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Stuttgart: Fütterungsverbot von Stadttauben – Anhörung wird vor morgiger Gemeinderatssitzung vom Oberbürgermeister ablehnend bewertet

2023-12-19 10:29

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg sendet Stellungnahme an Oberbürgermeister und Gemeinderat

Matthias Gottfried, Mitglied im Gemeinderat, hatte im Namen von StraßenTAUBE und StadtLEBEN e.V. (Vorstand Britta Leins) gebeten, dass diese vor einem Ausschuss einen Vortrag über betreute Futterplätze in Stuttgart halten dürfen. Darauf folgte eine umfangreiche Ablehnung inklusive Stellungnahme vom Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hat dem Gemeinderat und dem Oberbürgermeister auf Basis von dessen Aussagen eine Stellungnahme gesendet. Außerdem verurteilt MFT BW die Verweigerung einer Anhörung, welche Basis für einen ausgeglichenen Austausch innerhalb einer Demokratie ist. Am 15. Dezember stimmt der Gemeinderat über den Antrag einer Anhörung ab. 

Stuttgart, 14. Dezember 2023. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg weiß, dass die Stadt Stuttgart bereits einiges für die Stadttauben tut und es 16 Taubenschläge in Stuttgart gibt. Langfristig sind diese Taubenschläge die einzige Lösung, um die Stadttaubenpopulation nachhaltig und tierschutzkonform zu senken. Ein Taubenhaus kann je nach Größe zwischen 100 und 200 Stadttauben versorgen und ihre Population durch Eiaustausch kontrollieren. In Stuttgart soll es etwa 12.000 Stadttauben geben. Es ist somit klar,dass die vorhandenen Taubenhäuser nicht ausreichen. Es müssten mindestens 44 weitere Schläge errichtet werden, um in einer solch großen Stadt wie Stuttgart die Problematik flächendeckend anzugehen.

,,Ist man sich nun aber bewusst, dass mindestens 44 Taubenschläge in Stuttgart fehlen und arbeitet an dieser Problematik, indem man sich aktiv um Standorte bemüht, macht eine vorübergehende Fütterungserlaubnis durchaus Sinn. Wieso also ein Vortrag vor dem Gemeinderat zu dieser Thematik abgelehnt wird, können wir nicht nachvollziehen”, so Julia Thielert, M.Sc. Animal Welfare Science, Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. ,,Gezielte Fütterungen, um Tiere aus Kerngebieten der Stadt fernzuhalten, sind aus Tierschutzsicht und zur Entlastung der Bevölkerung zu befürworten. Die Tiere kommen aus Hungersnot in die Innenstädte, da sie sich als einst ausgesetzte Haustiere nicht selbst versorgen können. Wenn sie artgerechtes Futter erhalten und somit satt sind, sollte dies zu einer Entlastung in der Innenstadt führen. Hungrige Tauben erhöhen die Belästigung der Bevölkerung und Geschäftsleute.”

Die Tiere sitzen z. B. auf Tischen, holen sich Essensreste direkt von den Tellern, laufen durch belebte Fußgängerzonen, warten oberhalb von Cafés und beschmutzen Tische und Stühle, laufen in Bäckereien und Supermärkte hinein, wo sie nur schwer wieder herauszufangen sind.

Natürlich sollten diese Fütterungen nur dort genehmigt werden, wo es keine ausreichende Anzahl an Taubenschlägen gibt. Auch der flüssige Hungerkot kann so aus der Innenstadt weitestgehend ferngehalten werden. Die durch Fütterungsverbote geschwächten Tauben leiden häufig unter Darmerkrankungen mit der Folge, dass sie flüssigen Kot ausscheiden, der in Form von Schlieren die Fassaden von Gebäuden verunstalten kann. Dagegen setzen die durch artgerechtes Futter gesund erhaltenen Tauben einen geformten, trockenen Kot ab.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg verweist an dieser Stelle auch auf die Möglichkeit der Sterilisation von Stadttauben, welche einfacher wird, wenn die Tiere bereits an feste Futterstellen gewöhnt sind. Die minimalinvasive endoskopische Sterilisation von männlichen Stadttauben kann eine ergänzende Maßnahme zu den betreuten Taubenschlägen darstellen. Das Operationsrisiko für die Tauben gilt (abhängig vom Gesundheitszustand des Tieres) als sehr gering und das natürliche Balz-, Brut- und Territorialverhalten der Tiere bleibt nach dem Eingriff erhalten. Durch die Sterilisation kann auf die Vermehrung derjenigen Stadttauben Einfluss genommen werden,die nicht oder noch nicht in Schlägen betreut werden. 

In der Stellungnahme vom Oberbürgermeister sind viele Aussagen enthalten, die aus Tierschutzsicht äußerst kritisch bis nicht tierschutzkonform zu bewerten sind. Manche Behauptungen sind nicht weiter belegt und müssen wissenschaftlich angezweifelt werden. Das hat Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme getan sowie um Quellen für einige Theorien gebeten. 

 

>>> Unsere Stellungnahme kann hier eingesehen werden

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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