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Übung an der geflügelten Ente

2018-10-09 10:27

von Laura Scheffel

Bei der Ausbildung ihrer Hunde setzen viele Jäger im Land nach wie vor auf die „Übung an der geflügelten Ente“ (auch sog. Müller-Methode oder Müller-Ente). Dabei handelt es sich um eine Praktik, bei der lebenden Enten die Flügel mit Papiermanschetten so fixiert werden, dass sie für etwa dreißig Minuten flugunfähig sind. Jungen Jagdhunden, die das Auffinden von krankem oder angeschossenem Wasserwild erlernen sollen, soll dies mit dieser Methode erleichtert werden. Ein Entkommen ist für die Enten dabei nicht immer ohne Weiteres möglich.

Diese zunehmend in Kritik geratene Methode ist  in einigen Teilen Deutschlands bereits verboten sowie auch in Frankreich, Luxemburg und der Schweiz.
Baden-Württemberg hat sich diesem Verbot nicht angeschlossen. Im Gegenteil, die Jägerlobby konnte sich das Recht sichern, diese Methode bis März 2022 weiterhin bei der Ausbildung von Jagdhunden anzuwenden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR-BW) legte in der Stuttgart Vereinbarung 2017 zwar fest, dass der Vertrag der Jägerlobby „vorzeitig endet, wenn eine gleichwertige Alternative zur bisherigen Ausbildung gefunden wird, die Ausbildungsmethode durch höchstrichterliche Rechtsprechung als tierschutzwidrig verworfen oder eine auf §2a Tierschutzgesetz gestützte Verordnung erlassen wird, die den diesem Vertrag zugrundeliegenden Sachverhalt abschließend regelt“. Bis dahin ist aber in derselben festgehalten, dass geeignete Hunde für die Jagd auf Wasserwild nach der „überwiegenden Meinung in Wissenschaft und Praxis“ nur durch die Ausbildung an einer lebenden, kurzfristig flugunfähig gemachten Ente zu gewinnen seien.

Auch laut Jagdkynologische Vereinigung Baden-Württemberg e.V. (JKV-BW) ist bisher „kein überzeugender Nachweis für eine brauchbare tierschutzkonforme Alternative zur derzeitigen Hundeausbildung an einer lebenden, kurzzeitig flugunfähig gemachten Ente gelungen“.

Aus Tierschutzsicht ist die Sachlage eindeutig: Das Tierschutzgesetz untersagt die Schulung von Tieren an anderen lebenden Tieren. Eine denkbare Alternative wäre, die jungen Hunde mit ihren Eltern auf die Jagd zu schicken. Da das Lernen durch Nachahmen aber der deutlich zeitintensivere Weg ist, lehnt die Jägerschaft diesen ab.

Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V. spricht sich gänzlich gegen die Jagd aus. In unserer Broschüre Die Jagd - Notwendigkeit.oder Mordsvergnügen? finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Jagd.

 

Weitere Informationen
Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung vom 11.07.2018: Entenjagd in Nürtingen - Mit fixierten Flügeln in den Tod

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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