In der SWR-Sendung ,,Zur Sache Baden-Württemberg“ sprach Klaus Mack sich erneut für eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz aus. Darin berief er sich auch wieder auf die 40 toten Schafe von Schäfer Fröschle, die 2018 ein Wolf gerissen hätte. Diese Information stimmt nicht, denn die Hälfte der Schafe ist bei der Flucht ertrunken. Noch wichtiger ist aber, dass die Schafe zur Enz hin nicht geschützt waren. Dabei sollte zumindest Menschen, die sich ansatzweise mit der Thematik Wolf befasst haben, bewusst sein, dass Wölfe exzellent schwimmen können. Es wird also schnell eindeutig, dass die Schafe des Schäfers Fröschle nicht ausreichend geschützt waren und damit kein Fall sind, den man nutzen kann, um für den Wolf im Jagdrecht zu argumentieren. Der Halter gibt in dem Fernsehbeitrag selbst an, dass er die Tiere erst ,,JETZT“ mit einem speziellen Elektrozaun schützt.