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Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert Verbot des geplanten bundesweiten Fuchsjagdwoche-Gewinnspiels der DJZ

2021-12-10 09:35

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen- so heißt es in § 1 des Tierschutzgesetzes.

Zum 13. Dezember ruft die DJZ eine bundesweite Fuchsjagdwoche aus, die Details dieses mittelalterlichen Gewinnspiel- Aufrufs erschüttern uns zutiefst, denn neben Gold-, Silber- und Bronzemedaille samt Urkunden wird außerdem „der stärkste Fuchsschädel der Saison gesucht“, den die DJZ mit einer sogenannten „Prämie der Ehre“ betitelt.  Außerdem schreibt die DJZ in ihrem Aufruf es sei die „Fangjagd ebenso erlaubt, wie die mit Flinte und Büchse“. Weiter darf „gepirscht, gedrückt, getrieben und gelockt werden, was das Zeug hält“.

Als Hauptpreis verleiht die DJZ einen individuell gefertigter Fuchsmuff „am besten mit eigens vom Gewinner erbeuteten Fuchsbälgen“.

Diese Aktion entspricht nicht dem Gedanken eines Jägers als Wildhüter, sondern erweckt den Eindruck eines Imagebruchs, denn Jäger verteidigen ihre Jagd dadurch, dass sie tier- und naturliebende Menschen seien.

Die geplante bundesweite Fuchsjagd unter der Begründung eines Gewinnspiels ist unzweifelhaft ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Diese Aktion ist schlicht nicht vereinbar mit dem Tierschutzgesetz. Die Konsequenz daraus muss die Absage dieser Aktion sein, ein Gewinnspiel steht in keinerlei Beziehung eines vernünftigen Grundes zwecks Tierschutzgesetz.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordern den Landwirtschaftsminister Peter Hauk dazu auf, diesen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nicht zu ignorieren und die zum 13. Dezember geplante bundesweite Gewinnspiel-Fuchsjagd in Baden-Württemberg zu untersagen.

Die Bejagung des in Europa am weitesten verbreiteten Wildhund ist aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht weder nötig noch produktiv. Eine Regulation der Fuchsbestände durch die Jagd ist äußerst ineffektiv, da in der Regel nur dominante Füchsinnen für den Nachwuchs verantwortlich sind, eine Geburtenbeschränkung ist demnach der natürliche Populations-Regulator dieser Tierart.

Die einzige Begründung für die Fuchsjagd liegt also am Interesse der Jäger im Sport- und Hobbyspaß. Durch die Fuchsjagd kann die Fuchsdichte in der Fläche nicht reduziert werden, da Verluste durch einwandernde Tiere sowie durch bereits erwähnte steigende Geburtenraten ausgeglichen werden. Außerdem belegen verschiedene Studien, dass soziale sowie hormonelle Faktoren als weitere natürliche Populations-Regulatoren dafür sorgen, dass nicht-dominante Füchsinnen in der sozialen Gruppe daran gehindert werden, selbst Nachwuchs zu bekommen.

Insgesamt gibt es keinen Hinweis darauf, dass das Töten von Füchsen die Anzahl der Füchse reduziert.

In unserem Nachbarland Luxemburg ist der Fuchs seit 2015 ganzjährig geschont; Hinweise auf eine explosionsartige oder dem Wald- und Wild- schädigende Über-Reproduktion konnte bis heute nicht bestätigt werden.

Diese Aktion ist unethisch, unökologisch und wird von den Jägerorganisationen durch eine längst veraltete Tradition begründet. Zeitgemäß ist nur ein humanes Wildtiermanagement. Um zu verhindern, dass solche Aktionen künftig zu Traditions-Veranstaltungen werden, darf diese Aktion nicht durchgesetzt werden.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hatte bereits am 20.10.21 gegen die im Juli 2021 in Baden-Württemberg beschlossenen Schonzeiten auf einige Wildtierarten am Stuttgarter Ministerium demonstriert. Grund dafür war die Entsetzung über die Akzeptanz dieser Handlung vonseiten der Grünen. Eine grün geführte Landesregierung darf solch einer abscheulichen Gewinnspiel-Aktion auf Kosten hundert bis tausend hilflose Füchse nicht untätig zustimmen und ohne Konsequenzen geschehen lassen.

 

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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