Tierversuchsfreie Verfahren: Menschen für Tierrechte fordern Nachbesserungen im Koalitionsvertrag
Tierversuchsfreie Verfahren: Menschen für Tierrechte fordern Nachbesserungen im Koalitionsvertrag
2018-01-26 01:00
Pressemitteilung vom 26.01.2018 vom Bundesverband Menschen für Tierrechte
Anlässlich der heute beginnenden Koalitionsgespräche hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte Nachbesserungen für den Bereich Forschung von der SPD eingefordert*. Das Sondierungspapier enthalte keine Vereinbarungen zur Förderung tierversuchsfreier Verfahren und den Abbau der Tierversuche. Der Verband fordert eine Gesamtplanung, in der – wie beim Klimaschutz – Ausstiegsziele vereinbart werden.
Nach Ansicht des Verbandes muss der Koalitionsvertrag klare Ziele für dieses wissenschafts- und gesellschaftspolitisch wichtige Thema benennen. In einem Schreiben an den Parteivorsitzenden Martin Schulz verweist Menschen für Tierrechte auf die Zielsetzungen im Bereich Klimaschutz, die bereits im Sondierungspapier enthalten sind. Ein mindestens gleichwertiger Konsens müsse auch für die Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren und den Abbau der Tierversuche erreicht werden. Hierzu verpflichte die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU die Mitgliedstaten.
Tierversuche: Kommission für den Ausstieg nötig Der Verband fordert, dass die Bundesregierung eine Kommission einsetzt, die aus Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Tierschutz besteht. Diese soll bis Ende 2018 ein spezielles Förderprogramm des Bundes für tierversuchsfreie Verfahren erarbeiten. "Der Abbau der Tierversuche funktioniert nur, wenn wir – wie beim Kilmaschutz – Ziele vereinbaren. Entscheidend ist, dass die Kommission eine Gesamtplanung zur Reduktion der Tierversuche inklusive Monitoring-System und Umsetzungsmanagement erstellt und dieses zügig ab 2019 umgesetzt", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes.
Ausstieg ist EU-Konsens 2010 bekannten sich die EU-Mitgliedstaaten in der Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU zu dem Ziel, Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zudem, tierversuchsfreie Verfahren zu fördern. Nach Aussagen der Tierrechtsorganisation kostet die Entwicklung eines tierversuchsfreien Verfahrens bis zu seiner Anerkennung durchschnittlich 6 Millionen Euro und dauert bis zu 15 Jahre. Pro Jahr stehen jedoch lediglich circa 5,7 Millionen Euro aus speziellen Fördertöpfen zur Verfügung**. Derzeit sei die Entwicklung von tierversuchsfreien Verfahren als Querschnittsaufgabe auf den Schultern der Gesamtforschung verteilt. "Heute fühlt sich niemand für den Abbau der Tierversuche verantwortlich. Die jährlichen Versuchstierzahlen steigen, statt zu fallen. Deshalb ist es unverzichtbar, dass der Koalitionsvertrag einen Gesamtplan und Regelungen zu dessen Umsetzung ab 2019 enthält", schließt Baumgartl-Simons.
*Der Parteitagsbeschluss der SPD vom 21.01.2018 sieht vor, wirksame Verbesserungen der Sondierungsergebnisse erreichen.Er formuliert klar, dass nur mit Erreichen wirksamer Verbesserungen in bestimmten Bereichen die Mitgliederbefragung erfolgen wird.
**Die Sonderförderprogramme von BMBF, ZEBET und der Stiftung set fördern nicht nur tierversuchsfreie Methoden (Replacement), sondern auch verfeinerte Tierversuchstechniken, die zu weniger Tierleid (Refinement) und geringeren Tierzahlen (Reducement). Dafür stehen insgesamt circa 5,7 Millionen Euro/Jahr zur Verfügung.
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