuwerten und entsprechend zu überarbeiten und unterstützt diesen wichtigen Prozess daher gerne.

Gemessen an den rechtlichen Vorgaben, müsste der Tierschutz in der EU einen sehr hohen Stellenwert haben. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union heißt es in Artikel 13:

„Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“ (Art. 13 AEUV)

Dieser moralische Anspruch sollte daher allen EU-Rechtsvorschriften zugrunde liegen. Die im Januar 2017 veröffentlichte Studie des EU-Parlaments „Tierschutz in der Europäischen Union“ kam allerdings zu dem Ergebnis, dass Tierschutzpolitik und Gesetzgebung in der EU stagnieren.

Nach fast einem halben Jahrhundert seit dem ersten Tierschutzgesetz der EU (1974) ist das Leiden von Nutztieren in der EU größer als je zuvor. Wiederholte Untersuchungen über Jahrzehnte zeigen langjährige Verstöße gegen wichtige Bestimmungen selbst der gesetzlichen Mindeststandards. So zeigen Übersichtsberichte der EG über Lebendausfuhren auf der Straße und auf dem Seeweg zahlreiche Verstöße gegen die Verordnung 1/2005.

Fehlende Vorschriften und mangelnde Durchsetzung
Nach wie vor fehlen Rechtsvorschriften u.a. für Enten, Fische, Kaninchen, Puten, Schafe, Ziegen und Rinder (Milchkühe). Jedoch stellen Rechtsvorschriften alleine natürlich nicht automatisch den Tierschutz sicher. Vielmehr muss durch ausreichend geschultes Personal die Durchsetzung der Vorschriften sichergestellt werden. Zumal es häufig bereits an der Umsetzung auf nationaler Ebene scheitert. Siehe Deutschlands mangelnde Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinien.
Durch die tatsächliche Durchsetzung der Vorschriften kann die EU dazu beitragen, dass der Schutz der Tiere in den Mitgliedsstaaten vorangetrieben wird.

Des Weiteren müssen überarbeitete und neue Rechtsvorschriften einen spezifischen und klaren Wortlaut haben. In Bezug auf die Richtlinie 98/58 wurde die Kritik einiger Mitgliedsstaaten laut, der breite Wortlaut hätte es ihnen erschwert, ihre Zuständigkeiten den Richtlinien zu entnehmen.

Zusätzliche Verhaltenskodizes oder Leitlinien enthalten hilfreiche Informationen, sind jedoch kein Ersatz für eine klare Formulierung in der Gesetzgebung. Die Politik muss diese Zeit nutzen, um die Rechtsvorschriften zum Schutz von Nutztieren und Fischarten zu modernisieren. Mit dem Fitness-Check und den Strategien Farm to Fork und Biodiversity schauen wir erwartungsvoll auf eine Zeit positiver Veränderungen.

EU-Tiertransportverordnung
Das Europäische Parlament forderte bereits kürzere Transportzeiten, verschärfte Kontrollen sowie härtere Strafen bei Verstößen. Bisher gibt es weder eine Begrenzung der Transportzeit auf maximal acht Stunden noch ein Verbot, das den Transport von Tieren über die Grenzen der EU untersagt. Dabei ist ausreichend bekannt, dass in vielen Drittstaaten europäische Tierschutzstandards nicht eingehalten werden.
Einen Vorstoß des Europäischen Parlaments gab es bereits. Zwar ist deren Entschließung, die Defizite der Drittstaaten zu beheben und die Standards auf europäisches Niveau anzuheben, nicht bindend, dennoch ist es ein wichtiges Signal an die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten, die EU-Transportverordnung zu überarbeiten. Lebendtiertransporte sollten nicht mehr über die EU hinaus erlaubt sein und die Tierschutzstandards bei Lebendtiertransporten innerhalb der EU verbessert werden. Auch hier reicht eine Verbesserung der Vorschriften allein nicht aus, auch der Vollzug muss durch mehr geschultes Personal verbessert werden.

Chirurgische Ferkelkastration
Die chirurgische Kastration männlicher Ferkel verletzt die körperliche Integrität der Tiere weitaus stärker als die immunologische Senkung des Hormonspiegels. Obwohl die tierschonendere Möglichkeit der Impfung besteht und die EU-Kommission die chirurgische Kastration eigentlich baldmöglichst abschaffen möchte, wird es Landwirten in Deutschland ab 2021 möglich sein, nach einem kurzen Seminar selbstständig eine Inhalationsnarkose einzuleiten und die chirurgische Entfernung der Hoden vorzunehmen. Der Tierschutz wird auch hier hinter wirtschaftliche Interessen gestellt.

Ende des Käfigzeitalters
350 Millionen EU-Tiere verbringen ihren gesamten oder einen erheblichen Teil ihres Lebens in einem Käfig. Das Halten von Tieren in Käfigen verursacht ernsthafte Tierschutzprobleme, die von Expertinnen und Experten seit Jahrzehnten festgestellt wird. Tiere in Käfigen sind starkem Leiden ausgesetzt, weil sie u.a. in ihrer Bewegung stark eingeschränkt sind und fast alle natürlichen Verhaltensweisen nicht ausführen können. Die Verwendung aller Käfige in der Tierhaltung der EU sollte bis 2027 eingestellt sein.

Tierversuchsrichtlinie
Ebenso wichtig wie die Gesetzgebung zum Schutz von Nutztieren ist die Einhaltung der Tierversuchsrichtlinie EU/65/2020, die u.a. in Deutschland nur mangelhaft umgesetzt wurde. Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, die Methode Tierversuch sowohl aus ethischen als auch wissenschaftlichen Gründen auf den Prüfstand zu stellen und tierfreie Verfahren rasch anzuerkennen. Diese neuen Methoden, z.B. bei Testungen an humanen Zellkulturen oder in Organen-on-a-Chip, liefern aussagefähigere Resultate für den Menschen als Tierversuche und müssen daher entsprechend gefördert werden. Gleichzeitig muss der tierexperimentellen Forschung als Auslaufmodell ein greifbares Enddatum gesetzt werden.

Prioritäten:

  • Verbesserte Durchsetzung bestehender Gesetze inkl. Tierversuchsrichtlinie EU/65/2020.

  • Neue artspezifische Rechtsvorschriften, u.a. für Rinder (Milchkühe), Kaninchen, Fischarten, Broilerzüchter, Wachteln, Schafe und Ziegen.

  • Verschärfte Gesetzgebung zum Tierschutz während des Transports und der Schlachtung mit dem Ende der Ausfuhr lebender Tiere in Drittländer.

  • Überarbeitung und Stärkung der Richtlinie 98/58/EG über das Wohlergehen von Nutztieren, um spezifische Bestimmungen zum Ausstieg aus der Verwendung von Käfigen in der Tierhaltung in der EU aufzunehmen.

  • Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration flächendeckend in der EU.

  • Die EU nutzt die Handelspolitik, um Verpflichtungen von Handelspartnern zum Tierschutz einzuholen. Importierte Produkte sollten den EU-Standards für Tierschutz und Umwelt entsprechen.

  • Verbindliche Ziele zur Reduzierung der Produktion und des Verbrauchs von Tier- inkl. Fischprodukten.



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