Am 12.02. brachte Baden-Württemberg zwei Gesetzesanträge zum Thema Tierwohl im Fleischsektor im Bundesrat ein. Im ersten Antrag geht es um eine erhöhte Überprüfung der Betäubungsanlagen als auch deren Zulassung für den Markt. Als Reaktion auf die Schlachthofskandale in Baden-Württemberg wurde ein Monitoring durchgeführt, bei welchem man feststellte, dass 1/3 der Betäubungsanlagen nicht korrekt funktionierten. Dieser Gesetzesantrag scheint die Reaktion auf diese Ergebnisse darzustellen.
Der zweite Antrag sieht eine Festlegung eines Mindestpreises für Fleisch vor, um so die ebenfalls massiven Tierschutzverstöße der vergangenen Zeit zu bekämpfen. Dort, wo mehr Geld zur Verfügung steht, könne qualitativ hochwertiger gearbeitet werden und so mehr Tierwohl garantiert werden.