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Pressemitteilungen

Murgtal-Center – Einsatz von Falkner anstatt nachhaltiger und tierschutzgerechter Umgang mit den Stadttauben – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg schreibt Inhabern des Einkaufzentrums

2024-07-05 16:47

Aus der Presse hat Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg erfahren, dass es im Parkhaus des Murgtal-Centers eine große Anzahl Stadttauben geben soll, welche teils zu Beschwerden bei den Kunden führen. Dieses Problem besteht wohl schon seit Jahren und es wurde vor allem versucht, die Stadttauben mit Spikes zu vergrämen. Das hat zwar zu Todesfällen und verletzten Tieren geführt, aber keine Verbesserung gebracht. Spikes können standorttreue Tiere nicht vergrämen, sondern verursachen nur Leid und damit zusätzliche Arbeit für die Taubenschützer.

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Image-Kampagne der Jägerschaft fordert Verständnis von ,,Fleischverweigerern”

2024-06-27 14:52

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg verweist auf bedenkliche psychische Verfassung vieler Jäger*innen

Die Zahl der Menschen, die sich zur Jagdprüfung anmelden, hat sich in den letzten 10 Jahre verdoppelt. Dennoch bleibt die Jägerschaft eine absolute Minderheit, mit etwa einem halben Prozent Anteil der Gesamtbevölkerung. In den letzten Monaten hat sich die Jägerschaft mehrfach mit einer Verbesserung des Images befasst.

Zu einem Promoflyer des Bayrischen Jagdverbandes gab es diesen Monat einen guten Artikel in der Süddeutschen Zeitung. Aber auch der bundesweite Jagdverband hat zum Beispiel eine Broschüre veröffentlicht, wie Jäger*innen sich in den Sozialen Medien besser präsentieren können. Darin heißt es zum Beispiel:

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Puten-Eckpunktepapier – Kein Tierleid per Gesetz legitimieren

2024-06-13 14:58

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert Beachtung des bereits erzielten Urteils vor dem VGH Mannheim

Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) enthält keine Regelungen zur Putenhaltung. Das soll sich ändern. Im Dezember 2022 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Eckpunktepapier für Mindestanforderungen in der Haltung zur Mast von Puten. Dieses diente als Grundlage für die Überarbeitung der TierSchNutztV. Die Industrie schlug sofort Alarm, vor allem wegen der Reduzierung der Besatzdichte. Doch die Bundesregierung hält an ihrem Vorhaben fest, Mindestanforderungen an das Halten von Puten in der Mast zu erlassen. Die Neuregelungen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2024 beschlossen werden.

 

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