Am 14. Februar kann der Bundesrat zu diversen Gesetzesentwürfen aus dem Bundeskabinett Stellung nehmen, bevor schließlich der Bundestag darüber entscheidet. Darunter auch die Neuregelungen zum sogenannten Kastenstand in der Schweinehaltung.
Hintergrund
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass “jedes Schwein [zumindest] ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken” können muss (§ 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV).*
Diese Vorgabe wird aber von den meisten Betrieben (aus wirtschaftlichen Gründen) nicht eingehalten. Die entsprechende Rechtssprechung wird einfach ignoriert.
Klöckners "Alternative"
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner möchte diesem "Bauern-Dilemma" Abhilfe schaffen und *den Satz kurzerhand streichen. So soll ihre Neuregelung aussehen. Damit würden sich die Tierschutzvorgaben in Deutschland deutlich verschlechtern.
Ein Skandal, denn das Leid der Schweinemütter würde dadurch zusätzlich erhöht.
Vollkommen zu Unrecht heißt es „Du Dreckschwein“: Schweine sind ausgesprochen reinliche Tiere. Wenn sie genügend Platz zur Verfügung haben, trennen sie Schlaf-, Fress- und Kotplatz strikt voneinander. Bis zu 15 Meter liegt der Kotplatz in der Natur vom Schlafplatz entfernt.
Außerdem sind sie sehr neugierig und haben einen starken Bewegungsdrang. Natürlicherweise verbringen sie den größten Teil des Tages mit Nahrungssuche, nicht jedoch mit Fressen selbst.
Diese – und viele weitere natürliche Verhaltensweisen – können in der Tierhaltung nicht ausgeübt werden. Unabhängig davon, wie die Neuregelung ausfällt.
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