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Stadttauben in Bahnhöfen

Umgang mit Stadttauben innerhalb der Bahnhöfe

Stuttgart, 10. August 2024


Innerhalb unserer Kampagne für ein Taubenfreundliches Baden-Württemberg (https://www.tierrechte-bw.de/index.php/Taubenfreundliches_Bundesland_Baden-Wuerttemberg.html) haben wir diesen Monat erstmalig mit der Deutschen Bahn Kontakt aufgenommen. An vielen Bahnhöfen wird mit Vergrämungsmaßnahmen gearbeitet, dennoch halten sich Stadttauben an Bahnhöfen auf und brüten dort teils sogar. Das ist weder für die Tiere noch die Menschen eine gute Lösung. Daher haben wir uns und letztlich auch die Bahn gefragt, wieso nicht mit Taubenschlägen anstatt Vergrämungsmaßnahmen gearbeitet wird.

 

Unser Brief:

Sehr geehrte Mitarbeitende der Deutschen Bahn,


in der letzten Woche erhielten wir einen Anruf einer Bahnfahrerin aus Reutlingen, die hinter den dort gespannten Abwehrnetzen für Tauben eingesperrte Stadttauben vermutete. Sie hatte auch die Deutsche Bahn bereits kontaktiert. Wir haben daraufhin beim Veterinäramt Reutlingen nachgefragt und es stellte sich heraus, dass Löcher in den Netzen sind und die Stadttauben dort also nicht eingesperrt sind. Auch stünde man im Austausch mit der Deutschen Bahn, damit die Löcher erst mal nicht verschlossen werden, da dort Tiere brüten.

Auch aus anderen Städten kennt man die Bahnhöfe als Brennpunkt der Taubenproblematik. Begegnet wird dieser Problematik meist mit Netzen, Spikes und ähnlich wenig nachhaltigen und tierfreundlichen Maßnahmen. Mit einem steigenden Bewusstsein für den Tierschutz innerhalb der Bevölkerung stößt das auch immer häufiger auf. Erst letzten Monat hingen Stadttauben in Baden-Württemberg in einem Netz fest und mussten von der Feuerwehr befreit werden.

Dabei gäbe es eine nachhaltige und tierfreundliche Lösung für die Senkung der Taubenpopulation, die bei allen regelmäßig an dem aktuellen Tierleid beteiligten Parteien für Entspannung sorgen könnte und zudem auch den Fahrgästen ein positives Zeichen anstatt zusätzlichen Stress durch hungernde Tiere und ggf. Taubennotfälle bringen würde. Wir möchten Sie daher fragen, ob Sie sich bereits mit geführten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell beschäftigt haben und wir Sie ggf. dabei unterstützen können.

Viele Unternehmen haben den Vorteil von Taubenschlägen bereits erkannt und entscheiden sich für effektive und tierfreundliche Lösungskonzepte. So hat beispielsweise das REWE-Center (Ulmer-Straße) in Leinfelden-Echterdingen einen Taubenschlag auf seinem Parkdeck eingerichtet. Damit wollen sie sowohl den Tierschutz- als auch den Hygieneanforderungen gerecht werden.

Dies wäre ein sehr sinnvoller Weg für die Problematik an deutschen Bahnhöfen. Ein Taubenschlag im Bahnhof oder in unmittelbarer Nähe dazu, in welchem täglich frisches Futter und Wasser bereitgestellt werden, könnte für eine dauerhafte Umsiedlung von den Bahnsteigen genutzt werden. In diesem werden zusätzlich die Eier gegen Attrappen ausgetauscht und so die Population langfristig gesenkt.

Stadttauben verbringen ca. 80% ihrer Zeit im Taubenschlag, wenn dieser entsprechend ansprechend eingerichtet und betreut ist. So würden die Tiere von den Bahnsteigen ferngehalten werden. Und Sie könnten zeigen, dass die Deutsche Bahn zeitgemäße Lösungen findet – modern und tierschutzfreundlich gedacht. Unsere Petition für taubenfreundliche Lösungen durch Taubenschläge in Baden-Württemberg haben bereits über 2.000 Menschen unterzeichnet.

Zudem könnten Sie die Gemeinde auffordern, Sie zu unterstützen. Einem Rechtsgutachten zufolge (Arleth C., Hübel J. Rechtsgutachten Stadttaubenschutz. Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung; 29.10.2021. Hier herunterladen) gelten Stadttauben als Fundtiere. Weshalb Kommunen die Pflicht zur Lösung der menschengemachten tierschutzrechtlichen Herausforderungen von Stadttauben haben.

Herr Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper beleuchtet in seiner Ausarbeitung „Effektivität des Tierschutzrechts: Tierschutzrechtskonforme Taubenhäuser, kommunale Fütterungsverbote und Nothilfe für Tiere“ auch die rechtliche Seite dieser tierschutzkonformen Taubenhäuser und Nothilfe für Tiere (z. B. Punkt 3: Kommt es durch das Aushungern-Lassen zugleich zum Hungertod der Tiere, wird die Tötung durch unterlassene Hilfe ohne „vernünftigen Grund“ begangen, strafbar nach § 17 Nr. 1 TierSchG). 

Die heutigen Stadttauben sind die Nachfahren von einst ausgesetzten Haustieren. Diese Tiere sind nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, da der Mensch sie in seine Abhängigkeit züchtete. Da Tauben das ihnen vom Menschen angezüchtete Verhalten nicht ändern können, stehen wir in der Verantwortung, ihnen zu helfen.
Ein Taubenschlag ist langfristig günstiger als die Reinigungskosten und die Installation von Abwehrmaßnahmen durch entsprechende Firmen, welche das ,,Problem“ nie langfristig lösen, sondern nur verlagern. 

Als Lektüre möchte ich Ihnen das Praxishandbuch „Stadttaubenmanagement in deutschen (Groß)Städten“ unseres Bundesverbandes ans Herz legen.

Dieses können Sie sich ganz einfach und kostenlos auch als pdf-Datei herunterladen (https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-HB-Stadttaubenmanagement_web.pdf).

Professionelle Betreuung und die Erstellung eines nachhaltigen und tierfreundlichen Konzeptes hat die Firma VitaGood bereits für viele Firmen erarbeitet: https://vitagood.de/

Auch wir können zum Beispiel dabei unterstützen, die jeweilige Stadt mit einzubeziehen und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Wir könnten helfen, geeignete Betreuer*innen für die Taubenschläge zu finden.

Melden Sie sich gerne bei mir, wenn wir Sie irgendwie unterstützen können.


Mit freundlichen Grüßen

Julia Thielert

 

M.Sc. Animal Welfare Science

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

© Tierrechte Baden-Württemberg