Paritätische Besetzung der sog. Ethikkommission bei Tierversuchen
Paritätische Besetzung der sog. Ethikkommission bei Tierversuchen
2020-06-16 11:26
Paritätische Besetzung der sog. Ethikkommission bei Tierversuchen
Gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere und dem Deutschen Tierschutzbund-Landesverband Baden-Württemberg haben wir uns mit einem Brief an Regierungspräsident Herr Klaus Tappeser gewandt und ihn aufgefordert, sich für eine paritätische Besetzung der sog. § 15 TSchG-Kommission einzusetzen.
Zur Wahrung des Tierschutzes bei Tierversuchen gibt es die sog. Ethikkommissionen, die die Genehmigungsbehörden bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen unterstützen sollen (Tierschutzgesetz, vgl. § 15 Abs. 1 TierSchG). Die Entscheidung wer im Gremium sitzt ist Ländersache. Damit Aspekte des Tierschutzes in diesen Gremien ausgewogen beraten werden können, hat sich Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass im Rechtsetzungsverfahren die Möglichkeit einer paritätischen Besetzung der Kommission nach § 15 Absatz 1 Satz 2 TierSchG mit Vertreter*innen aus dem Tierschutz und aus der Wissenschaft besteht.
Nach uns vorliegenden Informationen gibt es bei der derzeitigen Neubesetzung der §15-Kommission im Regierungspräsidium Tübingen genügend geeignete Personen aus dem Tierschutz, so dass die Kommission erstmalig paritätisch besetzt werden könnte. Jedoch gibt es Vorbehalte des Regierungspräsidiums, das bisherige Besetzungsverhältnis von 4 Personen aus der Wissenschaft zu 2 Personen aus dem Tierschutz nun entsprechend paritätisch neu auszutarieren.
Obwohl wir Tierversuche aus ethischen und fachlichen Gründen grundsätzlich ablehnen, sprechen wir uns ausdrücklich für eine gleichberechtigte Besetzung der sog. §15 TSchG-Kommission aus.
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