Sieben Monate und zwei Wochen Haft auf Bewährung für den Hauptangeklagten wegen Hausfriedensbruch mit gefährlicher Körperverletzung: So lautete das Urteil von Richterin Claudia Oestreich vom Heilbronner Landgericht. Hintergrund: Drei junge Tierschützer waren in der Nacht zum 11. Mai 2015 in einen Putenmastbetrieb eingedrungen, weil sie in den Ställen schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vermuteten und diese filmen wollten. Dabei kam es zu Tätlichkeiten zwischen dem Mäster und den Tierschützern. Die Angeklagten beriefen sich darauf, dass es keine andere Möglichkeit gebe, auf tierquälerische Zustände in der Massentierhaltung aufmerksam zu machen. Sie wollen nun eine Revision erreichen und den Rechtsstreit – wenn nötig – bis vor das Bundes-verfassungsgericht bringen.
Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz kommentierte das Gerichtsverfahren: "Dieser Prozess hat Präzedenzcharakter: Wir sind es den Tieren schuldig, ihnen gegen jede Qual die zumutbare Nothilfe zu leisten. Anzuklagen wären genau genommen durch die Staatsanwaltschaft statt der Aktivisten gegen qualvolle Putenmast die Verantwortlichen der Vollzugsbehörden, die durch ihr stetiges staatliches Versagen gesetzwidrige Tierqual zulassen."
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