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Hauk verkürzt Schonzeit für viele Tierarten um einen Monat – Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg ist entsetzt über die Akzeptanz dieser Handlung vonseiten der Grünen

2021-10-10 11:26

Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat Landwirtschaftsminister Hauk am 30.06.2021 die Schonzeit vieler Tierarten um einen Monat verkürzt. Sie dürfen nun schon ab Anfang Juli bejagt werden. Dass dies in einer grün geführten Landesregierung möglich ist, ist unverständlich. Manche Tierarten haben zu dieser Zeit noch Jungtiere, welche ohne die Elterntiere nicht überlebensfähig sind. Auf ein Schreiben des Aktionsbündnis Fuchs, reagierte Hauk bisher nicht und die Grünen auf enttäuschende Weise. "[Die Fuchsjagd sei] unter Beachtung des Artenschutzes und der Seuchenprävention notwendig"; die Vorverlegung der Jagdzeit finden die Grünen "vertretbar". Da Hauk selbst Jäger ist, verwundert sein Verhalten wenig. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg ist in diesem Fall vor allem von der Bestätigung der Grünen zu diesem Handeln mehr als enttäuscht.

„Elterntiere sind bei der Ausübung der Jagd fast unmöglich von anderen Füchsen zu unterscheiden. Auch wenn die Grünen in ihrer Antwort also darauf verweisen, dass Elterntiere nicht bewusst erschossen werden dürfen, wird das in der Praxis nicht vermeidbar sein“, so Julia Thielert von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. „Den als weiteren Grund genannten Artenschutz halten wir für ein vorgeschobenes Argument. Das Artensterben geht vor allem auf die monokulturell geprägte, intensive Landwirtschaft zurück. Lebensraum und Nahrungsquellen für Tiere schrumpfen stetig. Außerdem dürfen bedrohte Arten wie der Feldhase auch weiterhin bejagt werden, trotz Listung als bedrohte Art.“

Füchse werden massiv bejagt. Weit über 400.000 Rotfüchse werden jährlich in Deutschland erschossen. Dennoch sinken die Bestände anderer bedrohter Tierarten wie dem Rebhuhn stetig weiter. Effekte hat die Jagd auf die Füchse hier keine, denn Füchse fressen vor allem Mäuse und ihr Einfluss auf andere Arten ist nicht bemerkenswert. Hauptverursacher des Artensterbens ist nicht der Fuchs, sondern der Mensch. Dies wird auch durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt, die Minister Hauk und den Grünen ebenfalls vorlagen (1).

Gegen Staupe, welche die Grünen ebenfalls als Grund für die Bejagung nennen, gibt es schon lange eine Impfung für den Hund. Damit ist dies kein Argument, jährlich 400.000 Füchse zu töten und nun auch noch Jungtiere verhungern zu lassen. Ebenso verhält es sich mit der genannten Räude. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Fuchs ein generelles Verbot der Fuchsjagd. Das neue Gesetz ist ein trauriger Rückschritt. Davon betroffen ist nicht nur der Fuchs, sondern auch Arten wie der Marderhund, Nutria, Mink und Waschbär. Stein- und Baummarder, Iltis und Hermelin dürfen nun ab dem 1. Oktober bejagt werden. Außerdem wurde die Jagd auf Jungtiere sogenannter invasiver Arten vom 16. April bis 15. Februar gestattet. Das betrifft die Jungtiere von Mink, Marderhund, Waschbär, Nutria und Nilgans. Zu der Fallenjagd, die Jäger*innen häufig abstreiten, gab es auch eine Änderung. Nun dürfen elektronische Melder genutzt werden. Eine Fallenjagd hätte komplett verboten werden sollen. Denn sie bedeutet immer einen großen Stress für die dem Tod geweihten Tiere.

Es ist ein Skandal, dass so ein Gesetz unter einer grün geführten Regierung durchgegangen ist und sogar unterstützt wird; entgegen jeglicher Wissenschaftlichkeit. Auch auf die Aufforderung, wissenschaftliche Arbeiten vorzulegen, die die Argumente der Grünen belegen, erfolgte keine Reaktion.

Quellen

1: Kurzzusammenfassung wissenschaftlicher Studien zur Fuchsjagd: https://09ee64d3-0784-49b6-9554-5616c35b7378.filesusr.com/ugd/173a38_303e41363f0641488c261a9b4bda4cfe.pdf?index=true

Sollten Sie das Schreiben des Aktionsbündnis Fuchs oder die Antwort der Grünen benötigen, senden wir Ihnen diese gerne auf Anfrage zu.

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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