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Schließung der Meeresfischzuchtanlage Völklingen

Schließung der Meeresfischzuchtanlage Völklingen

In der Meeresfischzuchtanlage in Völklingen (MFV), im Saarland, werden seit 2014 um die 700.000 Meeresfische (Europäischer Wolfsbarsch, Dorade Royal, Russischer Stör und Yellowtail Kingfish) gehalten. Die Massentierhaltung unter Wasser ist ein Versuch, Meeresfische fern ihres natürlichen Lebensraumes, fern ihrer natürlichen Lebensbedingungen und fern ihrer Bedürfnisse zu mästen und ihr Fleisch zu verkaufen.


Fischzucht erhöht das Problem der Überfischung
Die 700.000 Fische in der MFV werden mit Fischmehl gefüttert, das aus wild lebenden Meeresfischen hergestellt wird. Für die Produktion von einem Kilogramm „Zuchtfisch" werden etwa 3 - 4 Kilogramm „Wildfisch" benötigt. Das Problem der Überfischung erhöht sich folglich um ein Vielfaches.

Massentierhaltung unter Wasser: Ein Paradies für Viren und Parasiten
Aufgrund der immensen Enge und der unnatürlichen Lebensbedingungen kam es bereits (mindestens) zweimal innerhalb eines Jahres zum Massensterben von Fischen, bedingt durch einen Virus und einen Parasitenbefall.

Nach Millionenverlusten: Stadt gibt auf
Ursprünglich waren die Stadtwerke Völklingen die Inhaber der MFV, aber aufgrund der Millionenverluste verkauften sie die Anlage im Sommer 2015 an die „Fresh Völklingen GmbH". An ihr sind laut Medienberichten mehrere Schweizer Investoren beteiligt.

Unsere Kampagne zur Schließung der Anlage

  • Januar 2015: Massenhaftes Störsterben - Appell an den Bürgermeister: Nachdem im Januar 2015 eine Viruserkrankung zum Sterben tausender Störe geführt hatte, wandten wir uns schriftlich an den Oberbürgermeister der Stadt, sowie an den Geschäftsführer (der Bürgermeister) und forderten die Schließung der Fischzuchtanlage. Wir schlugen vor, die Millionenbeträge lieber in Bürgerprojekte zu investieren und die katastrophale Anlage aufzugeben- anstatt die Besatzdichte weiter zu erhöhen, wie es die Verantwortlichen tatsächlich erwogen hatten. Doch wir forderten "ein Ende mit Schrecken statt ein Schrecken ohne Ende."
  • Februar 2015: Erstattung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen die Betreiber der Meeresfischzuchtanlage Völklingen bzw. die für das Tierwohl /den Betrieb verantwortlichen Mitarbeiter der Fischzuchtanlage, sowie gegen zwei zuständige Amtstierärzte: Gemeinsam mit dem Saarländer Verein „Bündnis für Tierrechte" erstatteten wir im Februar Strafanzeige gegen die Verantwortlichen wegen Verstoßes gegen die Fischseuchenverordnung, das Tierschutzgesetz und die Tierschutzschlachtverordnung. Das Hauptargument war: Die kranken und leidenden Störe ließ man lange Zeit qualvoll im Becken sterben, statt sie zu erlösen.
  • Frühjahr / Sommer 2015: Im August wurde die Anlage an die „Fresh Völklingen GmbH" verkauft. Doch die Fischzucht geht weiter.
  • Juli / August 2015: Erneute Erstattung einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen die für die Betäubung und Schlachtung verantwortlichen Mitarbeiter der Meeresfischzuchtanlage.

Begründung: Nachdem ein Parasit die Wolfsbarsche befallen hatte, wurden 50.000 Tiere aus tierschutzwidrig „notgeschlachtet". Deshalb erstatteten wir erneut gemeinsam mit Bündnis für Tierrechte Anzeige gegen die Verantwortlichen Mitarbeiter der Meeresfischzuchtanlage. In Medienberichten hieß es: „Eigens eingestellte Leiharbeiter trieben die Wolfsbarsche unterschiedlicher Gewichtsklassen mit Netzen zusammen, fischten sie ab. Dann wurden sie mit Strom betäubt und tierschutzgerecht in Eiswasser getötet." Die Umstände, unter denen die Betäubung und Tötung durchgeführt wurde, legen jedoch den Verdacht auf Verstöße gegen die Tierschutz-Schlachtverordnung sowie gegen das Tierschutzgesetz nahe. Seit einigen Jahren ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Fische genauso wie andere Tiere Stress, Angst und Schmerzen empfinden. Die Betäubung einer großen Anzahl von Fischen unterschiedlicher Größen bzw. Gewichtsklassen durch Strom birgt aber die Gefahr, dass eine gleichmäßige und unmittelbare Betäubung nicht erfolgt ist, sondern größere Tiere bei vollem Bewusstsein nicht nur den Durchfluss des Stroms, sondern auch die langsame und qualvolle Tötung in Eiswasser erleben mussten. Die Folge ist ein erhebliches und lang anhaltendes Leiden, das zwingend hätte vermieden werden müssen; dies ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 Alt. a TierSchG i.V.m. § 12 Abs. 10 Satz 1, Anlage 1 Nr. 9 Ziffer 9.1 TierSchlV.

Sie können helfen:

  • Bestellen und verteilen Sie kostenlos unsere Flugblätter über Fische.
  • Essen Sie keine Fische mehr.
  • Schreiben Sie der Fresh Völklingen GmbH und fordern Sie sie freundlich auf, die Fischzucht aufzugeben und stattdessen zum Beispiel Algen zu züchten.
  • Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende oder Mitgliedschaft.

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