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Radiobeitrag auf SWR2

2019-02-19 08:41

Verfassungsbeschwerde: Was dürfen Tierschützer?

In einer Putenmastanlage im Landkreis Schwäbisch Hall decken Tierschützer erhebliche Missstände in einer Putenmastanlage auf.
Hinter den unabgeschlossenen Türen filmen sie Puten, die zusammengepfercht in ihrem eigenen Kot stehen. Die Schnäbel wurden gekürzt, damit sie sich nicht gegenseitig verletzen. Manchen fehlt dennoch das Gefieder, stattdessen sieht man blutige Wunden. Andere können sich nicht mehr auf den Beinen halten, brechen unter ihrem eigenen Gewicht zusammen.

Gegen die beiden Tierschützer wurde Anklage wegen Hausfriedensbruch erhoben. Die Richterin am Landgericht Heilbronn vertritt die Auffassung, dass es "allgemein anerkannt" sei, "dass die Mast in Massentierhaltungen nicht artgerecht erfolgen kann" und daher "einer Vielzahl von Tieren auch Schmerzen zugefügt werden". Es könne aber nicht geduldet werden, dass einzelne Bürger selbst tätig werden und durch Straftaten dafür sorgten, dass Massentierhaltung abgeschafft werde.1

Anwalt Hans-Georg Kluge will dieses Urteil nicht hinnehmen und reicht dagegen nun Beschwerde beim baden-württembergischen Verfassungesgerichtshof ein. Die Urteile vom Amtsgericht Schwäbisch Hall, vom Landgericht Heilbronn und vom Oberlandesgericht Stuttgart sollen revidiert werden.

Das von baden-württembergischen Gerichten gefällte Urteil, erklärt Kluge, "rührt an den Grundfesten des deutschen Tierschutzrechts". Daher habe es "eine besondere Bedeutung über den Einzelfall hinaus".

Zum Radiobeitrag >>

 

Quelle:
1Schwarzwälder Bote, abgerufen am 19.02.2019

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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