Stuttgart, 02.11.2017: MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V. hat aufgrund eines konkreten Falls beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen das Veterinäramt Schwäbisch-Hall eingereicht. Finanziell getragen von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt klagt der Verein gegen die nicht tierschutzkonformen Zustände in der Putenhaltung. Das angestrebte richtungsweisende Verfahren wird die Haltungsform der Putenmast in Deutschland grundsätzlich auf den Prüfstand stellen. Die bisher größte Verbandsklage soll die Haltung von Puten in Deutschland signifikant verändern und hat das Ziel, das bisher gängige System abzuschaffen.
„Hohe Besatzdichten, unzureichende tiermedizinische Versorgung und kaum eine Möglichkeit, ureigenem Verhalten nachzugehen“, so beschreibt Stephanie Kowalski, Tierärztin und Mitarbeiterin bei MENSCHEN FÜR TIERRECHTE Baden-Württemberg e.V. die Zustände in deutschen Putenmastanlagen. Auch im konkreten Fall im Kreis Schwäbisch Hall wurden derartige Zustände dokumentiert. „ Die Gesundheit der Tiere leidet hier augenscheinlich unter den desolaten Haltungsbedingungen. Auf Grund der stark verschmutzten Einstreu sind die Puten gezwungen, in und auf ihren eigenen Ausscheidungen zu leben. Dies ist nicht nur ein Herd für verschiedene Erkrankungen, wie beispielsweise Ballenentzündungen, sondern verhindert auch artspezifisches Verhalten, wie Scharren und Picken.“ Obwohl die gesetzlichen Tierschutzstandards in Deutschland ohnehin als entschieden zu gering anzusehen sind, werden häufig noch nicht einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
Die gängige Haltungsform verursacht großes Tierleid Der absolute Großteil der jährlich etwa 40 Millionen getöteten Puten in Deutschland ist qualvoll überzüchtet und fristet zeitlebens ein Dasein in Dreck und Enge. Auf hohes Gewicht und viel Brustfleisch gezüchtet, erleiden viele Tiere Entzündungen, Deformationen oder sogar Knochenbrüche, weil das Skelett der schnellen Gewichtszunahme nicht standhält. Die beengte und reizarme Haltung führt vermehrt dazu, dass die Tiere sich gegenseitig verletzen, daher wird ihnen beinahe immer die Schnabelspitze kupiert. In der Theorie soll das prophylaktische Verfahren Verhaltensstörungen unterbinden aber praktisch werden damit weder Federpicken noch Kannibalismus verhindert. Die Puten haben in der intensiven Mast keine Möglichkeit, ihrem natürlichen Sozialverhalten oder anderen Grundbedürfnissen nachzukommen.
„Mit dem Instrument der Verbandsklage haben wir erstmals die einmalige Möglichkeit, eine grundlegende Veränderung in der Putenmast in Deutschland herbeizuführen“, kommentiert Kowalski. „Dieses grausame System gilt es mit der Klage abzuschaffen“ fügt sie weiter hinzu. “Diese wichtige Klage wird sicherlich weitreichende Folgen haben. Wir finanzieren sie gerne”, schließt Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.
Pressekontakt: MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V. Stephanie Kowalski Tel.: 0711 / 616171 Handy: 01522/7209168 Mail: kowalski@tierrechte-bw.de
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