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Nach Klage von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg – Hauk verbietet Putenhaltung in Baden-Württemberg

2024-03-31 14:36

Am 7. März 2024 fand vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim die weitere Verhandlung der Puten-Klage von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg statt. Innerhalb dieser Verhandlung wurden schockierende Details aus der Putenhaltung öffentlich. Kurz vor der Besichtigung durch die Gutachter fand ein größeres Beschädigungspicken statt, bei welchem 20 Tiere trotz gekürzter Schnäbel starben. Bei Einzeltieren konnten die Gutachter noch Spuren dieses Vorfalls erkennen. Bei der Planung der Besatzdichte im Stall plant der Landwirt immer 200 bis 300 Tiere ein, die nicht zur Mast genutzt und vorab getötet werden. Das sind kleine und schwächere Tiere sowie weibliche Tiere, die fehlerhaft einsortiert wurden. Der Betrieb mästet nämlich ausschließlich männliche Tiere. Für die 5.900 Puten im Betrieb gibt es vier Strohballen Beschäftigungsmaterial. Der vom Gericht geladene Gutachter bezeichnete die Haltung als akzeptabel, warf aber gleichzeitig ein, dass die Putenhaltung ein rechtsfreier Raum ist.


Wesentlich konsequenter auf die neuen Informationen reagierte der Landwirtschaftsminister von Baden-Württemberg, Peter Hauk.


,,Ich war schockiert über das Leid der Puten, welches innerhalb der Verhandlung so intensiv diskutiert wurde. Als Landwirtschaftsminister bin ich für das Wohl der Tiere verantwortlich und es war mehr als eindeutig, dass es unmöglich ist, für das Wohl der Puten zu garantieren. Daher war das Verbot der Putenhaltung der einzig konsequente Schritt,“ so Peter Hauk. ,,Ich hoffe, dass mein Herz für Tiere weitere Bundesländer inspiriert, wirtschaftliche Interessen niemals über das Tierwohl zu stellen. Bei der Vielfalt an veganen Produkten, auch aus Baden-Württemberg, wird niemand die ausbeuterische Putenhaltung vermissen.“


Hintergrund zur Puten-Klage

Menschen für Tierrechte hatte 2017 beim zuständigen Veterinäramt beantragt, gegen die Zustände bei einem Putenmäster im Kreis Schwäbisch-Hall einzuschreiten. Stallfilmer:innen hatten bei diesem zuvor nach eigener Einschätzung tierschutzwidrige Verhältnisse dokumentiert. Das Veterinäramt sah jedoch keine Notwendigkeit zu handeln, da es sich nach seiner Auffassung um eine »gute Putenhaltung« handle. Deshalb reichte der Verein 2017 eine Untätigkeitsklage gegen den Landkreis beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein.


Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage mit der Begründung ab, der Verein hätte alle Informationen, auch die Identität der Stallfilmer, offenlegen müssen – eine Rechtsauffassung, die die Arbeit zukünftiger Informant:innen extrem erschweren würde. 2019 ließ der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu und entschied 2021 durch ein Zwischenurteil, dass die ursprüngliche Klage zulässig ist.


Die Berufung wurde nun am 7. März in Mannheim weiter verhandelt. Dabei hatte der Verwaltungsgerichtshof sich vor allem mit dem Gutachten eines eigens bestellten Sachverständigen beschäftigt. Dieses Gerichtsverfahren ist die bisher am weitesten gediehene Verbandsklage einer Tierschutzorganisation in Deutschland.


Sie möchten, dass ein Verbot der Putenhaltung kein Aprilscherz bleibt?

Wenn Sie möchten, dass eine Pressemeldung wie diese Realität wird, unterstützen Sie unsere aktuelle Kampagne für die Puten. Auf unserer Website erfahren Sie alles über die Klage, das Leid der Puten in der lanwirtschaftlichen Tierhaltung und was Sie tun können, um den Puten zu helfen: https://www.tierrechte-bw.de/index.php/systematisches-leid-in-der-putenhaltung-beenden.html

 

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© Tierrechte Baden-Württemberg

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