Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen- so heißt es in § 1 des Tierschutzgesetzes.
Zum 13. Dezember ruft die DJZ eine bundesweite Fuchsjagdwoche aus, die Details dieses mittelalterlichen Gewinnspiel- Aufrufs erschüttern uns zutiefst, denn neben Gold-, Silber- und Bronzemedaille samt Urkunden wird außerdem „der stärkste Fuchsschädel der Saison gesucht“, den die DJZ mit einer sogenannten „Prämie der Ehre“ betitelt. Außerdem schreibt die DJZ in ihrem Aufruf es sei die „Fangjagd ebenso erlaubt, wie die mit Flinte und Büchse“. Weiter darf „gepirscht, gedrückt, getrieben und gelockt werden, was das Zeug hält“.