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Wallhausen und Schwäbisch Hall: Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hält am 26.10. Mahnwache vor Putenbrüterei Böcker und auf dem Marktplatz Schwäbisch Hall

2024-10-21 13:37

Am 26. Oktober hält Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg vor der Putenbrüterei Böcker von 11:00 bis 12:30 Uhr eine Mahnwache ab (https://www.putenbrueterei-boecker.de/). Anschließend geht es von 14:00 bis 17:00 Uhr weiter auf dem Marktplatz Schwäbisch Hall.

In der Putenbrüterei Böcker sollen in den nächsten drei Jahren 9 Millionen Putenküken per Laser ihre Schnabelspitze entfernt bekommen. Dieser schmerzhafte Eingriff wird durchgeführt, um die Tiere für ihr kurzes und quälerisches Leben anzupassen, damit man nichts an ihrer nicht artgerechten Haltung verändern muss und sie maximal ausbeuten kann. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fechtet die Genehmigung zum Schnabelkürzen rechtlich an und hat dafür eine Fundraisingkampagne gestartet (https://gofund.me/d49dcfdd).

Aber auch vor Ort möchte Mft BW ein Zeichen für all diese jungen Tiere setzen, denen bereits direkt nachdem sie auf diese Welt gekommen sind, so Schlimmes angetan wird.

Wallhausen, 21. Oktober 2024. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz ist das Schnabelkürzen per se nicht zulässig. Allerdings erhält der deutsche Putenzüchter eine Sondergenehmigung für die Anordnung des Schnabelkürzens seiner Küken in der Brüterei, da er aufgrund praktischer Erfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Federpicken und Kannibalismus angeben kann, dass diese Behandlung „unverzichtbar“ ist. Der Landwirt gibt dann irgendwelche eindeutig nicht ausreichenden Maßnahmen an, die er erfolglos versucht hat und daher leider weiter kürzen muss und das Vetamt setzt den Stempel drunter. In der anderen Putenklage von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hat es dem Vetamt zum Beispiel gereicht, dass es vier Strohballen Beschäftigungsmaterial für 5.900 Puten gibt. In dem Fall hat Mft BW das Veterinäramt verklagt.

Aufgrund dieser „Unentbehrlichkeitserklärung“ ist es der Brüterei gestattet, das Schnabelkürzen von Küken durchzuführen. Es ist nur die Infrarotmethode zulässig und es darf ein Drittel des oberen Schnabels (von der Spitze bis zu den Nasenlöchern) betroffen sein.

Die Schnabelamputation entspricht beim Menschen anatomisch einer Entfernung der Oberlippe zusammen mit dem Teil des Oberkieferknochens, der den Schneidezähnen als Haltungsapparat dient. Dies würde beim Menschen nicht ohne Narkose und anschließender Schmerzbehandlung durchgeführt werden und würde selbstverständlich auch bei uns zu langfristigem Leiden führen.

Das Kürzen der Schnäbel von Puten ist eigentlich seit 1986 verboten, also seit fast 40 Jahren. Doch wie in so vielen Bereichen der Tierindustrie wird dieses Verbot in gängiger Praxis umgangen. Die Veterinärämter verteilen großzügig Ausnahmegenehmigungen und die Industrie kann ungestört weiter Tiere bis zum Maximum finanziell auspressen.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg lädt Presse und Bevölkerung ein, an den Mahnwachen in Wallhausen und Schwäbisch Hall teilzunehmen. Gemeinsam können wir das unsichtbare Leid aus den Hallen auf die Straße bringen. Es wird ein Banner und Plakate geben sowie Infomaterial zum Verteilen an Passanten.

>>> Beispielfotos von Schnabelkürzungen bei Putenküken sind unter dem Link verfügbar und dürfen unter Quellenangabe genutzt und verbreitet werden: https://my.hidrive.com/share/pdjp5etfa3

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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