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Pressemitteilungen - Leser

Eklatante Missstände in Kaninchenzuchtbetrieb. Gemeinsames Büro der anerkannten Tierschutzverbände BW sieht strukturelle Defizite

2022-07-27 12:44

Aktuelle Recherchen einer Tierschutzorganisation belegen eklatante Tierschutzverstöße in einem Kaninchenzuchtbetrieb in Baden-Württemberg. Der Betrieb gehört zu einem der größten Zuchtbetriebe in Deutschland und züchtet Kaninchen zur Fleischproduktion als auch für Tierversuche. Es ist ein erneuter Beleg, dass die derzeitigen Kontrollmechanismen versagen. Aber auch die gesetzlich zulässigen Haltungsbedingungen sind nicht tiergerecht und gehören auf den Prüfstand.

Unter anderem legen Videoaufnahmen nahe, dass geschwächte oder erkrankte Tiere tierschutzwidrig auf den Boden geworfen oder mit einer Eisenstange erschlagen wurden. Einige der Tiere waren danach nicht unmittelbar tot, die schwer verletzten und leidenden Tiere wurden unbeachtet liegengelassen. Teilweise wurden sie erst Stunden später von den Mitarbeitern getötet. Vieles deutet darauf hin, dass diese tierquälerische Methodik der „Nottötung“ keine Ausnahmesituation darstellt, sondern üblicherweise im Betrieb Anwendung findet. Die derzeitigen Ankündigungen, insbesondere nun die Schulungen der Mitarbeiter zu verbessern, mag zwar gut gemeint sein, geht aber an den eigentlichen Ursachen dieser Missstände vorbei. Denn wenn Mitarbeiter erst eine Schulung benötigen, um zu begreifen, dass man Tiere nicht derart quälen darf, sind sie für diese Tätigkeit völlig ungeeignet. Aus Sicht der Tierschutzverbände ist die derzeitige Situation der betrieblichen Eigenkontrolle mehr als unbefriedigend. Ebenso wenig ausreichend sind die vorwiegend „anlassbezogenen“ behördlichen Tierschutzkontrollen der Tierhaltungsbetriebe. Zielführender wären deutlich häufigere unangekündigte Kontrollen des zuständigen Veterinäramtes, unterstützt durch eine verpflichtende flächendeckende Kameraüberwachung in derartigen Betrieben sowie scharfe Sanktionen bei tierschutzrechtlichen Verstößen, die auch eine Betriebsschließung nicht ausschließen. Das Überwachungspersonal müsste sowohl unabhängig sein als auch weisungsbefugt. Dazu könnte bspw. eine überregionale Kontrollbehörde für Schlachthöfe und tierhaltende Betriebe etabliert und Veterinärämter speziell im Bereich Tierschutz personell verstärkt werden.

Gegen den Betrieb wurden bereits zwei Strafanzeigen gestellt, die Möglichkeiten im Rahmen der Mitwirkungs- und Verbandsklagerechte für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) werden derzeit überprüft. Die anerkannten Verbände sind zudem der Ansicht, dass die rechtlichen Vorschriften der kommerziellen Kaninchenhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht in Einklang zu bringen sind mit den grundlegenden Anforderungen des Tierschutzgesetzes und dem Staatsziel Tierschutz. Die Haltung von Kaninchen in kleinen Gitterkäfigen mit Gitter- oder Lochböden, die ihnen noch nicht einmal ein Aufrichten und Hoppeln ermöglicht, ist mit erheblichem, Tierleid verbunden. Ähnlich wie derzeit bei der Schweinehaltung, plädieren die anerkannten Verbände (Bund gegen Missbrauch der Tiere, Landestierschutzverband Baden-Württemberg und Menschen für Tierechte Baden-Württemberg) daher für eine Normenkontrollklage dieser Vorschriften vor dem Bundesverfassungsgericht. Allerdings können nur die Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. 

Tierschutzmitwirkungs- und Verbandsklagerecht Baden-Württemberg

Seit Februar 2017 ist das TierSchMVG in Kraft. Mit diesem Gesetz haben Tierschutzverbände, welche die offizielle Anerkennung hierfür beantragt und erhalten haben, die Möglichkeit, an bestimmten tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken und behördliche Entscheidungen notfalls auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Das „Gemeinsames Büro e.V.“ koordiniert die Kommunikation zwischen Verbänden und Ämtern. Derzeit sind in Baden-Württemberg drei Tierschutzverbände vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als mitwirkungs- und klageberechtigt anerkannt:

 Deutscher Tierschutzbund – Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V.

 Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

 Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. –Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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