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Tierschutz im Koalitionsvertrag – Ramschverkauf für Machterhalt

2018-02-12 01:00

Pressemitteilung vom 08.02.2018 vom Bundesverband Menschen für Tierrechte

Gestern haben CDU, CSU und SPD ihren 177 Seiten starken Koalitionsvertrag vorgestellt. Nach Ansicht des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte hält das knapp einseitige Tierschutzprogramm am traditionellen System der Tiernutzung fest, anstatt den Paradigmenwechsel in der landwirtschaftlichen Tierhaltung und in der Wissenschaft zu verfolgen. Der unausweichliche Masterplan für den Abbau der Tierversuche fehle komplett. Für die Tiere in der Landwirtschaft sollen die bereits vereinbarten, aber nicht erreichten Ziele wie beispielsweise Verzichte auf Amputationen von Körperteilen und das Töten von männlichen Eintagsküken weiterverfolgt werden. Einbrüche in Tierställe sollen als Straftatbestand geahndet werden.

Notwendig: Masterpläne für Ausstieg aus der Tiernutzung
„Tierschutz zukunftsfähig gestalten, das ist die Herausforderung der Zeit. Eine bessere Tierhaltung in der Landwirtschaft und weniger Tierleid im Labor sind Sofortmaßnahmen aber nicht das Ziel. Hier versagen die Koalitionspartner komplett. Es müssen Masterpläne her für den Abbau der Tiere als Experimentiermodel und Lebensmittellieferanten. Aber eine solche Gesamtplanung wollen CDU/CSU und SPD nicht für den Tierschutz. Für andere Bereiche, wie künstliche Intelligenz, Schienenverkehr, Binnenschifffahrt oder Medizinstudium allerdings schon“, so Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes.
   
Tierversuche: Kommission für den Ausstieg nötig
Der Verband verstärkt nochmals seine Forderung, dass die nächste Bundesregierung eine Kommission einsetzt, die aus Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Tierschutz besteht. Diese soll bis Ende 2018 ein spezielles Förderprogramm des Bundes für tierversuchsfreie Verfahren erarbeiten. „Der Abbau der Tierversuche funktioniert nur, wenn wir – wie beim Klimaschutz – Ziele vereinbaren. Entscheidend ist, dass die Kommission eine Gesamtplanung zur Reduktion der Tierversuche inklusive Monitoring-System und Umsetzungsmanagement erstellt und dieses zügig ab 2019 umgesetzt“. Als Vorbild diene der Niederländische Abbauplan zu Tierversuchen, der schon Ende 2016 vorgestellt wurde.

Stalleinbrüche: Mehr Tierschutz statt Verfolgung
Der Tierrechtsverband kritisiert scharf, dass der Koalitionsvertrag Stalleinbrüche als Straftatbestand ahnden will und damit Ursache und Wirkung verkennt. Einbrüche in Tierhaltungsanlagen geschehen, um die katastrophalen Tierhaltungsbedingungen zu filmen, die nur aufgrund mangelhafter behördlicher Kontrollen und unzureichender rechtlicher Vorgaben überhaupt bestehen. Richter haben 2016 und 2017 den Tierschutz als hohes Rechtsgut herausgestellt*. Danach brauchen Tiere unseren Schutz. Die Richter kommen zu dem Schluss, es sei richtig, dass couragierte Menschen handeln und verbotene Tierquälereien dokumentierten, wenn der Staat versagt. Positiv bewertet der Tierrechtsverband das Vorhaben, den Anbau von Eiweißpflanzen zu fördern und die bereits vorhandene Eiweßstrategie zu förden. Dies sei ein erster richtiger Baustein für eine zukunfstweisende Landwirtschaft.

*LG. Magdeburg 11.10.2017 – 28 Ns 182 Js 32201/14 (74/17)
AG Haldensleben, 26.09.2016 – 3 Cs 224/15 (182 Js 32201/14)

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Pressestelle:
Christina Ledermann
Tel.: 0211/16345429
Mobil: 0179/450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de

 

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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