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Pressemitteilungen

Kritik an langen Übergangszeiten in der Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert schnelle Abschaffung der tierschutzwidrigen Haltungssysteme

2021-02-10 11:10

Am 8.02. wurde die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Im Wesentlichen beinhaltet diese folgende Neuerungen: Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von 8 Jahren. Mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von 8 Jahren. Maximal fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren. Die Dauer der Übergangsfristen wird mit der Planungssicherheit für Sauenhalter begründet.

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Trauriger zweiter Platz: Baden-Württemberg ist nach Bayern das Bundesland, in welchem 2019 die meisten Tierversuche durchgeführt wurden

2021-01-08 11:28

Laut der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 08.12.2020 veröffentlichten Tierversuchsstatistik 2019, sind die beiden Spitzenreiter der für Tierversuche eingesetzten Tiere Bayern und Baden-Württemberg. Mit 482.240 in Tierversuchen eingesetzten Wirbeltieren und Kopffüßern belegt Baden-Württemberg den zweiten Platz in der Bundesrepublik. Noch mehr Tiere setzte nur Bayern ein (563.468).

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Studium ohne Tierverbrauch: Kritik am neuen Hochschulgesetz unberechtigt

2020-12-21 13:00

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und sein Landesverband Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. begrüßen das neue baden-württembergische Hochschulgesetz. Die Neufassung ist ein großer Fortschritt, denn das Gesetz ermöglicht den Studierenden ihr Hochschulstudium zu absolvieren, ohne an Tierversuchen oder Tierverbrauch teilnehmen zu müssen.

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© Tierrechte Baden-Württemberg