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Sigmaringen: Stadt setzt Klebepaste zur Taubenvergrämung ein

2024-05-13 03:50

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg schreibt Brief an Bürgermeister Marcus Ehm (CDU)

Sigmaringen, 12. Mai 2024.

Aus der Presse und verschiedenen Netzwerken erfuhr Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg, das in der Stadt Sigmaringen Klebepaste zur Vergrämung von Stadttauben eingesetzt wurde. Es handelt sich dabei um die Paste ,,Take off Vogelfrei“. Der Bürgermeister nahm zunächst Stellung und gab an, dass die Paste mit Quarzsand abgedeckt wurde und damit keine klebende Wirkung für die Tiere bestehen würde. Die Krallen von Vögeln durchdringen solch eine Quarzsandschicht aber und beim Putzen kann die Paste überall hingelangen. Das kann zu qualvollem Ersticken durch Verklebungen im Rachenbereich führen oder zu einem Verhungern. Und das nicht nur bei den Tieren, die direkt mit der Paste in Berührung kommen, sondern bei allen, die in der Nahrungskette vorkommen. Eine Katze, die einen verklebten Vogel frisst, kann genauso ersticken. Solch eine Paste sollte daher nicht in die Umwelt eingebracht werden.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hat in einem Brief an den Bürgermeister um einen aktuellen Stand gebeten. Es ist wichtig, klar zu erfahren, ob die Paste mittlerweile entfernt wurde und wo sie überall angebracht wurde. Zudem möchte MfT BW den Namen der Vergrämungsfirma erfahren, denn gegen diese müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden. Der Einsatz von Klebepaste ist verboten.

Aus einem klarstellenden Brief von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin gibt es eine klare Stellungnahme zu dem generellen Einsatz von Klebepasten: ,,Tatsächlich ist die Anwendung von Nopaloma und ähnlicher klebriger Mittel außerhalb geschlossener Räume verboten, weil sich Tiere daran verletzen und auch sterben können, wie in verschiedenen Fällen nachgewiesen wurde. Dies gilt auch unabhängig davon, ob das Mittel mit Quarzsand bestreut wird, denn Vogelfüße drücken sich durch die Sandschicht in das Gel und kommen so mit dem Klebstoff in Berührung. Die Vögel verkleben sich damit ihr Gefieder, putzen sich anhaltend und nehmen das Mittel über den Schnabel auf. Ferner hat verklebtes Gefieder eine verringerte Isolationsfähigkeit, was Durchnässung und Unterkühlung zur Folge haben kann. Auch Fälle von Flugunfähigkeit sind dokumentiert worden. Alle diese Folgen können bei Anwendung des Mittels auftreten. Damit verstößt die Anwendung gegen

• § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (Tötungs- und Verletzungsverbot für besonders geschützte Tierarten)

• § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bundesartenschutzverordnung (Anwendungsverbot für Leim und sonstige Klebstoffe) und

§ 13 Abs. 1 Tierschutzgesetz (Anwendungsverbot für Stoffe, mit denen vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden sind)“ (https://schaedlings.net/fachwissen/premium-content/nopaloma-doch-nicht-erlaubt_tierschutzgerecht-vergraemen/).

Bisher gab es keine Antwort vom Bürgermeister auf den am 9. Mai versendeten Brief. Aus anderen Kreisen hört man, dass der Bürgermeister mittlerweile den Einsatz der Paste leugnet. Auch aus einem veröffentlichten Zeitungsartikel soll eine Passage über den Einsatz der Paste nachträglich verschwunden sein. Insgesamt bleibt der Fall dubios.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hofft auf eine eindeutige Klärung durch den Bürgermeister. Ein unverzügliches Entfernen der Paste hat sofort stattzufinden. Hierzu ist eine klare Stellungnahme vom Bürgermeister erforderlich.

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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