Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für ein Ende von Tierversuchen ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, "soweit es um das endgültige Ziel geht, Tierversuche vollständig abzuschaffen" und das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen".
In der Eingabe wird ein sofortiges Verbot von Tierversuchen gefordert. Erkenntnisse aus Tierversuchen seien nicht auf den Menschen übertragbar, schreibt der Petent zur Begründung. Außerdem gebe es ausreichende alternative Methoden. In der Petition wird auf die Niederlande verwiesen, die beabsichtigen würden, komplett auf Tierversuche zu verzichten. Dies sei ein gutes Beispiel, befindet der Petent.
Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, "soweit sie zu einem im Tierschutzgesetz genannten Zweck unerlässlich sind". Dies sei insbesondere auch von der ethischen Vertretbarkeit abhängig. Jedes vorgesehene Versuchsvorhaben an Wirbeltieren, so schreiben die Abgeordneten, werde von der zuständigen Genehmigungsbehörde unter anderem einer Prüfung im Hinblick auf die ethische Vertretbarkeit und auf Möglichkeiten der Belastungsminderung für die eingesetzten Tiere unterzogen. Der Versuch werde nur dann genehmigt, "wenn er unerlässlich und ethisch vertretbar ist".
Können Alternativmethoden an die Stelle von Tierversuchen treten, müssten diese auch angewendet werden, heißt es in der Vorlage weiter. Die Bundesregierung habe darauf hingewiesen, dass an der Entwicklung solcher alternativer Verfahren mit ihrer Unterstützung verstärkt geforscht werde. Jedoch könne nach dem jetzigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf Versuche am lebenden Gesamtorganismus noch nicht vollständig verzichtet werden. Versuche an Menschen auf freiwilliger Basis stellten auch mit Blick auf die einschlägigen internationalen Übereinkünfte keine Alternative dar.
Der Petitionsausschuss verweist auf die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, in der als endgültiges Ziel die vollständige Einstellung von Tierversuchen angegeben werde. Gleichzeitig werde in der Richtlinie aber auch eingeräumt, "dass Tierversuche bis zur Erreichung dieses Ziels immer noch notwendig sind". Nach Angaben der EU-Kommission sind die Vorgaben der Richtlinie noch nicht lange genug in Kraft, um einen Zeitpunkt nennen zu können, bis zu dem Tierversuche komplett ersetzt werden können.
Mit Blick auf die Überlegungen in den Niederlanden, bis zum Jahr 2025 komplett auf Tierversuche verzichten zu können, heißt es in der Vorlage: Den Mitgliedstaaten sei der Erlass nationaler Regelungen, die über die Vorgaben der Richtlinie 2010/63/EU hinausgehen, nicht gestattet. Der Petitionsausschuss hält die Petition vor diesen Hintergründen für geeignet, in die Diskussionen zur Abschaffung von Tierversuchen einbezogen zu werden und empfiehlt die Zuleitung an das Europäische Parlament.
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