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Puten-Eckpunktepapier – Kein Tierleid per Gesetz legitimieren

2024-06-13 15:00

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert Beachtung des bereits erzielten Urteils vor dem VGH Mannheim

Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) enthält keine Regelungen zur Putenhaltung. Das soll sich ändern. Im Dezember 2022 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Eckpunktepapier für Mindestanforderungen in der Haltung zur Mast von Puten. Dieses diente als Grundlage für die Überarbeitung der TierSchNutztV. Die Industrie schlug sofort Alarm, vor allem wegen der Reduzierung der Besatzdichte. Doch die Bundesregierung hält an ihrem Vorhaben fest, Mindestanforderungen an das Halten von Puten in der Mast zu erlassen. Die Neuregelungen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2024 beschlossen werden.

Die einzig aktuell zur Putenhaltung existierenden Vorgaben stellen eine freiwillige Vereinbarung – und damit keine gesetzliche Regelung – dar, die vom Lobbyverband VDP (Verband Deutscher Putenerzeuger) initiiert und u.a. von Putenzüchtern und Bauernverbänden erstellt wurde. In diesen Eckwerten fehlt eine Auseinandersetzung mit den Ansprüchen von Puten. Die empfohlenen Eckwerte werden nicht begründet.

Nun bekommt die Industrie Unterstützung aus der Politik. Konkret fordern FDP und SPD, dass die erlaubten Besatzdichten aus der freiwilligen Vereinbarung vom VDP für die TierSchNutztV übernommen werden (Bundesrat vsl. 5.7.). Dabei hat durch die Klage von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg der Verwaltungsgerichtshof Mannheim klar geurteilt, dass die Bundeseinheitlichen Puteneckwerte nicht geeignet sind, § 2 TierSchG näher auszulegen.

Im Fazit würde ein Nachgeben gegenüber der SPD, FDP und der Industrie bedeuten, dass per Gerichtsurteil vom 7. März 2024 als ungeeignet erklärte Werte in ein Gesetz übernommen und so legitimiert werden würden. Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg fordert daher eine Beachtung des bereits erzielten Urteils vor dem VGH Mannheim, womit die Übernahme der Industriewerte in die TierSchNutztV erledigt sein sollte.

Mehr Informationen zu Puten und unserer Klage finden Sie hier: 

https://www.tierrechte-bw.de/index.php/systematisches-leid-in-der-putenhaltung-beenden.html

 

Wichtiger Hinweis:

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg bittet darum, den Vereinsnamen entweder komplett auszuschreiben oder, falls eine Kurzform gewünscht ist, ,,MfT BW” zu verwenden. Bitte kürzen Sie unseren Namen nicht, indem Sie nur ,,Menschen für Tierrechte” schreiben. ,,Menschen für Tierrechte” heißt der Bundesverband und dieser arbeitet komplett unabhängig von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. Man zitiert damit die Pressemeldung an einen falschen Verein.

 

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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