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Pressemitteilungen

Antrag auf Entzug der Bio-Zertifizierung für den Schlachthof Rottenburg

2024-04-16 10:02

Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. stellte am 05.04.2024 einen Antrag auf Entzug der Bio-Zertifizierung (Art. 35 Abs. 1 der EU-VO 2018/848) für den Schlachthof Rottenburg beim Regierungspräsidium in Karlsruhe. Der Antrag bezieht sich auf das Gutachten der Firma Falkenstein, das erhebliche Mängel in fast allen Bereichen der Schlachtstätte auflistet.

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Putenhaltung: Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg erkämpft wegweisendes Grundsatzurteil

2024-04-07 15:27

Land BW muss seine Bescheidepraxis zur Putenhaltung nach Maßgabe des VGH BW ändern

Es sind unerwartet deutliche Worte, mit denen der VGH BW den Teilerfolg in einer tierschutzrechtlichen Grundsatzfrage umschrieben hat. In einer Vorab-Pressemitteilung v. 5.4.2024 liest der VGH in seinem rechtskräftigen Urteil dem Land und damit dem zuständigen Landkreis Schwäbisch-Hall die Leviten. Bislang wurden die jahrelang bestehenden Missstände in einer Putenhaltung im Landkreis Schwäbisch Hall behördlicherseits nicht moniert, sondern sogar als „gute Putenhaltung“ verteidigt. Dem setzt jetzt der VGH Mannheim ein Ende:

„Insgesamt wögen die festzustellenden Beeinträchtigungen elementarer Grundbedürfnisse der Puten so schwer, dass sich wirtschaftliche (Tiernutzungs-)Interessen der Beigeladenen dagegen nicht durchsetzen können.“

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Nach Klage von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg – Hauk verbietet Putenhaltung in Baden-Württemberg

2024-03-31 14:31

Am 7. März 2024 fand vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim die weitere Verhandlung der Puten-Klage von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg statt. Innerhalb dieser Verhandlung wurden schockierende Details aus der Putenhaltung öffentlich. Kurz vor der Besichtigung durch die Gutachter fand ein größeres Beschädigungspicken statt, bei welchem 20 Tiere trotz gekürzter Schnäbel starben. Bei Einzeltieren konnten die Gutachter noch Spuren dieses Vorfalls erkennen. Bei der Planung der Besatzdichte im Stall plant der Landwirt immer 200 bis 300 Tiere ein, die nicht zur Mast genutzt und vorab getötet werden. Das sind kleine und schwächere Tiere sowie weibliche Tiere, die fehlerhaft einsortiert wurden. Der Betrieb mästet nämlich ausschließlich männliche Tiere. Für die 5.900 Puten im Betrieb gibt es vier Strohballen Beschäftigungsmaterial. Der vom Gericht geladene Gutachter bezeichnete die Haltung als akzeptabel, warf aber gleichzeitig ein, dass die Putenhaltung ein rechtsfreier Raum ist.

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